Mädchen im Neuen Markt sexuell belästigt? Video entlastet Angeklagten von Vorwürfen

Es sind dramatische Szenen, die ein Mädchen vor knapp einem Jahr der Polizei geschildert hatte: Zwei junge Männer verfolgen sie am Abend im und um den neuen Markt, einer fasst sie gegen ihren Willen an, will sie küssen, bedrängt sie sogar auf der Damen-Toilette und fordert sie zum Sex auf. Nach der Verhandlung gegen den 26-Jährigen am Amtsgericht Neumarkt stellt sich heraus: Das alles ist so wohl nie passiert.
Wegen sexueller Belästigung musste sich der 26-Jährige am Dienstag der Justiz stellen. Die Anklage warf ihm dabei eine ganze Reihe von Taten vor. Vor knapp einem Jahr sollte er demnach zuerst hinter dem Neuen Markt eine damals 16-Jährige gegen deren Willen an der Hüfte berührt haben. Bei einem weiteren Aufeinandertreffen am Café Zentral am Unteren Tor sei es erneut dazu gekommen. Außerdem habe er versucht, das Mädchen zu küssen.
Als die 16-Jährige später im Neuen Markt auf die Toilette ging, soll er ihr gefolgt sein, sie erneut bedrängt und zum Sex aufgefordert haben.
An viele der angeblichen Vorfälle konnte sich die heute 17-Jährige im Gericht allerdings nicht mehr erinnern. Der so beängstigende Vorfall auf der Damen-Toilette fiel ihr erst wieder ein, als ihr Richter Benedikt Niedermayer ihre Aussage bei der Polizei vorhielt. Wann sie der Angeklagte wo angefasst oder geküsst habe, das konnte sie nicht genau schildern.
Ihrer Freundin, die bis zum angeblichen Vorfall vor dem Zentral bei ihr war, ging es nicht wesentlich anders. Auffällig war jedoch, dass sich ihre Aussagen zum Teil wörtlich glichen. Doch wenn Richter Niedermayer nachfragte, beriefen sich beide auf Erinnerungslücken.
Angeklagter schildert Abschiedsszene mit Umarmung und Kuss auf die Wange
Das Gedächtnis des Angeklagten dagegen schien besser zu funktionieren. Er berichtete, wie die beiden Mädchen und er mit seinem Freund schon im Neuen Markt ins Gespräch gekommen seien. Man sei nach draußen gegangen, um sich dort weiter zu unterhalten. Zum Abschied habe er das Mädchen umarmt und ihr dabei um die Taille gefasst. Auch einen Kuss habe er ihr auf die Wange gedrückt, wobei die Annäherung von ihr ausgegangen sei. Die Stimmung sei ganz normal gewesen, man habe gelacht.
Vor dem Zentral habe er sie lediglich gesehen. Erst recht sei er der 16-Jährigen nicht auf die Toilette gefolgt. Er sei im Neuen Markt aber noch einmal auf sie getroffen. Da habe sie aufgelöst gewirkt, seine Hilfe aber ausgeschlagen.
Video vom Neuen Markt hilft auf dem Weg zur Wahrheit
Gold wert für das Gericht war am Ende die Aufnahme der Überwachungskamera, das die Gruppe am Hintereingang gefilmt hatte. Sie zeigte, dass sich die Situation keineswegs so abgespielt hatte, wie es die 16-Jährige geschildert hatte, sich aber mit der Version des Angeklagten deckte. Etwa zehn Minuten hält sich die Gruppe dort auf, lacht, redet und shakert, wobei sich Angeklagter und das Mädchen auch berühren.
Nach mehreren Stunden Vernehmungen kam der Richter zu dem Schluss: „Das am meisten belastende ist die Aussage des Angeklagten selbst.“ Der Kuss auf die Wange, nachdem man sich bereits einige Zeit kennengelernt habe und in lockerer Stimmung beisammen gewesen sei, und die Umarmung sei allenfalls eine Distanzlosigkeit, aber keine strafbare Handlung. Alle anderen Vorwürfe ließen sich nicht beweisen.
Das Verfahren wurde daher ohne Auflagen eingestellt.