Betrunkener verletzt Polizisten in Pölling: War es ein vorsätzlicher Angriff?

Von Thilo Eggerbauer · 11. März 2026 um 05:00

Im Dezember 2024 hat sich ein Betrunkener der Polizei widersetzt und dabei einen Beamten verletzt. Nun wurde der Fall vor dem Neumarkter Amtsgericht verhandelt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob der Angeklagte vorsätzlich gehandelt hat – und damit, ob er eine Geldstrafe zahlen oder ins Gefängnis muss.

„Mein Mandant gesteht das Geschehen so, wie Sie es beschrieben haben. Doch mit der rechtlichen Bewertung habe ich ein Problem“, sagte Verteidiger Thomas Lößel zu Staatsanwältin Meier – und brachte damit die Kernfrage der Verhandlung auf den Punkt: Verletzte der Angeklagte in der Nacht des 25. Dezember 2024 einen Polizisten vorsätzlich? Die Staatsanwaltschaft warf dem 23-Jährigen Körperverletzung, tätlichen Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor.

An besagtem Abend war der Mann aus dem Landkreis Neumarkt stark alkoholisiert am Pöllinger Bahnhof unterwegs. Zwei Polizisten in Zivil beobachteten, wie er sich an mehreren Fahrrädern zu schaffen machte. Sie beschlossen daher, den Mann zu kontrollieren.

Als er sich zu Fuß in Richtung Ortskern aufmachte, nahmen die Beamten die Verfolgung auf und riefen, dass sie von der Polizei seien. Was sie jedoch nicht wussten: Der 23-Jährige hatte Kopfhörer im Ohr und konnte die Rufe nicht hören.

Angeklagter ist bei der Neumarkter Polizei kein Unbekannter

Einer der Polizisten packte den Angeklagten schließlich am Arm. Dieser schrie und versuchte, sich loszureißen. Erst als die Beamten ihm die Kapuze herunterzogen, bemerkten sie die Kopfhörer. Nachdem er diese aus den Ohren genommen hatte, konnten sie ihm verständlich machen, dass sie Polizisten sind.

„Bis zu diesem Zeitpunkt würde ich ihm gar keine Vorwürfe machen. Allerdings leistete er auch danach Widerstand“, erzählte einer der beiden Beamten vor. Im Dienst habe er bereits mehrfach mit dem Angeklagten zu tun gehabt. „Wenn er betrunken ist, ist er uns Polizisten gegenüber unausstehlich.“

Passen Sie auf, sonst landen Sie im Gefängnis, wenn Sie so weitermachen.Richter Benedikt Niedermayer

So auch in dieser Nacht: Nur mit großer Kraftanstrengung gelang es den Beamten, den jungen Mann zu überwältigen. Beim Anlegen der Handschellen riss er sich los und kratzte dabei einen der Polizisten am Handrücken. Dass dies ein gezielter Angriff gewesen sei, bezweifelte der Beamte jedoch: „Ich glaube, er wollte sich nur losreißen.“

Für Richter Benedikt Niedermayer war das der entscheidende Punkt. Der Vorwurf eines tätlichen Angriffs sei nicht haltbar. Aus der angeklagten Körperverletzung wurde im Urteil eine fahrlässige Körperverletzung – aus einer möglichen Haftstrafe eine Geldstrafe von 3000 Euro. Zu dem mehrfach vorbestraften Angeklagten sagte der Richter abschließend: „Passen Sie auf, sonst landen Sie im Gefängnis, wenn Sie so weitermachen.“