Asylunterkunft in Neumarkt: Schlug junge Frau mit Säugling auf dem Arm zu?

Wer darf wann die Küche benutzen? Ein Disput über diese Frage in einer Asylunterkunft in Neumarkt soll im November 2024 derart eskaliert sein, dass sich zwei Frauen jetzt vor dem Amtsgericht Neumarkt wiedertrafen. Eine von ihnen war an dem Abend so schwer verletzt worden, dass sie sogar operiert werden musste.
Sie sollen damals aneinandergeraten sein. Ob und wie genau das passiert sein soll, blieb bis zum Schluss unklar, weil sich alle Seiten widersprachen. Sicher war nur eines: Eine Frau trug einen Kreuzbandriss davon.
Freundinnen werden die beiden Damen wohl in ihrem Leben nicht mehr werden. Dass der Streit auf dem Flur vor der Küche temperamentvoll, laut und wortreich ausgefallen ist, kann man sich vorstellen. Und den lautstarken Streit bestritt auch keine der Damen. Da allerdings endeten die Übereinstimmungen bei den Aussagen auch schon.
Die Anklage warf der 36-Jährigen aus Syrien, die inzwischen aus Neumarkt weggezogen ist, vor, ihre Kontrahentin zunächst mehrfach geschlagen und dann so geschubst zu haben, dass diese so unglücklich auf den Boden stürzte, dass sie sich unter anderem das Kreuzband riss. Sechs Monate lang sei sie auf Krücken unterwegs gewesen, schilderte die Frau vor Gericht.
Angeklagte hatte bei Auseinandersetzung wenige Tage altes Kind auf dem Arm
Es sei alles viel harmloser gewesen, schilderte Verteidiger Tim Fischer im Namen seiner Mandantin. Die 36-Jährige sei zwar mit ihrer Mitbewohnerin in Streit geraten, die ganze Sache sei aber rein verbal geblieben. Es sei immer ein Abstand zwischen den beiden Frauen gewesen, keine habe die andere angefasst. Und eine körperliche Attacke, zumal mit beiden Händen wie vorgeworfen, sei schon deswegen nicht möglich gewesen, weil die Frau die ganze Zeit ihren erst wenige Tage alten Säugling auf dem Arm hatte.
Dass sie danach den Gummi-Pantoffel auf die Frau warf, gab sie über ihren Anwalt zu und ließ ihn auch eine Entschuldigung ausrichten. Verletzen habe sie die Frau damit nicht wollen, es sei eine reine Frusttat gewesen.
Verfahren eingestellt: 1000 Euro gehen an die Geschädigte
Das Baby habe die Angreiferin an gar nichts gehindert, berichtete dagegen die verletzte Frau. Während sie das Kind im einen Arm hielt, habe sie mit der anderen Hand zugeschlagen. Wegen des Säuglings habe die Angegriffene es aber nicht gewagt, sich zu wehren. Stattdessen sei sie nur langsam nach hinten gewichen und habe dann durch einen Stoß das Gleichgewicht verloren.
Außerdem habe es eine ganze Reihe Zeugen gegeben, die nicht nur die angebliche Angreiferin bändigten, sondern auch die Schläge und den Schubser gesehen haben sollen. Sie waren dem Gericht aber keine große Hilfe. Widersprüchliche Aussagen bei Polizei und Gericht sorgen ebenso für Verwirrung wie angebliche Zeugen, die angeblich aus Angst vor Konsequenzen für ihr eigenes ausländerrechtliches Verfahrens lieber schweigen.
Auf 1000 Euro Geldauflage für die Angeklagte einigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Nebenklage am Ende. Dafür wurde das Verfahren gegen sie eingestellt. Das Geld geht an die Geschädigte.