Geiselnahme im BKH Straubing: Verteidiger lenken den Blick auf Entscheidung der Ärzte

Von Isolde Stöcker-Gietl · 2. Dezember 2025 um 16:02

Vier Männer müssen sich seit Montag im Prozess um eine Geiselnahme am Bezirksklinikum Straubing im August 2024 vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Kurz vor der Tat waren Therapien von Medizinern der Klinik als nicht wirksam eingestuft worden.

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Am zweiten Prozesstag führten Angeklagte die Geiselnahme als letzte Chance zur Flucht vor der Überstellung ins Gefängnis an. Kollegen der Geisel schilderten im Zeugenstand vor dem Landgericht Regensburg den Tatablauf in der Sicherheitsschleuse.

Es sind feine Nuancen einer brutalen Tat, die entscheidend für die Zukunft von vier jungen Männern sein könnten. Denn für die mutmaßlichen Geiselnehmer im Bezirksklinikum Straubing steht jeweils die Sicherungsverwahrung im Raum.

Bereits zum Prozessauftakt zeigte sich, dass die Verteidiger eine grundsätzliche Frage vor der Siebten Strafkammer am Landgericht Regensburg in den Fokus rücken wollen: War die Entscheidung der Ärzte am BKH, dass drei der jetzt Angeklagten als Therapieabbrecher ins Gefängnis überstellt werden sollten, tatsächlich gerechtfertigt?

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Nachdem die Angeklagten am Montag über ihre Anwälte die Tat eingeräumt hatten und Reue signalisierten, wurde nach dem als Geisel genommenen Pflegehelfer am Dienstag das Sicherheitspersonal in der Schleuse befragt. Die drei Kollegen waren an jenem 17. August in der Nachtschicht der Pforte eingeteilt und somit dafür verantwortlich, dass die 29- bis 32-jährigen Patienten letztlich in Freiheit gelangten.

„Ja, ich habe Türen geöffnet“

„Ja, ich habe die Türen geöffnet“, bestätigt ein 56-Jähriger dem Vorsitzenden Richter Dr. Alexander Guth. „Ich habe einen Zettel gesehen, auf dem in großer Schrift Geiselnahme geschrieben war“, schildert er das wenige Minuten dauernde Geschehen. Zu diesem Zeitpunkt habe er noch überlegt, die Männer in der Schleuse festzuhalten. Als er das stark blutende Opfer gesehen habe, habe er aber Angst um dessen Leben bekommen. „Ich wusste ja nicht, was weiter passiert.“

Einer der Tatbeteiligten habe zudem geschrien, dass man der Geisel den Kopf abschneiden werde, wenn die Tür nicht aufgehe. Insgesamt sei es laut und aggressiv zugegangen, so der Zeuge weiter. Der Angeklagte B. sei mehrfach gegen die Sicherheitstür gesprungen und habe „Aufmachen, Aufmachen“ geschrien. Er habe handeln müssen. „Ich wollte kein Leben auf‘s Spiel setzen.“

Schichtleiter: In der Theorie darauf vorbereitet, in der Realität nicht

Zuvor hatte der damalige Schichtleiter der Pforte erklärt, dass man zwar in der Theorie auf so ein Ereignis vorbereitet worden sei. „Aber ich habe das dann zum ersten Mal erlebt. Das war krass.“ Die Sicherheitsanweisungen hätten in dieser Situation nicht mehr gegriffen, ist der Zeuge überzeugt. Auch die Vorgesetzten hätten nach der Tat bestätigt, dass man richtig gehandelt habe.

Das Bezirksklinikum Straubing war bis vor einigen Jahren auf die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern ausgelegt. „Die Schlimmsten aus ganz Bayern kamen nach Straubing“, erläutert die Sicherheitskraft dem Gericht. Mit der Neuausrichtung seien nun auch straffällige Patienten mit Suchtproblematik hier untergebracht – zu ihnen zählen auch die Angeklagten.

Kritik an Suggestivfragen

Mit dieser Neuausrichtung hätten sich die Aufgaben für die Sicherheitskräfte verändert, auch hätten Kollegen wie die spätere Geisel neue Aufgaben auf den Stationen übernommen. „Zuvor hatte es bei uns keinen begleiteten Ausgang gegeben.“ Die Schutzausrüstung sei zudem zurückgefahren worden. Lediglich einen Alarmknopf tragen die Kräfte noch. Diesen hatten die mutmaßlichen Geiselnehmer dem Pflegehelfer entrissen.

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Die Fragen, die die Verteidiger am Dienstag an die Zeugen richten, drehen sich nicht nur um die Sicherheit, sondern auch um Gerüchte in der Klinik. Etwa, ob etwas über Schikanen an Patienten getuschelt wurde. Dabei stellen sie mehrfach Suggestivfragen, wie Richter Guth und Staatsanwalt Maximilian Wimmer kritisieren.

Es wird aber deutlich, um was es den Anwälten geht: Sie wollen herausarbeiten, ob Patienten der Willkür von Ärzten ausgesetzt waren. Denn sie entscheiden ohne juristische Begleitung über den Erfolg der Therapien. Drei der Angeklagten standen vor der Tat als therapieunwillig vor der Überstellung in ein Gefängnis. Das Motiv für die Tat, wie sie am Montag vor Gericht angaben.