Rentner trotz Fahrverbots zweimal am Steuer: Amtsgericht Neumarkt bremst ihn aus

Von Heike Regnet · 2. März 2026 um 16:06

Ein 63-jähriger Rentner im Landkreis Neumarkt ließ sich vom Führerscheinentzug nicht bremsen und setzte sich gleich mehrfach ans Steuer ohne Fahrerlaubnis ans Steuer. Polizei und Zeugen schildern wacklige Szenen, der Angeklagte präsentiert kreative Ausreden. Doch mit seiner Nachtrunk-Begründung überzeugte er das Amtsgericht Neumarkt nicht.

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Obwohl die Polizei nach einer Alkoholfahrt seinen Führerschein eingezogen hatte, war ein 63-jähriger Rentner knapp drei Wochen später wieder mit dem Auto unterwegs und wurde prompt erwischt. Und als wäre das noch nicht genug, setzte er sich auch einige Wochen später wieder hinters Steuer und geriet erneut in eine Fahrzeugkontrolle.

Am Montag musste er sich nun wegen fahrlässiger Trunkenheit und zweimaligem Fahren ohne Fahrerlaubnis vor Amtsgericht Neumarkt verantworten. Allerdings sah der Angeklagte die Sache ganz anders. So habe er an jenem Abend im Juli beim Griechen gegessen und zwei Bier getrunken. Nach eineinhalb Stunden sei er nach Hause gefahren.

Alkoholpegel stieg zu Hause immer noch an

Dort habe er noch fünf, sechs Bier und einige Wodka getrunken und sich schlafen gelegt. Gegen 21 Uhr stand plötzlich die Polizei vor seinem Bett und nahm ihn mit. Die erste Blutentnahme ergab 1,68 Promille, die zweite eine halbe Stunde später 1,75 Promille. Das zeige doch, dass er vor allem Zuhause getrunken habe, da sein Pegel immer noch anstieg.

Sein Führerschein wurde zwar eingezogen, doch ein befreundeter Rechtsanwalt habe ihm erklärt, dass das gar nicht erlaubt gewesen wäre. Daher sei er weiter Auto gefahren.

Vier Zeugen sollten Licht ins Dunkel bringen. Die Zeugin, die die Polizei gerufen hatte, berichtete, dass sie damals mit Freundinnen beim Griechen war. Der Angeklagte habe einige Biere intus gehabt, als er mit sichtlicher Schlagseite das Restaurant verlassen habe.

Laut Nachbarin schwankend zur Haustür gewankt

Die Damen waren ebenfalls auf dem Heimweg und als sie sahen, dass er in ein Auto stieg, fragte eine von ihnen nach, ob das wirklich eine gute Idee wäre, jetzt noch zu fahren. Statt einer Antwort sei der Angeklagte davongefahren und sie habe die Polizei alarmiert.

Die Nachbarin des Rentners hatte diesen beim Heimkommen vom Fenster aus gesehen. „Er hat geschwankt, als er zur Haustür ging“, sagte sie. Auf Nachfrage des Staatsanwalts, ob das öfter der Fall sei, meinte sie, dass alles wohl mit dem Tod der Ehefrau des Nachbarn zusammenhänge, den dieser nicht verkrafte.

Nachgefragt wurde auch beim Gastwirt, doch der konnte sich nicht mehr an die genaue Zahl der Weizen erinnern, die sein Gast damals getrunken hatte. „Und einen Ouzo gibt’s ja auch immer noch zum Essen.“

Gut hingegen konnte sich der Polizeibeamte an den Einsatz erinnern. Anhand des Kennzeichens wurde der Wohnort des Angeklagten ausfindig gemacht. Beim Eintreffen habe dieser schon im Bett gelegen. Zweifelhaft sei dessen Aussage, erst daheim einige Flaschen Bier getrunken zu haben.

Richterin verhängt hohe Geldstrafe

Verschiedene Rechenbeispiele machte im Anschluss die geladene Gutachterin auf. Das Ergebnis: Selbst wenn Zuhause noch ein Nachtrunk stattgefunden hätte, habe sich der Angeklagte mit mindestens 1,17 Promille nach dem Essen ans Steuer gesetzt.

Vier Einträge wies das Bundeszentralregister für den Rentner auf, neben Körperverletzung und Beleidigung auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Für den Staatsanwalt war die Sachlage klar. Die Anklage habe sich bestätigt, von Reue oder Schuldeinsicht keine Spur. Daher beantragte er sechs Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung, 2000 Euro Geldauflage, zwei Jahre Fahrverbot und die Verfahrenskosten.

6000 Euro Geldstrafe, zahlbar in monatlichen Raten zu je 50 Euro, zwei Jahre Führerscheinentzug plus Verfahrenskosten urteilte Richterin Lisa Hörmann. „So geht“s einfach nicht“, betonte sie. Damit der Angeklagte das auch verstehe, sei die Geldstrafe deutlich hoch ausgefallen.