Amtsgericht Neumarkt: Stromkosten durch falsch verlegte Leitung gespart?

Von Heike Regnet · 14. März 2026 um 19:00

Mit einem Fall aus dem Jahr 2015 musste sich am Freitag Amtsrichter Marcel Dumke befassen. Einem 59-jährigen Elektriker wurde vorgeworfen, bei Arbeiten in einem Stromkasten vorsätzlich eine Leitung am Zähler vorbeigeführt zu haben. Hiervon profitierte letztlich der Anwohner. Bis zur Entdeckung der Leitung entstand den Stadtwerken so ein Schaden von 6701,52 Euro.

Gegen den Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt. Kritik übte Verteidiger Christopher Lihl an der Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft. Letztlich habe er deren Job übernommen, bei Elektrikern und Beteiligten nachgefragt, um der Sache auf den Grund zu gehen.

Ergebnis: Die Firma, bei der sein Mandant heute noch beschäftigt ist, habe damals den Auftrag eines Privatmanns erhalten, auf Fehlersuche zu gehen, da in dessen Haus immer wieder die Hauptsicherung rausfliege. Sein Mandant suchte also nach der Ursache. Letztlich lag das Problem bei den Außensteckdosen und der Pumpe im Gartenteich.

Beim Teilen des Stromnetzes passierte der Fehler

Er entschloss sich, Haus und Garten im Stromnetz zu trennen. Im Stromkasten wurde ein zweiter Stromkreis installiert. Hierzu wurde die Plombe geöffnet, was Elektriker nach Absprache mit dem Betreiber dürften. Der Stromkasten sollte eigentlich vom Betreiber wieder verplombt werden. Warum dies nicht geschah, könne heute keiner mehr sagen. Der Fehler selbst sei ihm wohl beim Verkabeln passiert. Warum und wie wisse er heute nicht mehr. „Es ist ja schon über zehn Jahre her.“

Als Zeuge wusste ein Mitarbeiter der Stadtwerke auch keine Einzelheiten. Aufgefallen war das Ganze, als zwei Tevi-Mitarbeiter den Stromkasten öffneten und die fehlende Plombe sowie die falsche Verkabelung entdeckten. Die 6700 Euro habe der Anwohner inzwischen bezahlt. Der war ebenfalls geladen und bestätigte, das Geld überwiesen zu haben.

„Wer arbeitet macht auch Fehler“

Entdeckt wurde die falsche Verkabelung, als 2025 ein Balkonkraftwerk angeschlossen werden sollte. In den Abrechnungen der letzten Jahre sei ihm nichts aufgefallen. Schwankungen habe es immer gegeben, außerdem habe er sich stromsparende Geräte gekauft. Den Angeklagten kenne er nur vom Sehen aus einem Verein.

„Wer arbeitet, macht auch Fehler“, erklärte der damalige Chef des Angeklagten als Zeuge. „Da wurde was falsch geklemmt und das ist sicher durch ein Versehen passiert.“ Für Richter Dumke stand fest, dass kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Das Verfahren wurde einvernehmlich eingestellt, die Kosten trägt die Staatskasse.