Großfeuer im Kreis Regensburg war Brandstiftung: 45-Jährige muss in die Psychiatrie

Von André Baumgarten · 13. März 2026 um 15:18

Vor zehn Jahren kostet ein Brand ihren Sohn (5) fast das Leben – weil sie nicht mit ihm zum Arzt geht. Das Landgericht in Regensburg sieht Parallelen zu ihrer neuen Tat von 2025: Ihre Krankheit war beide Mal der Auslöser. Sie ist eine Gefahr, weshalb für die Frau die Unterbringung angeordnet.

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Die Parallelen zur Vorgeschichte der 45-Jährigen sind erschreckend: 2016 zündet sie in Cham ihren Sohn an, geht über Tage hinweg nicht mit ihm zum Arzt – dafür landet sie im Gefängnis. Ihre Kinder werden in Obhut genommen. Im Sommer 2025 brennt es dann wieder, diesmal im gemieteten Haus im Landkreis Regensburg. Das Landgericht hat einen vorläufigen Schlussstrich gezogen: Die schizophrene Frau bleibt in der Psychiatrie, weil sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Wie schon zum Prozessauftakt kommt die Beschuldigte mit Perücke und überschminktem Gesicht ins Gericht. Statt blonder Lockenmähne trägt sie am Freitag, den 13. März, ihr schwarzes Ersatzhaar hochgesteckt, fummelt es aber immer wieder zurecht. Im pflaumenfarbenen Hoodie mit Kapuze, die über die schwarze Jacke hervorsteht, nimmt sie neben Verteidigerin Stephanie Bauer Platz. Intensiv sprechen sie auf dem Gerichtsflur.

Beschuldigte erzählte lang und breit im Prozess

Ob die 45-Jährige schon ahnte, dass eine Bewährung, wie sie Anwältin Bauer beantragt hatte, eher unwahrscheinlich sein dürfte, bleibt ihr Geheimnis. Erzählt hatte die Frau aber im Verlauf des Sicherungsverfahrens lang und breit – auch über die Hintergründe der neuen Tat, die wieder vor dem Landgericht in Regensburg aufgearbeitet werden musste. Teils berichtete sie auch über schwere psychische Probleme. Denn sie leidet seit über einem Jahrzehnt an hebephrener Schizophrenie.

In der Krankheit, das hob Vorsitzender Richter Schirmbeck in seiner Urteilsbegründung klar hervor, sah er auch die Gründe für das, was schon bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte. Die heute 45-Jährige hatte 2016 einen ihrer Söhne trotz schwerster Brandverletzungen tagelang zu keinem Arzt gebracht. Das Feuer auf dem völlig verwahrlosten Anwesen im Raum Cham, wo sie damals mit ihren Kindern und dem Mann lebte, sei aber lediglich ein Unfall gewesen.

Immer, wenn Patienten merken, es geht ihnen schlechter, versuchen sie Symptome zu überdecken und sich selbst zu heilen.Vorsitzender Richter Schirmbeck

Laut dem Urteil des Schwurgerichts von 2017 hatte die Frau mit einem Kanister hantiert, um Unrat oder Diebesgut zu verbrennen. Dabei war der Kanister in Brand geraten und hatte beim Wegschleudern den Fünfjährigen mit Benzin übergossen. Der Junge ging in Flammen auf. Für das Verhalten nach der Tat kassierte die Beschuldigte drei Jahre und neun Monate Gefängnis. Sie ließ ihre Schizophrenie behandeln und kam Ende 2022 auf Bewährung frei.

Lange ging das jedoch nicht gut. Im Sommer 2024 fielen erste „Unregelmäßigkeiten“ auf: Sie habe unruhig gewirkt, vernachlässigte sich und auch den Haushalt, fiel zudem wegen mangelnder Kritikfähigkeit, ihres unangepassten Lachens und auch Verhaltens auf. Wie im Nachgang feststeht, hatte sie die Medikamente abgesetzt, war tief in den Wahn hineingerutscht und griff erneut zu Drogen. „Immer, wenn Patienten merken, es geht ihnen schlechter, versuchen sie Symptome zu überdecken und sich selbst zu heilen“, so Schirmbeck. Das mündete im Fall der 45-Jährigen dann aber erneut im Inferno.

Die 45-Jährige stand nicht das erste Mal vor dem Landgericht. - Foto: Baumgarten

Wie sie freimütig einräumte, zündete sie mit einem Feuerzeug das Laken im Schlafzimmer eines gemieteten Hauses im Landkreis an. Stimmen hätten ihr das befohlen. Das Gebäude brannte ab und musste abgerissen werden. Der Brandschaden beläuft sich auf rund 560 000 Euro. Ihr Handeln bei der Tat sei von erkennbaren Denkstörungen geprägt, so das Gericht. Sie winkte zwei Helfer weiter, versteckte sich später unter Heu in einer nahen Scheune und war vom Geschehen um sich herum „völlig unberührt“.

Urteil des Landgericht wird wohl akzeptiert

Es sei trotz zwischenzeitlicher Stabilisierung damit zu rechnen, dass „mit erhöhter Wahrscheinlichkeit weitere erhebliche Taten“ von ihr zu erwarten seien. Es spreche derzeit alles gegen eine Bewährung – beide Vorfälle, der von 2016 und im Sommer 2025, „waren keine Lappalien, sondern massive Straftaten“. Das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit sei in Bezug auf die 45-Jährige groß. Die Option, „ein enges Netz zu stricken, das reibungslos läuft und sicher ist“, fehle derzeit jedoch noch, so der Richter.

Offenbar will die Frau das so anerkennen. „Es wird von uns wohl nichts kommen“, kündigte Strafverteidigerin Stephanie Bauer mit Blick auf mögliche Rechtsmittel gegen die Entscheidung noch im Prozess an.