Autos ohne TÜV und Zulassung in Neustadt: Roter Aufkleber als letzte Warnung

Von Jochen Dannenberg · 6. März 2026 um 05:00

Die Parkplätze in der Neustädter Innenstadt (Landkreis Kelheim) sind knapp. Selbst auf dem Volksfestplatz sind bisweilen kaum noch freie Plätze zu finden. Neuerdings klebt an einigen Fahrzeugen ein roter Aufkleber.

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Es handelt sich um eine Mitteilung der Polizei. Damit wird der Fahrzeughalter aufgefordert, seinen Wagen „unverzüglich“ zu entfernen. Es ist die letzte Warnung an den Besitzer des Fahrzeugs. Der Grund: Es handelt sich um ein nicht zugelassenes Fahrzeug oder um eines ohne gültiges Kennzeichen. Und die dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Weil das wiederum eine Ordnungswidrigkeit darstellt, droht den Besitzern der Fahrzeuge ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Im übrigen, belehrt der Aufkleber den Fahrzeugbesitzer, gelte das Auto nach Ablauf von vier Wochen als Abfall.

In Neustadt a.d. Donau standen bis vor wenigen Tagen gleich drei derartige Vehikel mit einem roten Papperl auf dem Volksfestplatz. „Die Fahrzeuge sind beim Faschingszug aufgefallen“, sagt Bürgermeister Thomas Memmel. „Die Besitzer haben jetzt vier Wochen Zeit, ihre Wagen fortzuschaffen. Wenn sich dann nichts rührt, ist es ein Fall für das Landratsamt Kelheim.“

Dann, so der Bürgermeister weiter, schreite die Abteilung Abfallwirtschaft des Landratsamtes Kelheim zur Tat und hole das Auto. Damit wird nicht nur ein Parkplatz frei. Die Kosten für die Entsorgung des Autos übernimmt das Landratsamt Kelheim und nicht die Stadt.

Drei Fahrzeuge mit Papperl auf dem Volksfestplatz

Im vorigen Jahr wurden vier Pkw an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Entsorgung weitergeleitet, teilt das Landratsamt Kelheim auf Anfrage mit. „Im Rahmen der Ersatzvornahme wurden zwei Altfahrzeuge entsorgt“, schreibt die Behörde. Über die Kosten gibt das Landratsamt keine genaue Auskunft.

Die Kosten für eine gegebenenfalls erforderliche Ersatzvornahme (Entsorgung des Fahrzeugs) würden dem Verursacher bzw. Fahrzeughalter auferlegt, wobei der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger versucht, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Immer wieder landen deshalb entsprechende Fahrzeuge auch bei den Freiwilligen Feuerwehren für Übungszwecke.

Bei den drei Wagen vom Volksfestplatz muss die öffentliche Hand in einem Fall nicht mehr für die Entsorgung aufkommen. Der Fahrzeugbesitzer hat inzwischen reagiert und sein Auto eigenhändig fortgeschafft. Aufgefallen war das Fahrzeug, weil die Kraftfahrzeugkennzeichen entwertet waren.

Wenn dieses Papperl am Auto klebt, muss der Fahrzeugbesitzer schnell handeln. - Foto: Jochen Dannenberg

Bei den zwei Pkw, die noch auf dem Volksfestplatz verblieben sind, sieht die Zukunft derweil noch ungewiss ist. Eines der beiden ist voll gestopft mit allen möglichen Dingen, darunter auch neues Werkzeug. Im anderen befindet sich jede Menge Leergut. Letzteres Fahrzeug wurde schon seit Monaten nicht mehr bewegt. In beiden Fällen ist die Hauptuntersuchung seit Monaten überfällig, bei einem Wagen hätte der TÜV bereits im Mai vorigen Jahres erneuert werden müssen.

Dabei liegt es im übrigen nicht an den Fahrzeugen mit dem roten Papperl, dass es in der Innenstadt immer weniger freie Parkplätze gibt. Dazu tragen auch die Anhänger bei, die auf den vorhandenen Parkplätzen abgestellt werden. Die stehen nicht nur auf dem Volksfestplatz und nehmen regelmäßig ein Dutzend der vorhandenen Stellplätze weg, sondern auch am Alten Turnplatz und am Westhang.

Das ist im Einzelfall ärgerlich, grundsätzlich gilt jedoch: Man darf im öffentlichen Raum zeitlich unbeschränkt parken. Das Fahrzeug muss allerdings zugelassen sein und TÜV haben.

Anhänger maximal 14 Tage an einem Platz

Es existiert keine Vorschrift, die eine generelle Begrenzung der Parkdauer für Autos festlegt. Somit ist das Dauerparken von Pkw auf öffentlichen Parkplätzen bzw. Straßen erlaubt, sofern dort kein Schild existiert, das die Parkzeit beschränkt. Für Anhänger gilt eine andere Regelung. Anhänger ohne Zugmaschine dürfen auf öffentlichem Grund maximal 14 Tage am Stück parken. Diese Regelung (§ 12 Straßenverkehrsordnung) gilt jedoch nicht für speziell gekennzeichnete Parkplätze.

Und wenn es doch mal wieder so aussieht, als wäre kein Parkplatz frei, kann man auf dem Volksfestplatz auch noch in den hinteren, nicht geschotterten Bereich ausweichen. Hier parken auch Lastzüge, was dem Bürgermeister gar nicht unangenehm ist, denn das würde dazu beitragen, dass motorisierte Heißsporne ihre Drift-Künste hier nicht mehr testen könnten.

Blick in eines der Fahrzeuge, das vor einigen Tagen unerlaubt auf dem Volksfestplatz stand. Der Wagen ist voll gestopft mit allen möglichen Dingen. Für den Fahrer bleibt kaum Platz. - Foto: Jochen Dannenberg