Einmal Wenden kostet 385 Euro: Wiltinger kommt Manöver im Urlaub teuer zu stehen

Von Tanja Fenzl · 12. März 2026 um 05:00

Schon einmal von Besitzstörung gehört? Nein? Dann könnte dieser Artikel für Sie bares Geld wert sein, wenn Sie planen, ihren Urlaub in Österreich zu verbringen. Denn eine Besitzstörung ist im Nachbarland ziemlich schnell passiert – und ziemlich teuer, wie Matthias Schuhbauer aus Wilting im Landkreis Cham am eigenen Leib erfahren musste.

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Mitte August verbringt Matthias Schuhbauer mit seiner Familie den Sommerurlaub in Zell am See. Drei Monate später flattert ihm ein Einschreiben ins Haus. Eine Zahlungsaufforderung eines Österreichers. Schuhbauer soll 280 Euro zahlen, weil er auf dessen Grundstück mit seinem Auto umgedreht hat.

Der Familienvater genießt gerade seine Mittagspause in der Sonne, als ihn seine Frau aufgeregt anruft und ihm von der Post aus dem Nachbarland informiert. Ein Einschreiben? Da denkt Schuhbauer erst einmal an einen Strafzettel. Doch was seine Frau ihm vom Inhalt vorliest, lässt ihn schnell nervös werden.

„In dem Brief stand etwas von 3000 Euro Strafe, sollte man die 280-Euro-Forderung nicht bezahlen“, erinnert sich der 42-Jährige.

Post aus Österreich – mit Zahlungsaufforderung

Die Rechtsanwälte des Österreichers haben der Forderung vorsorglich bereits einschlägige Urteile beigefügt, die zugunsten des Klägers ausgefallen waren – in Österreich ist die sogenannte Besitzstörung gängige Klagegrundlage. Und die besteht in Schuhbauers Fall darin, dass er sich verfahren hatte und auf dem Parkplatz vor einem Geschäft wendete. „Wir waren ja schon ein paarmal in Zell am See, und ich wusste, wenn ich jetzt nicht gleich umdrehe, dann gibt es ein paar Kilometer keine weitere Möglichkeit dafür“, erzählt Schuhbauer.

Im Anwaltsschreiben wurden Screenshots von seinem Wendemanöver mitgeschickt. - Foto: Tanja Fenzl

„Wir wollten eigentlich nur schnell ein Geburtstagsgeschenk für unseren Neffen kaufen, der mit Familie in den Urlaub nachgekommen ist“, sagt Kerstin Schuhbauer. „Das war eine Zehn-Sekunden-Geschichte: rein, umgedreht, rausgefahren. Ich habe mir nichts dabei gedacht“, so ihr Mann.

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Im Anwaltsschreiben heißt es: „Bei der Einfahrt zur Liegenschaft meiner Mandantschaft sind zwei große, zweisprachige und mit einem Piktogramm versehene Schilder aufgestellt, die eindeutig darauf hinweisen, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt und das Wenden verboten ist. (...) Mit diesem Fahrzeug (das Auto der Schuhbauers; Anm. d. Red.) wurde am 12. August 2024, 09:08 Uhr, unberechtigterweise und eigenmächtig, auf der Liegenschaft meiner Mandantschaft gewendet. Der Anwaltskanzlei liegt ein Video über den Wendevorgang vor (Screenshots anbei).“

Wiltinger zahlt erst einmal nicht: ein fataler Fehler

Das Paar findet die Forderung übertrieben: Matthias Schuhbauer informiert sich bei der Polizei, beim Hotel in Österreich, beim dortigen Tourismusverband, beim Gericht. Er bekommt den Rat, zu bezahlen, um es am Ende nicht noch teurer werden zu lassen. Schuhbauer telefoniert auch mit der Sekretärin des Österreichers, der das Geld von ihm fordert. Sie lässt sich auf 150 Euro herunterhandeln „Und da dachte ich dann, wenn das so einfach ist, dann zahle ich gar nichts“, sagt Schuhbauer. Der schnelle Rabatt kommt ihm verdächtig vor. Und so lässt er die elf Tage Frist verstreichen, ohne zu zahlen.

„Der Schock kam dann genau an Weihnachten“, erinnert sich Schuhbauer. Eine Vorladung vor Gericht. Jetzt soll er 385 Euro zahlen, um eine Verhandlung zu vermeiden. „Da habe ich dann schnellstmöglich gezahlt“, sagt der Wiltinger. Er wollte das ganze nicht auf die Spitze treiben, am Ende auch noch mit Gerichts- und Anwaltskosten belangt werden. „Der Chef der österreichischen Firma hat mir am Telefon gesagt, das sei bei ihnen ganz normal.“ Schuhbauer werden sogar die fünf Euro Auskunftskosten bei der Meldeauskunft in Deutschland in Rechnung gestellt.

„Was mich ärgert, ist, dass das ganze System hat. Als ich dort angerufen habe, hat er mittendrin wohl aus dem Fenster geschaut und gesagt, dass schon wieder jemand reinfährt, der 40. heute.“ Die Schilder, die auf das Wendeverbot hinweisen, habe er nicht gesehen, „wer schaut da schon so schnell drauf“, die seien im übrigen auch nur auf transportablen Halterungen festgesteckt gewesen, wie er auf den später mitgesandten Bildern gesehen habe. „Vielleicht werden die nur hergeräumt, wenn genügend Urlauber durchfahren“, vermutet Schuhbauer Böses. „Das war außerdem ja auch kein Privathaus“, erklärt er.

Auch das Fernsehen greift den Fall auf

Weil Schuhbauer mit seinem Erlebnis kein Einzelfall ist, berichtete das Fernsehen über den Vorfall. Auch das Internet kennt zig ähnlicher Fälle, in denen ahnungslose Urlauber kurz auf ein Grundstück fahren – und dann zur Kasse gebeten werden. Schuhbauer: „In meinem Fall waren mehrere Kameras installiert, Fotos von unserem Auto wurden mit der Forderung mitgeschickt.“

Auch seine Frau schüttelt den Kopf. „Damit rechnet man wirklich nicht.“ Das Paar will mit seiner Geschichte andere darauf aufmerksam machen und davor bewahren, ähnlich „abgezockt“ zu werden. „Das ist eine Oberfrechheit“, findet Schuhbauer noch immer. „Da spart man auf seinen Urlaub, bringt Geld ins Land, und dann passiert so etwas.“

Besitzstörung gibt es auch in Deutschland, aber anders

In Deutschland ist die Rechtslage anders. Auch hier gibt es den Begriff der Besitzstörung. Doch während im Nachbarland sogar spezialisierte Anwälte Besitzstörungsklagen wegen kurzzeitigen Falschparkens versenden, muss in Deutschland eine konkrete Wiederholungsgefahr bestehen, damit eine Unterlassungserklärung verlangt werden kann.

Die Schuhbauers fahren weiter nach Österreich in den Urlaub, Strafzahlung hin oder her. „Es ist ja ein schönes Land“, sind sie sich mit ihren Kindern einig. Nur beim Wenden und Einfahren auf Grundstücke, da passt Schuhbauer künftig besonders gut auf.