58-Jähriger schlägt Teenager im Jugendtreff: Amtsgericht Neumarkt verhängt Geldstrafe

Von Thilo Eggerbauer · 20. Februar 2026 um 19:00

Es begann mit einem Jungenstreich und endete vor Gericht – sogar eine Haftstrafe stand im Raum. Am Freitag musste sich ein 58-Jähriger aus dem Landkreis vor dem Amtsgericht Neumarkt verantworten. Der Vorwurf: Im Sommer vergangenen Jahres soll er einen damals 14-Jährigen zunächst geohrfeigt und anschließend über ein Terrassengeländer geschubst haben.

„Ich wusste gar nicht, wie ich mich verhalten soll. Es war voll der Schock“, erzählte der Jugendliche, der vor Gericht nicht nur als Zeuge, sondern auch als Nebenkläger auftrat. Ohne Vorwarnung und ohne ein Wort zu sagen habe der Angeklagte am Tatabend auf der Terrasse eines Jugendtreffs im Landkreis voll ausgeholt und ihm eine Ohrfeige verpasst.

Noch heute leide der mittlerweile 15-Jährige unter Kieferschmerzen. Vier Monate lang habe er zudem ein Pfeifen auf dem linken Ohr gehabt – alles ausgelöst durch „die Schelle“, wie der Vorfall vor Gericht mehrfach genannt wurde.

Doch damit nicht genug: Im Anschluss an den Schlag habe der Mann den Jungen über das Terrassengeländer geschoben, sodass dieser rücklings in die dahinterliegende Hecke gefallen sei. Durch die Landung auf dem Rücken hätten sich mehrere Wirbel verschoben, außerdem habe er sich mehrere Schürfwunden zugezogen.

Angeklagter und Opfer widersprechen sich vor Gericht

Warum aber das Ganze? Darüber waren sich Geschädigter und Angeklagter, die sich in nahezu allen anderen Punkten widersprachen, einig: Der Jugendliche hatte ungefragt den E-Roller der Tochter des Angeklagten benutzt. Das Mädchen, aufgebracht über die Aktion, erzählte es ihrem Vater. Dieser machte sich daraufhin umgehend auf den Weg zum Jugendtreff, um den Jungen zur Rede zu stellen.

Von dem, was sich dort abgespielt habe, schilderte der 58-Jährige, der vor Gericht von Rechtsanwalt Jürgen Loichinger verteidigt wurde, jedoch eine andere Version. Er habe lediglich mit dem Jugendlichen sprechen und dessen Eltern kontaktieren wollen. Dieser habe jedoch sofort versucht zu fliehen.

Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro

Daraufhin habe der Mann den Jugendlichen am Genick gepackt. Der habe sich losgerissen und sei halb über das Terrassengeländer gesprungen, halb gefallen. Die Verletzungen habe er sich bei der anschließenden Flucht durch die Hecke zugezogen.

Richter Benedikt Niedermayer schenkte letztlich der Darstellung des Jugendlichen mehr Glauben. Dessen Aussage habe sich weitgehend mit der eines als Zeugen geladenen Freundes gedeckt. Zudem seien mehrere Arztbriefe und Atteste verlesen worden, die seine Schilderung stützten.

Niedermayer folgte mit seinem Urteil der Forderung von Staatsanwalt Dr. Deinhard und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro. „Das Einzige, was gegen eine Haftstrafe spricht, ist der Umstand, dass der Angeklagte in seinem Leben bislang noch nie strafrechtlich auffällig geworden ist“, betonte der Richter.