Elektromarkt-Randalierer ist auf Antrag der Polizei Kelheim jetzt im Gefängnis

Von Martina Hutzler · 13. März 2026 um 18:00

Der Fall eines Mannes, der schon mehrfach im Kelheimer Elektromarkt „expert Reng“ randalierte, hat hohe Wellen geschlagen. Jetzt ist der Mann fürs Erste in Gewahrsam – und zugleich ein Thema vor der Bürgermeister-Stichwahl: Herausforderer Dennis Diermeier (FW) wirft Amtsinhaber Schweiger (CSU) indirekt Untätigkeit vor; Schweiger kontert mit dem Vorwurf „Augenwischerei“.

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Wie berichtet, ist seit dem Sommer ein 22-Jähriger etwa zehn Mal in den Elektromarkt „expert Reng“ in der Kelheimer Schäfflerstraße eingedrungen und hat dort wort- und wahllos auf Elektrogeräte eingetreten. Prokurist Stefan Reng-Wallat bezifferte den Sachschaden auf mittlerweile rund 20.000 Euro und wies vor allem auf die psychische Belastung von Beschäftigten und Kundschaft durch das angsteinflößende Verhalten des jungen Syrers hin. Der Markt heuerte eigens einen Sicherheitsdienst an.

Randalierer ist in „längerfristigem Gewahrsam“

Laut Reng nahm die Polizei den Randalierer zwar immer wieder mit zur Anzeigenaufnahme auf die Inspektion, setzte ihn danach aber wieder auf freien Fuß. Nun aber haben seine Straftaten dazu geführt, dass er in „längerfristigem Gewahrsam“ ist und in ein Gefängnis kam. Das bestätigte uns die Inspektion Kelheim.

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Sie hat von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Mann vorbeugend in Gewahrsam zu nehmen. Dies sieht das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) unter anderem vor, „um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung“ einer schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat zu verhindern – zumal, wenn die betreffende Person „bereits in der Vergangenheit mehrfach aus vergleichbarem Anlass“ als „Störer“ aktiv war und dies mutmaßlich weiter fortsetzt. Ein solcher Freiheitsentzug muss „unverzüglich“ gerichtlich bestätigt werden.

Ermittlungsrichter gibt dem Antrag der Polizei Kelheim statt

Im Kelheimer Fall hat dies laut Polizei der zuständige Ermittlungsrichter am Mittwoch angeordnet. Für wie lange, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Das Gesetz sieht im äußersten Fall zwei Monate vor.

In der Zeit könnte die Staatsanwaltschaft Regensburg in die Wege leiten, dass der Mann wegen seiner Straftaten längerfristig aus dem Verkehr gezogen wird. Sie könnte bei Gericht beantragen, dass ein Untersuchungshaftbefehl erlassen wird; oder ein Unterbringungsbefehl, falls eine psychische Erkrankung vorliegt, erklärt Thomas Schug, Vize-Sprecher der Regensburger Ermittlungsbehörde.

Staatsanwaltschaft prüft genau

In der Folge käme es gegebenenfalls entweder zum Strafprozess. Oder zu einem Unterbringungsverfahren am Landgericht, das letztlich zur Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus führen könnte.

„Da es sich um eine unbefristete freiheitsentziehende Unterbringung handelt, liegen die Voraussetzungen für ein entsprechendes Verfahren bzw. Urteil sehr hoch“, betont Vize-Sprecher Schug. Entsprechend genau prüfe vorab auch die Staatsanwaltschaft, ob die Voraussetzungen gegeben seien. Auf unsere Nachfrage ergänzt Schug, dass seine Behörde diese Prüfung bei entsprechenden Taten jeweils neu vornehme, und zwar „von Amts wegen, unabhängig von Schreiben von Dritten“.

Stichwahl-Kandidaten posten zu dem Fall auf Social Media

Nachgefragt hatten wir, weil mittlerweile beide Kandidaten für die Bürgermeister-Stichwahl in Kelheim die Vorfälle im Elektromarkt auf ihren Social-Media-Kanälen thematisieren.

So postete Herausforderer Dennis Diermeier (Freie Wähler) ein Video von sich im Elektromarkt, in dem er fordert, „dass die Politik jetzt was unternimmt“ und „dass wir uns auf die Seite dieses mittelständischen Unternehmens stellen“. Er selbst habe mit der Unternehmer-Familie gesprochen, mit Hubert Aiwanger telefoniert und Kontakt zum Bundesamt für Migration aufgenommen, listet Diermeier auf.

Daraufhin erklärte der Gegenkandidat und Amtsinhaber Christian Schweiger (CSU) im Video auf Facebook, dass er sich „schon vor Tagen dafür eingesetzt habe, dass die Person in Gewahrsam kommt“, weil von ihr eine Gefährdung ausgehe. Dazu habe er „Staatsanwaltschaft und Gericht angeschrieben“, weil allein diese den Freiheitsentzug anordnen könnten. „Alles andere ist Augenwischerei“, so Schweiger wörtlich, der auch kurz das Diermeier-Video einblendet.

In einem schriftlichen „Update“ zum Post ergänzt auch Schweiger dann, dass „dank einer Initiative der Polizeiinspektion Kelheim“ eine „längere Verwahrung“ des Randalierers erfolgen werde.

Die Polizei Kelheim bekräftigt unterdessen, sie sei „weiterhin im engen Austausch mit der Staatsanwaltschaft sowie den zuständigen Sicherheitsbehörden“ um „weiterführende Maßnahmen“ zu prüfen.