Senior rammt in Cham bewusst Fahrrad einer Zwölfjährigen: 87-Jähriger verurteilt

Von Tanja Fenzl · 2. März 2026 um 18:55

Weil er sich darüber geärgert hatte, dass zwei Kinder auf einem Behindertenparkplatz standen, hatte ein 87-Jähriger Ende Juli ein zwölfjähriges Mädchen mit seinem Mercedes angefahren. Inzwischen musste er sich dafür vor dem Amtsgericht Cham verantworten. Das Ergebnis: Seinen Führerschein wird der Senior zumindest eine Weile nicht mehr sehen.

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Am vorletzten Schultag war das Mädchen zusammen mit einem Freund mit dem Fahrrad durch die Stadt gefahren und hatte beim OBI-Parkplatz auf einem Behindertenparkplatz Halt gemacht – gerade, als ein 87 Jahre alter Mann auf den Behindertenparkplatz fahren wollte.

„Wissentlich und willentlich“ auf den Parkplatz gefahren

Was dann passiert, liest sich in der Kurzfassung des Chamer Amtsgerichts so: Der Angeklagte sei wissentlich und willentlich mit seinem Wagen auf den Parkplatz eingefahren, obwohl sich die Geschädigte und der Zeuge (ihr Bekannter; Anm. d. Red.) dort noch sitzend befanden. „Hierbei fuhr der Angeklagte gegen das Fahrrad der Geschädigten, welches anschließend auf sie fiel. Der Angeklagte beabsichtigte hierbei, die Geschädigte sowie den Zeugen zum Verlassen des Behindertenparkplatzes zu veranlassen.“

Schließlich wurde auch zulasten des Angeklagten gewertet, dass er mit seiner Tat gleich mehrere Straftatbestände tateinheitlich verwirklicht hatte und die Tathandlung an sich extrem gefährlich war.Sprecher des Amtsgerichts Cham

Die Sechstklässlerin, stellte später ein Arzt fest, wurde bei dem Zusammenstoß verletzt und erlitt eine Oberschenkel- und Hüftprellung auf der linken Seite. Ihr Fahrrad, das der Angeklagte angefahren hatte, fiel auf sie; in ersten Hinweisen hatte es sogar geheißen, das Mädchen sei dadurch auch unter dem Fahrrad und dem Fahrzeug eingeklemmt worden.

Auf einem Behindertenparkplatz in Cham-Janahof provozierte ein älterer Autofahrer einen Unfall mit einem Kind. Inzwischen stand der wegen des Vorfalls vor Gericht. picture alliance/Klaus-Dietmar Gabbert - Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa (Symbolbild)

Schon kurz nach dem Vorfall hatte die Polizei gegenüber unserem Medienhaus bestätigt, dass ein Mädchen in einen Unfall verwickelt war und sich dabei verletzt habe. „Ob das mit Absicht geschehen ist, kann man natürlich schlecht sagen, wenn man nicht dabei war“, betonte damals der Sprecher. „Es wird dazu bestimmt unterschiedliche Angaben geben.“

Gericht: Angeklagter hat Verletzungen „billigend in Kauf genommen“

Bei der Gerichtsverhandlung scheinen aber die Angaben des Mädchens und seines Kumpels glaubwürdig. So stellte das Gericht laut einem Sprecher fest: Die Verletzungen habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen. Am Fahrrad entstand Sachschaden in Höhe von rund 150 Euro – auch das sei billigend in Kauf genommen worden, bewertete das Gericht.

Der Sachverhalt zeige, dass sich der Angeklagte als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet erwiesen habe. Soweit erforderlich, hielt die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten.

Dem entsprach am Ende auch das Gericht. Der Sprecher des Amtsgerichts fasst auf Anfrage unserer Zeitung zusammen: „Der Senior wurde vom Richter der Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlichem Eingriff in den Straßenverkehr für schuldig befunden.“ Außerdem wurde er für die Sachbeschädigung in Tateinheit mit Nötigung zur Rechenschaft gezogen.

Teure Geldstrafe und der Führerschein ist weg

Und das kommt den 87-Jährigen richtig teuer zu stehen: Der Rentner muss eine Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu je 60 Euro zahlen. Außerdem wurde dem Angeklagten die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen aller Art entzogen. Sämtliche Führerscheine wurden eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, vor Ablauf einer Frist von sechs Monaten ab Urteilsverkündung keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Und: Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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Bei der Strafzumessung wurde dem Angeklagten zugute gehalten, dass er ein Teilgeständnis abgelegt hatte und nicht vorbestraft war. Ebenfalls wertete das Gericht zu Gunsten des Angeklagten, dass er sich bei der Geschädigten entschuldigt und dieser einen Täter-Opfer-Ausgleich angeboten hatte.

Angeklagter bagatellisiert sein Verhalten

Zulasten des Angeklagten ging sein „stark bagatellisierendes Verhalten im Rahmen der Hauptverhandlung“, so das Gericht, ebenso wie die Verletzungen und die psychischen Folgen, die das geschädigte Kind durch die Tat davongetragen hat. Schließlich wurde auch zulasten des Angeklagten gewertet, dass er mit seiner Tat gleich mehrere Straftatbestände tateinheitlich verwirklicht hatte und „die Tathandlung an sich extrem gefährlich war“.

In den letzten Jahren waren immer wieder Autofahrer in die Schlagzeilen geraten, die Fußgänger und Radfahrer absichtlich angefahren hatten. Erst im September war ein Streit zwischen einem 18-Jährigen und einem Zwölfjährigen in Baden-Württemberg eskaliert – der Ältere hatte das Kind mit seinem Auto auf einem Parkplatz erfasst und tödlich verletzt.