Billig-Rum, teure Folgen: 47-Jähriger klaut in einer Woche viermal im gleichen Laden

Von Vera Gabler · 16. Februar 2026 um 17:00

Gleich vier Mal in einer Woche griff ein 47-Jähriger zur Schnapsflasche: Immer wieder ließ er im gleichen Verbrauchermarkt Hochprozentiges unbezahlt mitgehen. Auch wenn der eigentliche Warenwert nicht so hoch war, musste er das nun vor dem Amtsgericht Neumarkt teuer bezahlen. Trotzdem ließ die Richterin Milde walten.

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Lange Finger machte der 47-Jährige immer wieder für billigsten Rum – die genaue Anzahl der Flaschen, die er mitgehen ließ, konnte auch vor Gericht nicht mehr festgestellt werden. Der ausländische Angeklagte erschien vor Richterin Lisa Hörmann und dem Staatsanwalt lediglich mit einer Dolmetscherin, aber ohne Verteidiger.

Die Dolmetscherin trug im Namen des 47-Jährigen vor, dass er die Diebstähle gestehe, sie bereue und sich dafür entschuldige. Als Begründung gab der geschiedene Mann und Vater zweier erwachsener Söhne an, im Oktober vergangenen Jahres im Zeitraum der vier nachgewiesenen Taten Stress gehabt zu haben.

Vor Gericht Alkoholproblem zugegeben

Gleichzeitig räumte er vor Gericht ein, ein Alkoholproblem zu haben, das aber aktuell besser geworden sei. „Ich trinke gerne Cocktails und komme nun auf 300 Milliliter Rum pro Woche“ ließ er von seiner Dolmetscherin übersetzen.

Wie der Angeklagte als Dieb ertappt wurde, erläuterte der Betreiber der selbstständige Einzelhandelskaufmann, der den Markt betreibt, als Zeuge vor Gericht. Der „Kunde“ sei ihm schon Wochen zuvor aufgefallen, weil er als einer der ersten in den Verbrauchermarkt kam und sich im Bereich der Getränke aufhielt, während das Personal noch mit dem Auffüllen von Frischware beschäftigt war.

Statt der 90 Flaschen standen nur noch acht im Regal

Bei einer Überprüfung stellte man fest, dass sich der Bestand des weißen Rums der billigsten Sorte hätte auf 90 Flaschen belaufen müssen, stattdessen aber nur noch acht im Regal standen. Verkaufsbuchungen seien nicht vorhanden gewesen.

Als der Angeklagte nun im Oktober wieder zu früher Stunde im Markt erschien und die Kasse nur mit einem Billigartikel passierte, habe ihn Geschäftsführung ins Büro gebeten, überprüft und der Polizei übergeben. Anhand von Videoaufnahmen konnten ihm weitere vorangegangene Diebstähle nachgewiesen werden.

Auch wenn man davon ausgehe, dass er noch weit mehr Flaschen Rum als an den nachgewiesenen vier Tagen gestohlen habe, hielt der Staatsanwalt dem 47-jährigen zugute, dass er Reue zeige und dass er eben ein Alkoholproblem hatte.

Angeklagter zeigt vor

Auch wenn der Angeklagte bereits mit zwei Einträgen wegen Fehlverhaltens im Straßenverkehr im Bundeszentralregister gespeichert ist, stand er doch erst das erste Mal vor Gericht. Deswegen wollte es der Staatsanwalt mit einer Geldstrafe von 1350 Euro bewenden lassen. Damit zeigte sich der Angeklagte einverstanden.

Richterin Hörmann legte die Geldstraße auf 1050 Euro fest. Außerdem muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen. Sie begründete ihr Urteil, damit dass der 47-Jährige Reue gezeigt hatte. Dieser versicherte über seine Dolmetscherin, er werde nie wieder stehlen.