Nachbarsfamilie bedroht: Weil die dem Täter verzeiht, kommt er sehr glimpflich davon

Von Petra Schlierf · 5. März 2026 um 15:00

Wenn die Polizei im Straßenverkehr eine Verwarnung ausspricht, wird es oft teuer. Vor Gericht gibt es Verwarnungen auch. Sie sind selten, kommen nur bei ganz besonderen Umständen in Frage und können dazu führen, dass ein Angeklagter trotz Straftat ohne Strafe davonkommt. So geschehen am Mittwoch im Amtsgericht Neumarkt.

Angeklagtem und Zeugen war es merklich unangenehm, sich mehr als zwei Jahre nach dem Vorfall in einer Asylunterkunft in Pölling vor dem Richter wiederzusehen. Nicht, weil man sich feindlich gesinnt ist, sondern weil sie immer noch Zimmernachbarn sind und längst Frieden geschlossen haben.

An jenem Nachmittag im Januar 2024 hatte das aber ganz anders ausgesehen. Der heute 34-Jährige hatte im Flur der Unterkunft versucht, seinen Nachbarn zu einem Kampf Mann gegen Mann aufzufordern. Die Familie aber hatte Angst und zog sich in ihr Zimmer zurück. Weil der wütende Mann von außen dagegendrückte, bekamen sie die schützende Tür aber nicht zu. Aus Angst riefen sie die Polizei. Außer einem blauen Fleck von einem festen Griff an den Oberarm der Nachbarin hatte der Angriff zunächst keine direkten Folgen. Später kam die Anklage wegen Bedrohung, Nötigung und Körperverletzung.

Bei der Tat 1,7 Promille intus, seitdem hält er sich fern vom Alkohol

Die Familie vertrug sich ihrerseits schon am nächsten Tag wieder mit dem Nachbarn. Der Ehemann verteidigte den Angeklagten vor Gericht sogar besser als sich selbst: „Er hat sich seit dem Vorfall verändert. Wir sind gläubig und haben ihm verziehen.“

Warum der Mann so in Rage geraten war, konnte keiner mehr sagen. Auch er selbst nicht. Rund 1,7 Promille Alkohol hatte er intus, was die Situation wohl befeuert haben dürfte. Seit dem Tag der Tat trinke er nicht mehr, betonte der Angeklagte, was die Nachbarn bestätigten.

Das und das Wohlwollen der Opfer hielt ihm Richter Marcel Dumke am Ende zugute. Die Erleichterung war dem 34-Jährigen anzumerken. Bleibt er strafrechtlich unauffällig und leistet 30 Arbeitsstunden ab, muss er keine 3850 Euro von seinem Gehalt abknapsen.