Blitzer in Schwandorf umgetreten: Doch der Mann auf der Anklagebank war es nicht

Wer hat am 8. Februar 2024 in Schwandorf einen Blitzer umgetreten? Diese Frage bleibt nach einem Prozess am Schwandorfer Amtsgericht offen. Denn der Angeklagte, ein 29-Jähriger aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach, wurde von Richterin Kathrin Heitzer freigesprochen. Das hatte sich im Prozessverlauf bereits angedeutet. Denn beim Hauptzeugen, einem Messtechniker des Zweckverbandes Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz, hatten sich zwei Jahre nach der Tat dann doch Erinnerungslücken aufgetan.
Das Geschwindigkeitsmessgerät war an besagtem Tag am Fuße des Ettmannsdorfer Bergs aufgebaut. Es war bereits dunkel, als gegen 18 Uhr ein Autofahrer geblitzt wurde. Er war nur ein paar Stundenkilometer zu schnell. Kurz darauf kam der Wagen zurück zur Messstelle und wendete in der Wöhrangerstraße. So will es der Messtechniker beobachtet haben. Mehr noch: Mit dem Fernlicht soll der Fahrer zunächst die Messstelle ausgekundschaftet haben. Dann stieg er aus, trat den Blitzer „mit einem massiven Beintritt“ um und flüchtete.
Der Mann vom Zweckverband checkte nach der Tat das Material auf seinem Blitzer, an dem Sachschaden von mehr als 16.000 Euro entstanden war. Und er war sich gleich sicher: Der Mann, den er zuletzt „geschossen“ hatte, war auch der Täter. Und so fand sich zwei Jahre nach dem Vorfall der 29-Jährige auf der Anklagebank wieder.
Snapchat-Foto wirkte auf Richterin Heitzer doch „sehr gestellt“
Doch der Mann stritt die Tat ab. Es sei zwar richtig, dass er am 8. Februar 2024 mit wenigen Stundenkilometern zu viel geblitzt worden war. Doch umgetreten habe er das Messgerät mitnichten. Im Gegenteil: Er sei schnurrstraks nach Amberg weitergefahren, um dort mit seiner damaligen Partnerin in einen Buchladen zu gehen. Als Beweis verwies er auf ein digitales Parkticket und ein Snapchat-Foto vom Bücherkauf, das seine Freundin an eine Bekannte geschickt hatte. Beide Beweise zogen aber nicht wirklich. Für Richterin Heitzer wirkte das Foto „sehr gestellt“ und das Parkticket konnte von überall aus gelöst werden, ermittelte die Polizei.
Der Messtechniker, dem ein Jahr zuvor bereits schon einmal ein Blitzer in Fronberg umgetreten wurde, schilderte im Zeugenstand nochmals detailliert den Vorfall. Und er war sich sicher, dass der richtige Täter auf der Anklagebank sitzt. Doch Verteidiger Bernhard Weber wollte es genauer wissen. Er bohrte nach und hielt dem Mann ein Detail nach dem nächsten vor. Weber lief zu Höchstform auf.
Messtechniker im Zeugenstand verstrickte sich in Widersprüche
Wie konnte der Mann vom Zweckverband zum Beispiel trotz Bewuchs an der Messstelle das Auto sehen, wollte der Jurist wissen. Oder: Trug der Täter jetzt eine helle Jacke oder doch einen dunklen Kapuzenpulli? Und: War es nun wirklich der dunkle Kombi, von dem er zuvor gesprochen hatte? Denn sein Mandat wurde ja schließlich mit einem dunklen Ford Fiesta geblitzt. Weber schaffte es, dass sich der Messtechniker in Widersprüche verstrickte. Der wirkte zunehmend angespannt. Bevor er jetzt etwas Falsches sagt, sage er lieber nichts mehr, meinte der Mann im Zeugenstand.
Die Anklage wackelte mit dieser Aussage. Für noch mehr Entlastung für den Beschuldigten sorgte schließlich seine damalige Lebensgefährtin – und das obwohl ihr Verhältnis zu ihrem Ex-Freund „schwierig“ ist, wie sie dem Gericht sagte. Die Zeugin bestätigte nicht nur die Version des Angeklagten, sie konnte diese sogar untermauern. Im Onlinebanking der Frau war tatsächlich eine Abbuchung des Buchladens zu finden, die dem Angeklagten ein Alibi lieferte. Außerdem habe eine Arbeitskollegin das damalige Pärchen in dem Buchladen gesehen.
Für Staatsanwaltschaft und Verteidigung war die Sache damit klar. Der 29-Jährige sei freizusprechen. Dem schloss sich Richterin Kathrin Heitzer an. „In dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten, sagte sie. Die Kosten des Verfahrens muss nun die Staatskasse tragen.