Nach Ausbruch aus dem BKH Straubing: Schlechte Prognosen für die Angeklagten

Von Isolde Stöcker-Gietl · 5. März 2026 um 17:24

Nach dem Ausbruch von vier Patienten aus dem BKH Straubing: Drei Angeklagten droht die Sicherungsverwahrung, in einem weiteren Fall die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Die Klinik weist Vorwürfe im Umgang mit den Patienten zurück.

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Welche Gefahr geht in Zukunft von vier Patienten aus, die im August 2024 aus dem Bezirksklinikum Straubing flohen? Für die jungen Männer steht die Sicherungsverwahrung im Raum, weshalb die psychiatrischen Gutachten im Prozess vor dem Landgericht Regensburg eine gewichtige Rolle einnehmen. Am Donnerstag erörterte die forensische Psychiaterin Dr. Susanne Lausch die Entwicklungen in Bezug auf den Angeklagten Denis E.. Ihre Prognosen sind nicht rosig.

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Seit 1. Dezember muss sich das Quartett für den Ausbruch aus der therapeutischen Einrichtung vor der Strafkammer unter Vorsitz von Richter Dr. Alexander Guth verantworten. Den vier jungen Männern wird Geiselnahme mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Kurz vor der Tat waren drei der Angeklagten auf die sogenannte Abbruchstation verlegt worden. Ihnen drohte die weitere Strafverbüßung im Gefängnis.

Angeklagte zeigten Reue: Entschuldigt und entschädigt

Der Beweisaufnahme zufolge war es die Rolle von E., einen Mitarbeiter der Station unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in den Waschraum zu locken. Dort soll er das Opfer gemeinsam mit zweier weiteren Angeklagten überwältigt und körperlich traktiert haben. Der vierte Angeklagte stieß erst später dazu. Der Übergriff lief jedoch anders als geplant, als sich der Mitarbeiter heftig wehrte. Die sich zuspitzende Bedrohungslage führte letztlich dazu, dass Mitarbeiter der Pforte die Schleusen öffneten und den vier Stationsbewohnern die Flucht gelang. Bereits zu Prozessbeginn hatten die Angeklagten Reue signalisiert, sich in Briefen bei den betroffenen Mitarbeitern der Klinik entschuldigt und Entschädigungen angeboten.

Das Gericht hat neben den Ereignissen in Straubing auch zu bewerten, welche Gefahren in Zukunft von den Angeklagten ausgehen könnten. Bei Angelo J. und Moritz K. wurden bereits die Voraussetzungen für eine mögliche Sicherungsverwahrung bejaht, im Fall von Zeqir B. hält Gutachterin Lausch, wie sie am Donnerstag auf Nachfrage der Verteidigung nachmals vor Gericht bestätigt, eine schizophrene Erkrankung für gegeben, was eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf Basis des §63 Strafgesetzbuch nach sich ziehen könnte.

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Bei dem 32-jährigen Denis E. manifestierten sich laut Gutachterin bereits in der Kindheit Gewaltmuster. Gewalt als Konfliktlösungsmodell sei durch den Vater vorgelebt worden. Dieser band ihn im jungen Erwachsenenalter auch in die Vorbereitungen für einen bewaffneten Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft ein. Für diese Tat habe er Reue gezeigt. Aber Lausch listet eine Reihe weiterer Einträge im Bundeszentralregister auf. Sie reichen von Eigentumsdelikten, Straßenverkehrsdelikten bis zu gefährlicher Körperverletzung und einer langjährigen Haftstrafe wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung. Die Aktenbegutachtung habe ergeben, dass Drogeneinfluss die entscheidende Rolle bei den Taten spielte, sagt Lausch.

Straubinger Klinikum weist Vorwürfe zurück

Kritisch hinterfragen die Verteidigerinnen – Ricarda Lang und Daniela Gabler – die Einschätzungen zur Persönlichkeit. Sie beziehen sich dabei auf die konträren Bewertungen durch zwei Therapeutinnen der Klinik. Während eine Psychologin zu der Auffassung gelangte, der Patient sei freundlich, höflich und therapiewillig, seien die späteren Beurteilungen sehr negativ ausgefallen, merkten sie an. Fragen, auf die die Gutachterin keine Antworten geben kann. Aber es wird erneut deutlich, worauf die Anwältinnen hinauswollen: Dass in der Straubinger Klinik Patienten, die sich beschwerten, mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten. Lausch kann dazu nichts sagen: „Mir ist nicht bekannt, wie viele Beschweren E. eingereicht hat.“ Sie stellt zusammenfassend fest: Bei E. gebe es „eine zeitlich überdauernde Disposition für schwere Gewalttaten“. Damit käme auch für ihn eine Sicherungsverwahrung in Frage.

Das Straubinger Bezirksklinikum will sich im laufenden Verfahren nicht zu einzelnen Maßnahmen in Bezug auf die Angeklagten äußern. Auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern heißt es pauschal: „Wir weisen derartige Vorwürfe entschieden zurück.“