Aus Bürgergeld wird Grundsicherung – Die prekäre Wohnsituation einer Familie in Regensburg

Von Marion Koller · 13. März 2026 um 05:00

Aus dem Bürgergeld wird die Grundsicherung: Der Fall einer Familie in Regensburg gibt Einblick in eine prekäre Situation. Weil die Wohnkosten nach Urteil des Jobcenters zu teuer sind, sollen die Eltern und eine erwachsene Tochter umziehen.

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Auf der seitlichen Hausfassade steht „Fuck“. Im Hinterhof stapelt sich der Müll. Die Tür steht weit offen. Im Eingangsbereich hängen Zettel mit der Hausordnung und Verboten. „Im Keller darf nichts abgestellt werden“, heißt es etwa. Die dreiköpfige Familie Osso wohnt seit drei Jahren in dem Gebäude, das die Regensburger Amann Verwaltung vermietet. Zu deren Bestand zählen 130 Wohnungen. Häufig wird an Menschen vermietet, die Transferleistungen erhalten.

So auch Amina Osso (51) und ihr Mann Ezat Yousef (58). Die 51-Jährige stockt mit einem Teilzeitjob im Supermarkt auf, ihr Mann (58), ein Automechaniker, sucht eine Arbeit als Gabelstaplerfahrer. Dafür hat er den Fahrausweis erlangt.

Jobcenter wird bald strenger auf die Wohnkosten blicken

Das Ehepaar will einkaufen gehen. Er trägt einen Korb. Für Fragen nach ihrer Wohnsituation aber nehmen sie sich Zeit. Der Hintergrund: Das Bürgergeld heißt ab Juli Grundsicherung. Das neue Gesetz wird mit einem strengeren Blick auf die Wohnkosten einhergehen.

Amina Osso sagt, sie finde die Kaltmiete von 920 Euro monatlich für 73 Quadratmeter in dem nicht sanierten Haus zu hoch. Tochter Noura, die zu Besuch ist, zeigt Handyfotos vom meterhohen Schimmelbefall in drei Räumen, auch im Schlafzimmer. Ihre Mutter sagt, der Vermieter unternehme nichts dagegen, habe sie nach der Beschwerde 2024 aufgefordert, öfter zu lüften. Wegen des Schimmels sei sie oft krank.

Vermieter weiß nicht, dass die Familie ausziehen muss

Für die Zeit zwischen April 2024 und März 2025 seien wegen der alten Nachtspeicheröfen 3600 Euro für Heizstrom angefallen, sagt Amina Osso. Das Jobcenter hat die Kosten übernommen. Doch Anfang März flatterte ihnen ein Schreiben ins Haus mit der Aufforderung, sich eine günstigere Wohnung zu suchen.

„Ich weiß nichts davon, dass sie ausziehen müssen“, sagt Vermieter Johannes Amann. Jedenfalls liege die Bruttokaltmiete derzeit bei 882 Euro und enthalte eine Betriebskostenvorauszahlung von 178 Euro, für Hausmeisterdienst, Gebäudeversicherungen, Wasser, Abwasser, Müll und Grundabgaben. Der Strom ist nicht dabei. Die Miete sei in den letzten Jahren nicht gestiegen. Das steht im Mai bevor: Dann werden es 920 Euro sein. Die Betriebskosten hat Amann 2024 um 58 Euro im Monat erhöht. „Wenn viele Neubürger in die Stadt kommen und es zu wenig Wohnraum gibt, wird es teurer. Das spiegelt sich im Mietpreis wider.“

Nach der Schimmel-Meldung habe er zu der Familie gesagt, sie solle sich ein Hygrometer zur Feuchtigkeitsmessung kaufen und die Wohnung heizen. Beim Thema Schimmel müsse man unterscheiden, ob dieser auf schlechtes Heiz- und Lüftverhalten der Bewohner zurückgehe oder hausbedingt sei. „Nach meiner Erfahrung ist Schimmel in der Regel mieterverursacht.“ Zumal am Haus nichts verändert worden sei. Den Stromverbrauch kommentiert er mit den Worten: „Billigen Strom gibt es nicht mehr.“ Versorger war Eon. Seine Nachfrage bei der Rewag habe ergeben, dass diese günstiger gewesen wäre.

In letzter Konsequenz müssen unangemessene Mietkosten die Mieter selbst tragen oder neuen Wohnraum suchen, was in einem angespannten Wohnungsmarkt schwierig ist.Christian Meier, Geschäftsführer Jobcenter

Auf die Frage, warum nicht eine neue, energiesparende Heizung in das Haus eingebaut wird, sagt Johannes Amann, er habe eine Bauvoranfrage bei der Stadt für eine Kernsanierung mit Dachgeschossausbau und Balkonanbau gestellt, die wohlwollend beurteilt wurde. Jetzt benötige man noch eine Auskunft zur Wärmeleitplanung. Er hofft auf Fernwärme. „Wir haben fest vor, das in den nächsten Jahren anzugehen.“

In Regensburg übernimmt das Jobcenter für knapp 4050 Haushalte mit einer oder mehr Personen die Kosten der Unterkunft (November 2025).

„Die Angemessenheit der Wohnungskosten wurde auch bisher schon geprüft“, erklärt Geschäftsführer Christian Meier vom Jobcenter. Nach der einjährigen Karenzzeit fordert das Jobcenter die Betroffenen auf, die Wohnungskosten zu senken, falls diese über den „Angemessenheitsgrenzen“ liegen. Der Fall der Reinhausener Familie hat noch nichts mit der neuen Grundsicherung zu tun. „Das ist seit vielen Jahren die Praxis“, betont Meier. Bisher gibt es laut Jobcenter eine einjährige Karenzzeit in der nicht die angemessenen, sondern die tatsächlichen Wohnkosten übernommen werden. Erst danach werden die Bewohner zum Umzug aufgefordert und das Jobcenter übernimmt nur noch die angemessenen Kosten.

Ab Juli überprüft die Behörde die Angemessenheit der Wohnkosten ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs. Sie werden in der einjährigen Karenzzeit gedeckelt: auf das Eineinhalbfache der Angemessenheitsgrenze, die sich am Mietspiegel orientiert und für Alleinstehende bei 550 Euro liegt.

Familie Osso hat sich bei der Stadtbau beworben, doch auf deren Warteliste stehen 4300 Haushalte.