Mann begrapscht Frau beim Parsberger Volksfest – er wurde kurz zuvor wegen Belästigung verurteilt

Von Petra Schlierf · 19. Januar 2026 um 19:00

Nicht einmal vier Wochen hat sich ein Grapscher aus Parsberg vergangenes Jahr eine Verurteilung des Amtsgerichts als Warnung gelten lassen, ehe er beim Parsberger Volksfest wieder zugeschlagen hat. Eine junge Frau ließ sich das nicht gefallen und zeigte den Mann an. Der 50-Jährige stritt zwar vor Gericht alles ab, geholfen hat ihm das jedoch wenig.

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Es hätte ein fröhlicher Abend werden sollen, schilderte die junge Frau. Mit Vereinskollegen war sie zum Volksfest gekommen. Schon geraume Zeit habe sich der 50-Jährige auffällig benommen, sich in ihrer Nähe aufgehalten und sie angestarrt. Sogar auf die Toilette sei er ihr gefolgt, was ihr aber erst später eine Freundin erzählt habe. Zwar habe sie dem sichtlich betrunkenen Mann klar zu verstehen gegeben, dass sie nichts mit ihm zu tun haben wolle, doch der habe sich nicht abwimmeln lassen.

Schließlich ging die Mitte 20-Jährige zu einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, um sich über den unangenehmen Gast zu beschweren. Da habe ihr der Angeklagte von hinten zwischen die Beine gegriffen und zugedrückt sowie an ihre Brust gefasst. Die junge Frau sei völlig überrascht gewesen, erklärte sie vor Gericht, denn: „Ich habe nicht erwartet, dass jemand so dreist ist.“ Schließlich habe nicht nur der Security-Mitarbeiter vor ihr gestanden und alles gesehen, sondern auch noch viele andere Menschen. Der Sicherheitsdienst-Mitarbeiter bestätigte alles.

16-Jährige an Tankstelle auf Hintern geschlagen

Der Grapscher haute zunächst ab, wurde aber wenig später gefunden. Die Frau betonte bei ihrer Vernehmung, warum sie ihn angezeigt hatte: „Ich möchte nicht, dass das anderen Mädchen auch passiert.“

Was sie damals noch nicht wusste: Der Mann ist einschlägig vorbestraft. Unweit des Volksfestplatzes hatte er im September 2024 an einer Tankstelle einer 16-Jährigen unvermittelt auf den Hintern geschlagen und dafür eine Geldstrafe kassiert. Das aber blieb relativ wirkungslos.

Vier Monate Haft auf Bewährung und Alkoholtherapie

„Sie machen das Gleiche sofort wieder“, kommentierte Richterin Lisa Hörmann und entschied, ihn diesmal zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung zu verurteilen. Außerdem muss er 3000 Euro zahlen und eine Alkoholtherapie machen, denn bei allen Taten – es gibt noch weitere Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten – stand er unter Alkoholeinfluss. Bei der Tat in Parsberg hatte er mehr als zwei Promille.