Chamer Bremse für den Baubooster und den Bauturbo: „Alles ist hier nicht erlaubt!“

Der Baufrühling steht vor der Türe. Und, um den gleich in Fahrt zu bringen und die Wirtschaft anzukurbeln, hat der Freistaat den „Wohnbau-Booster“ verabschiedet. Das heißt, es gibt Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren und mehr Fördergelder. Doch bedeute das nicht, dass nun alles möglich sei, sagte Chams Bürgermeister jetzt im Bauausschuss und bremste damit die Erwartungshaltung mancher Bauherren.
Die hatten offensichtlich mit Verweis auf den Booster oder auch den bundesweiten Bau-Turbo Baupläne eingereicht und gedacht, diese würden ohne große Prüfung von der Stadt durchgewunken. Dem sei eben nicht so, betonte Stoiber in der Ausschusssitzung am Donnerstag.
Die Kommune müsse hier weiter zustimmen, um ein Bauvorhaben zu verwirklichen – das Zustimmungsgebot der Kommune sei im Baubooster auch weiterhin verankert. Auch „Drohungen“ vonseiten der Antragsteller, bei Nichtzustimmung an die Öffentlichkeit zu gehen, würden an diesem Fakt nichts ändern. Es gebe bereits einige Entscheidungen in der Stadt, die mit dem Baubooster angestoßen worden seien.
Der Booster macht nicht alles möglich
„Die Wünsche kommen, und wir sagen, ob es so geht oder nicht!“, sagte Stoiber. Trotz des Boosters sei nicht alles erlaubt, auch wenn mancher davon ausgehe. Sicher brauche auch die Stadt neue Wohnungen, „doch der Booster macht nicht alles möglich. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Umsetzung!“ Gemeinsam mit einem Ingenieurbüro verfasse die Stadt gerade Rahmenrichtlinien, die in jedem Fall einzuhalten seien, und die Wildwüchse verhindern sollen.
Wenn etwa in einem Baugebiet, wo noch Bauparzellen frei seien, statt eines bisher zweigeschossigen ein viergeschossiges Haus gebaut werden solle, sei das abzulehnen. Denn durch solch einen Bau würden Präzedenzfälle geschaffen, auf die sich auch Bauherren nach der Boosterzeit berufen könnten, um ihre Pläne möglich zu machen.
Mancher Schwarzbau wird nun genehmigungsfähig
Zu den Baubooster-Fällen in der Sitzung gehörte der Ausbau eines Dachgeschosses an der Witzelspergerstraße in Cham, der zu hoch geraten ist. Grundsätzlich sei dies an sich ein Schwarzbau, da nicht genehmigt, andererseits aber jetzt durch den Booster genehmigungsfähig, da eine neue Wohnung im Dachgeschoss geschaffen worden sei, so Stoiber.
Ob es dann noch als Schwarzbau zu bezeichnen sei oder nicht, darüber waren sich die Stadträte im Ausschuss uneins. Jedenfalls sei nun auch Nachbarn eine Aufstockung eines dritten Geschosses zu erlauben, da hier ein Bezugsfall geschaffen worden sei. Bei der Abstimmung über den dazugehörenden Bauantrag gab es zwei Gegenstimmen.
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Einen weiteren Boosterfall gab es bei den Bauvorbescheiden. An der Saliterstraße in Chammünster soll ein Einfamilienhaus gebaut werden, dort wo früher der Tennisplatz war und heute eine Pferdekoppel ist und bisher eine Bebauung nicht möglich war. Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Bauen im Außenbereich, im Hochwasser- oder FFH-Gebiet?
Zudem liegt es in den Hochwassergefahrenflächen HQ100 und HQextrem und im wassersensiblen Bereich. Durch den Bauwerber sei in einem Bauantragsverfahren nachzuweisen, dass durch das Vorhaben keine nachteiligen Auswirkungen, somit keine Drittbetroffenheit im Hochwasserfall, zu erwarten sind. Durch den Booster könne das Anliegen befürwortet werden, so die Verwaltung, was auch einstimmig geschah.
Zwei weitere solcher Vorbescheidsanträge hatte der Ausschuss vorliegen. Eine für den Bau eines Einfamilienhauses am Stockacker. Hier sei bisher Außenbereich gewesen und damit ein Bau nicht zulässig, so Stoiber. Das habe sich nun geändert – ebenso bei einem Antrag auf Vorbescheid für ein Wohnhaus in Wulfing, das im Landschaftsschutzgebiet Oberer Bayerischer Wald, als ByN-Natur, FFH-Gebiet und SPA-Gebiet ausgewiesen ist. Beide Anträge wurden vom Ausschuss befürwortet – entscheiden müsse letztlich das Landratsamt.
Oft wird zu groß geplant für die Umgebung
Oft stimme in den Booster-Anträgen die Kubatur nicht, solle viel zu groß für die Umgebung gebaut werden, stellte Martin Stoiber auf Nachfrage zu den Boosterauswirkungen fest. Das könne die Stadt nicht genehmigen – „das passt nicht!“ Es gebe aber auch durchaus positive Auswirkungen des Boosters, etwa zur besseren Ortsabrundung oder beim Dachstuhlausbau.
Ansonsten ständen die städtischen Bauarbeiten vor dem Neustart, erläuterte der Bürgermeister den Bauausschussmitgliedern. Auf dem Katzberg gehe es jetzt weiter, wie auch in Stadellohe und in Hof.
Im Ausschuss selbst gab es noch das Einvernehmen für den Anbau an ein EU-Schlachthaus an der Jahnstraße in Cham, wo Wild verarbeitet wird. Hier solle auch ein Verkaufsraum für Kunden entstehen, erläuterte Stoiber.