Fake-Drogendeal in Regensburg endet mit brutaler Hetzjagd im Gewerbepark

16-Jähriger will in Regensburg 100 Gramm Haschisch kaufen und gerät an die Falschen: Zwei junge Türken rauben ihn aus. Vor Gericht haben sie gestanden. Die Strafe für den Jüngeren fällt trotz Jugendstrafrecht wohl drastisch aus. Auch der Vater des Opfers fällt im Gerichtssaal auf.
Per Handy verabredet sich ein Jugendlicher aus dem Landkreis Kelheim vor gut einem Jahr mit einem heute 21-Jährigen – statt des Haschisch-Deals birgt das Treffen für den damals 16-Jährigen aber nur eine bittere Erkenntnis: Man kann in diesem Metier keinem trauen. Statt der erhofften Drogen zieht ihn der „Dealer“ mit einem Kumpel ab. Als er flüchtet, beginnt eine Hetzjagd, die für den jungen Mann in einer Klinik endet. Nun haben die Täter vor Gericht alles gestanden.
Mitte Februar 2025 bestellt der 21-Jährige den potenziellen Käufer in den Gewerbepark. Statt der bestellten 100 Gramm hat er eine Schreckschusspistole dabei und will die 500 Euro haben, ohne zu liefern. Der Junge läuft davon und versteckt sich erst. Mit einem Motorroller verfolgte ihn dann nicht nur der vermeintliche Dealer, sondern auch dessen Kumpel. Das Duo stellt den 16-Jährigen schließlich in einem Hinterhof. Unter Prügel mit Schlagschutzhandschuhen und Pistole pressen sie ihm Handy, Kopfhörer sowie das versteckte Drogengeld ab und verschwinden.
Opfer bittet Passant blutüberströmt um Hilfe
Blutüberströmt „wie verrückt“ rettet sich der Jugendliche zu einem Passanten, der nun auch als Zeuge vor Gericht aussagte. „Er brachte nichts raus“, so durch den Wind sei er gewesen. Als die Polizei alarmiert war, habe er alles erzählt. Das deckte sich mit der Aussage, die der Junge später selbst im Zeugenstand machte. Das Verfahren wegen des Drogenkaufs gegen ihn wurde eingestellt, wie Jugendkammer-Vorsitzende Knott sagte. Dass er vor dem vermeintlichen Deal das geld filmen sollte, bestätigte er. Offenbar wollten die Täter auf Nummer sicher gehen, dass sich ihr Coup rentiert.
Den von einem Täter angebotenen Schadensersatz in Höhe von 1000 Euro und eine Entschuldigung lehnte der Jugendliche im Prozess strikt ab. Im Zuhörerraum ergriff dann der Vater das Wort: „Mein Sohn will von denen kein Geld, kein schmutziges Geld.“ Weil das strafmildernd ausgelegt werde, erklärte er. Dass „die dann besser wegkommen“, wolle man nicht. Später, vor dem Justizgebäude, schien das Opfer dann doch reden zu wollen. Doch der 26-jährige Angeklagte, dessen Haftbfehl außer Vollzug ist, ging dem lieber aus dem Weg, als der Jugendliche ihn ansprach.
Dieser Angeklagte habe „alles getan, was er tun muss, damit wir das zu seinen Gunsten werten“, betonte Knott auf den Einwurf des Vaters zuvor. Dass der Vater zuvor im laufenden Prozess Fotos oder Videos von den beiden Angeklagten machte, kam ebenfalls raus. Assistiert von einem Polizeibeamten wurden die wieder gelöscht. Strafverteidiger Shervin Ameri verkniff sich einen Seitenhieb auf den Vater nicht, ohne die Tat kleinreden zu wollen, wie er betonte: Aber ehe man von schmutzigem Geld rede, sollte man „vor der eigenen Haustür kehren“, wenn der Sohn Drogen kaufen möchte. Es gehe für die Angeklagten in jedem Fall um eine „erhebliche Jugendstrafe“.
21-Jähriger stand unter offener Bewährung
Und damit sollte er wohl am Ende Recht behalten: Der Vertreter der Anklage forderte später fünf Jahre Einheitsjugendstrafe für den Haupttäter sowie zwei Jahre auf Bewährung für den sechs Jahre älteren Helfer neben ihm. Während die Vorstrafen des Älteren unbedeutend waren, waren die sechs Einträge im Bundeszentralregister für den 21-Jährigen einschlägig – immer wieder im Bereich Gewaltdelikte, wie der Staatsanwalt anführte. Die als besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung einzuordnende Tat beging er unter offener Bewährung. Die Reststrafe geht im Urteil mit auf.
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Ameri und Strafverteidiger Maximilian Keser, der den zweiten Mann auf der Anklagebank vertrat, plädierten beide auf wenige Monate geringere Strafen. Vier Jahre und acht Monate sowie ein Jahr und achte Monate beantragen sie. Ihre letzten Worte nutzten die Angeklagten für Entschuldigungen. Der aufgrund seiner jahrelangen Drogenkarriere vielfach vorbestrafte 21-Jährige will „mein Bestes tun“ und sich „in Zukunft von sowas fernhalten“. Er strebt eine Therapie an.
Einen dritten Verhandlungstag, mit dem die Jugendkammer des Regensburger Landgerichts vorsorglich geplant hatte, braucht es nicht. Das Urteil in dem Fall wird bereits am Dienstag verkündet. Große Abweichungen dürften nicht zu erwarten sein, nachdem sich die Beteiligten in einem lämngeren Rechtsgespräch ausgetauscht hatten.