Fahrlehrer will wieder Gas geben dürfen: An Multipler Sklerose Erkrankter kämpft um Erlaubnis

Unzählige Fahrschüler hat Armin Prommersberger aus Michelsneukirchen (Landkreis Cham) bereits ausgebildet, sein großer Wunsch, auch seine beiden Söhne fit für den Verkehr zu machen, hängt aber in der Schwebe.
Dem Michelsneukirchener, der auch in Roding eine Filiale seiner Fahrschule hat, wurde vom Landratsamt die Erlaubnis für die praktische Fahrausbildung entzogen. Grund ist, dass Prommersberger an Multipler Sklerose leidet. Die Krankheit verschlechtere sich aber nach seinen Angaben nicht, weshalb für den 50-Jährigen unverständlich ist, warum er im Gegensatz zu den vergangenen Jahren keine Ausnahmegenehmigung mehr bekommen hat. Und was ihn besonders frustriert: „Es war nicht mal jemand da, um sich anzusehen, wie und ob das mit meinem eigens umgebauten Auto funktioniert.“
„Ich würde viel lieber etwas anderes machen, aber seit Wochen beschäftige ich mit Dokumenten, dem Gutachten mit seinen 19 Seiten und der Kommunikation mit Landratsamt und Führerscheinstelle“, erzählt Prommersberger frustriert. Er habe stets alle Auflagen erfüllt und würde es trotz des teils sehr großen Aufwands weiter machen, betont er, es bleibe aber das Gefühl, dass sich das Amt rein auf die Paragrafen berufe und bei seinem „deutschlandweit wahrscheinlich einzigartigen Sonderfall“ nicht einen gewissen Spielraum nutzen würde.
Betrieb der Fahrschule läuft normal weiter
Was Prommersberger wichtig ist: Die Fahrschule läuft weiter, auch wenn er derzeit nicht praktisch ausbilden darf. „Wir haben einen Vollzeit-Fahrlehrer und mit meinem Vater drei in Teilzeit, die übernehmen die Stunden“, erläutert er. Ebenso sei es weiter möglich, in der Fahrschule die Ausbildung zu beginnen. Es könne sein, dass der Weg zum Führerschein deshalb etwas länger dauere, aber in diesem Zusammenhang freut den Michelsneukirchener besonders, dass bisher kein einziger Fahrschüler deshalb gewechselt sei. Auch bekomme er von seinen derzeitigen und ehemaligen Schülern viel Zuspruch, was ihn bestärke, nicht aufzugeben.
Dies wäre für ihn ohnehin keine Option, betont Prommersberger, obwohl er schon einiges durchgemacht hat. „Mit Handicap hat man es schwer“, hat er öfter festgestellt. Trotzdem hatte er als Fahrlehrer seinen Traumjob gefunden. Nachdem er zunächst Technischer Zeichner gelernt hatte und dann über den Zivildienst zum Rettungsdienst kam und die Notfallsanitäter-Ausbildung machte, half er in der Fahrschule seines Vaters mit. Die Anmeldezahlen stiegen, bald entschied er sich deshalb, die Fahrschule zu übernehmen. Der Beruf sei für ihn Berufung, der Kontakt mit jungen Menschen sehr bereichernd: „Man ist nicht nur Fahrlehrer, sondern manchmal auch Ersatzpapa, Jugendpsychologe, Kumpel oder Ratgeber“, erzählt er und es ist ihm anzumerken, wie gerne er wieder im Fahrschul-Auto sitzen würde.
Ausnahmegenehmigung bisher immer erteilt
Daraus, dass er an Multipler Sklerose leidet, macht er kein Geheimnis. Auch die Führerscheinstelle des Landratsamts weiß darüber schon seit 2016 Bescheid, trotzdem bekam er jedes Jahr die Ausnahmegenehmigung auf Basis von medizinischen Gutachten.
2020 kam der nächste Rückschlag für Prommersberger, als er schwer an Corona erkrankte. Nach fünf Wochen im Koma musste er jede Bewegung wieder erlernen, was ihm bis auf eine Schwäche beim Gehen auch gelungen sei. Er durfte weiter als Fahrlehrer arbeiten: 2022 bescheinigte ihm ein vom TÜV bestellter Gutachter das Befähigungszeugnis – sogar für drei statt wie bisher für ein Jahr.
Gleicher Gutachter, anderer Ausgang
Deshalb ging Prommersberger optimistisch in die Begutachtung in diesem Jahr. Gutachten von Neurologe, Psychotherapeut, Augenarzt und Kernspinaufnahmen hätten gezeigt, dass sich die Krankheit nicht verschlimmert habe, berichtet er. Trotzdem kam der Gutachter (derselbe wie vor drei Jahren) dieses Mal zum Ergebnis, dass er nicht weiterarbeiten dürfe.
Prommersberger war überrascht und enttäuscht – gab aber erneut nicht auf. In ganz Europa habe er nach jemandem gesucht, der sein Fahrzeug so umbauen kann, dass er es trotz seiner Einschränkung nutzen kann – und wurde in Eschlkam fündig. Jetzt kann er mit einem Handhebel vom Beifahrersitz aus Gas geben und bremsen, wenn es die Situation nötig macht. Das technische Abnahmesiegel hat das Auto vom TÜV bekommen, doch schickt ihn das Landratsamt erneut zu einem medizinischen Gutachter, der seine eingeschränkte Beinmobilität beanstandet und keine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Man muss sich diesen speziellen Fall das Auto doch zumindest anschauen, um entscheiden zu können.Armin Prommersberger
Der 50-Jährige kann nicht verstehen, warum aufgrund eines durch ein Telefongespräch erstellten Gutachtens, in dem MS-Symptome erwähnt werden, an denen er gar nicht leide, geurteilt und nicht vor Ort geschaut werde, ob es funktioniert. „Ich würde mir wünschen, dass Vertreter von TÜV und Führerscheinstelle sowie ein Fahrlehrer, der Erfahrung in diesem Bereich hat, sich das anschauen und testen würden. Wenn sie dann zu dem Schluss kommen, dass es aus einem nachvollziehbaren Grund nicht geht, würde ich das akzeptieren. Aber man muss sich diesen speziellen Fall das Auto doch zumindest anschauen, um entscheiden zu können“, findet Prommersberger. Er wäre auch zu weiteren Umbauten oder wieder jährlichen Tests bereit, wie er betont, „mir geht es darum, eine Lösung zu finden“. Zudem sei das umgebaute Fahrzeug auch eine Möglichkeit, neue Wege im Landkreis zu gehen, findet er, „Fahrlehrer mit Handicap, die Schüler mit Handicap vor Ort ausbilden, würde es den Betroffenen viel einfacher machen und weite Wege ersparen“, erläutert er.
Akteneinsicht soll Klarheit bringen
Zu einer Lösung habe auch ein Gespräch mit Landrat Franz Löffler nicht geführt, bei seinem Nachfolger, der am Sonntag gewählt wird, will er einen neuen Versuch starten. Da der Erfolg aber fraglich ist, hat Prommersberger nun auch Klage gegen den Bescheid eingereicht. „Mein Anwalt will versuchen, dass wir ein beschleunigtes Verfahren bekommen, weil es auch um den wirtschaftlichen Schaden geht, der entsteht, wenn ich nicht arbeiten kann“, sagt der 50-Jährige.
Und es gehe darum, Akteneinsicht zu bekommen, denn bisher kann sich Prommersberger nicht erklären, warum dieses Mal im Gegensatz zu den vielen Jahren davor negativ entschieden wurde. „Vielleicht gibt es ja eine neue Bewertung“, hofft der Michelsneukirchener. Aufgeben sei noch immer keine Option.
Landratsamt sieht keine andere Möglichkeit
Negative Ergebnisse der Gutachten: Dem Chamer Landratsamt sei aufgrund des Gutachtens keine andere Wahl geblieben, als die Fahrlehrererlaubnis zu entziehen, heißt es in einer Stellungnahme. „Leider ist trotz größten Bemühens sowohl ein Facharztgutachten, ein weiteres fahrzeugtechnisches Sachverständigengutachten (hier wurde auch der technische Umbau des Autos geprüft), ein weiteres medizinisch-psychologisches Gutachten sowie eine zusätzliche Überprüfung und Bewertung all dieser Gutachten durch eine unabhängige Stelle, dem Medizinisch-Psychologischen Institut in Passau, zu negativen Ergebnissen gekommen“, schreibt Sprecher Fabian Koller.
Expertenmeinungen nicht widerlegt: Prommersberger sei es leider nicht gelungen, die Experteneinschätzungen zu widerlegen, so dass das Landratsamt nicht anders habe entscheiden können.
Erlaubnis für Theorie bleibt: Es sei jedoch ermöglicht worden, Armin Prommersberger weiter die theoretische Fahrlehrerlaubnis zu erteilen, damit der Fahrschulbetrieb unter Beiziehung eines beschäftigten Fahrlehrers aufrechterhalten werden könne.
Schutz der Fahrschüler im Fokus: Weiter heißt es in der Stellungnahme, es geht um den Schutz aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere dem der jugendlichen Fahrschüler. Ein Fahrlehrer habe einen hohen Schutzauftrag gegenüber seinen Fahrschülern. Er müsse deren fehlende Kenntnis, ein Fahrzeug zu bedienen, deren mangelhafte Verkehrsbeobachtung und fehlende Erfahrung jederzeit körperlich und geistig gesichert durch Eingriffe kompensieren können. Deshalb habe der Gesetzgeber bestimmt, dass Fahrlehrer jederzeit höhere Anforderungen als übliche Autofahrer erfüllen müssen, insbesondere auch gesundheitlich. Diese Fähigkeit hätten alle Gutachten verneint.