Immer wieder Geld abgehoben: Mann aus Kreis Schwandorf wird Computerbetrug vorgeworfen

Von Friedrich Gluth · 13. März 2026 um 11:00

Wegen Computerbetrugs in 70 Fällen muss sich ein Mann aus dem Landkreis Schwandorf vor dem Schwandorfer Amtsgericht verantworten. Dem 39-Jährigen wird vorgeworfen, mit einer fremden EC-Karte mehr als 35.000 Euro an verschiedenen Geldautomaten abgehoben und damit eine Familie um ihre Ersparnisse gebracht zu haben.

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Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt an oder vor dem 19. Dezember 2021 soll der 39-Jährige aus der Wohnung des Geschädigten dessen EC-Karte, auf der die zugehörige PIN vermerkt war, entwendet haben. Dann habe er mit der Karte in 70 Fällen von verschiedenen Geldautomaten insgesamt 35.660 Euro abgehoben, so Staatsanwalt Michael Döring. Dieser trug anschließend in jedem einzelnen Fall Standort und Nummer des Bankautomaten, die genaue Tatzeit sowie den abgehobenen Betrag vor, der in der Regel zwischen 250 und 500 Euro lag.

An einer Bushaltestelle habe er den Vater des Geschädigten kennengelernt, schilderte der Angeklagte mit Hilfe einer Dolmetscherin vor Gericht. Bereits nach etwa einer Woche habe er Zugang zu dessen Wohnung erhalten. Dort habe er für die Familie und den körperlich beeinträchtigten Sohn Arbeitskräfte aus einer nahe gelegenen Unterkunft organisiert, um sie zu unterstützen.

Mit dem Geld Arbeiter und Rechnungen bezahlt?

Mit dem Geld, das er von den Konten des Geschädigten und seines Vaters abgehoben habe, habe er die Arbeiter und die von ihm organisierte Putzfrau bezahlt. Vom Konto des Geschädigten habe er niemals allein Geld abgehoben, sondern immer nur in Gegenwart von dessen Vater. Das Geld sei im Einvernehmen mit dem Vater auch für Fahrten nach Tschechien und dort für Spielcasino-Besuche und Prostituierte verwendet worden, so der Angeklagte weiter. Außerdem habe er Prostituierte aus Regensburg kommen lassen, die ebenfalls mit dem abgehobenen Geld bezahlt worden seien. Größere Rechnungen wie etwa für die Gasheizung habe er schließlich ebenfalls von dem Geld beglichen.

Auf die Frage von Vorsitzender Richterin Katrin Heitzer nach den Quittungen für diese und ähnliche Zahlungen musste der Angeklagte passen. Im weiteren Verlauf der Verhandlung betonte er nur immer wieder, niemals allein eine Abhebung vorgenommen zu haben. Zudem habe die Mutter des Geschädigten stets über die finanziellen Dinge Bescheid gewusst, so der Angeklagte. Bei seinen Aussagen verwickelte sich der 39-Jährige allerdings mehr als einmal in Widersprüche. Auf die Fragen von Richterin Heitzer behauptete er einmal, die Helfer aus der Asylunterkunft täglich für ihre Leistungen bezahlt zu haben, Im nächsten Satz führte er dann wieder aus, dass die Bezahlung wochen- oder monatsweise erfolgt sei.

Die in den Zeugenstand gerufene Mutter des Geschädigten trug allerdings eine ganz andere Version des Sachverhalts vor. Sie erklärte, dass der Angeklagte die Bankkarte ihres Sohnes ohne dessen Zustimmung aus der Hosentasche genommen habe. Anschließend habe er Geld abgehoben und ausgegeben.

Nur ein kleiner Rest blieb vom Ersparten übrig

Ihr Mann, der seit etwa einem Jahr krank sei und deshalb nicht mehr befragt werden könne, habe dem Beklagten seine EC-Karte gegeben. Als das Geld auf dem Konto bis auf einen kleinen Rest abgebucht worden war, habe sie ihre drei Töchter informiert.

Da auch nach einer Verhandlungsdauer von mehr als viereinhalb Stunden eine abschließende Klärung des Sachverhalts nicht absehbar war, wurde der Prozess vertagt. Die Verhandlung wird am Freitag, 27. März, um 9 Uhr fortgesetzt.