DNA-Spur reicht als Beweis nicht aus: Rätsel um verschwundenes Geld bleibt ungelöst

Hat ein 42-Jähriger eine günstige Gelegenheit genutzt und 1800 Euro aus einer gefundenen Handtasche gestohlen? Oder ist alles nur ein großes Missverständnis? Mit dieser Frage musste sich am Montag das Amtsgericht Neumarkt befassen.
Es ging um einen Diebstahl, der sich im März in der Ulmergasse abgespielt haben soll, einer Seitengasse der Oberen Marktstraße. Dort soll der Angeklagte aus einer Handtasche den Bargeldbetrag und eine Flasche Himbeergeist gestohlen haben.
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe allerdings komplett. Nichts habe er gestohlen. Die Tasche habe er auf der Straße neben einem Auto gefunden und nachgesehen, ob sich darin ein Name befinde, der vielleicht zu einem der Klingelschilder an den nahen Häusern passt. Weil das nicht der Fall gewesen sei, habe er die Tasche an einen Zaun gehängt, damit sie gesehen und wiedergefunden werde. Geld habe er nicht gesehen. Und Alkohol trinke er sowieso nicht.
Handtasche auf DNA-Spuren untersucht
Staatsanwältin Isabella Schuh schien zwar erhebliche Zweifel zu haben, konnte dem 42-Jährigen aber auch nicht das Gegenteil beweisen. Die Handtasche war auf DNA-Spuren untersucht worden. Eine davon stammt vom Angeklagten, beweist aber nicht, dass er auch das Geld genommen hat. Es fand sich nämlich noch eine weitere DNA-Spur an der Tasche. Wer die hinterlassen hat, konnte bisher nicht ermittelt werden. Möglicherweise der echte Täter?
Ausschließen konnte Richterin Lisa Hörmann das nicht und dem Angeklagten auch seine Schuld nicht zweifelsfrei beweisen. Daher regte sie an, das Verfahren einzustellen. Zähneknirschend willigte der Mann ein, eine Geldauflage von 1000 Euro für die Lebenshilfe zu zahlen.