Mann aus Kreis Schwandorf schickt Drogen ins Gefängnis – Nun muss er selber in Haft

Von Jan Lange · 16. Februar 2026 um 11:00

Alle Bitten des Angeklagten, ihn nicht wieder ins Gefängnis zu schicken, blieben erfolglos. Richterin Katharina Bauer verurteilte den 35-Jährigen aus dem Landkreis Schwandorf wegen unerlaubten Besitzes und versuchter unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die Vorstrafen des Mannes waren auch ein Grund dafür.

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Die Taten, für die sich der Angeklagte am Donnerstag vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten musste, liegen mehr als eineinhalb Jahre zurück. Im Sommer 2024 soll der Mann Drogen in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Amberg geschickt haben. Beim ersten Fall hätten sich, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, drei DIN A4-Seiten in dem Brief befunden, die mit synthetischem Cannabinoid getränkt waren. In zwei weiteren Briefen steckten insgesamt fünf Hundebilder, die ebenfalls mit einer synthetischen Droge getränkt waren.

Fingerabdrücke auf den Briefen gesichert

Die Drogen sollten in beiden Fällen an Insassen des Amberger Gefängnisses gehen. Sie erreichten diese aber nicht, da sie von den JVA-Beamten abgefangen wurden. Da die Sendung auffällig gewesen sei, wurde sie, wie ein Justizbeamter vor Gericht erklärte, auf Drogen getestet – mit positivem Ergebnis. Die Polizei habe dann Spuren an den Briefen gesichert und Fingerabdrücke des Angeklagten gefunden. Die Spuren konnten dem Mann zugeordnet werden, weil es erkennungsdienstliche Aufnahmen von ihm aus dem Jahr 2019 gab. Die beiden Anklagen wurden nun am Amtsgericht Schwandorf zu einer Verhandlung verbunden.

Da die Briefe mit den synthetischen Drogen ihren Empfänger nicht erreichten, warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten unerlaubten Besitz in Tateinheit mit versuchter unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln vor. Der 35-Jährige stritt den Vorwurf nicht ab. Er habe die mit Drogen versetzten DIN A4-Seiten sowie die Hundebilder in die Kuverts gesteckt und mit falschem Absender an die JVA geschickt. Den Briefinhalt habe er von einem Bekannten bekommen und lediglich weggeschickt. Dem Bekannten habe er einen Gefallen tun wollen, für den er selbst Drogen erhielt. Den Namen des Bekannten wollte er der Richterin nicht nennen, um sich und seine Familie zu schützen.

Dass die Sachen mit Drogen getränkt waren, habe er gewusst, gab der Angeklagte zu. „Ich wusste, dass es nicht das Gelbe vom Ei ist“, meinte er zu Richterin Katharina Bauer. Dass der Brief vom 4. September mit einem Hundebild von ihm verschickt wurde, bestritt der Angeklagte. Die Richterin erklärte, dass die auf dieser Sendung gefundenen Spuren ihm aber ebenfalls zugeordnet werden konnten.

Der Justizbeamte, der als Zeuge geladen war, berichtete, dass es oft Fälle gebe, bei denen synthetische Drogen in die JVA geschmuggelt werden sollten. Die Drogen würden selbst genommen oder weitergehandelt. Auf die Wirkung angesprochen, sagte er, dass sie bei manchen so extrem sei, dass die Häftlinge gerade noch gefunden werden könnten. Meistens würden die Drogen geraucht, manchmal gespritzt, sagte der Justizbeamte. Daraufhin erklärte der Angeklagte, dass diese Drogen nur geraucht werden könnten, was die Richterin zu der Antwort veranlasste: „Sie werden es schon wissen.“

Denn der Angeklagte hat selbst jahrelang Drogen genommen – und eine sehr lange Liste an Vorstrafen. Seit 2014 ist er immer wieder mit dem Besitz oder Handel von Betäubungsmitteln auffällig geworden. Darüber hinaus gab es polizeiliche Eintragungen wegen Hehlerei, Diebstahl, Erschleichung von Leistungen oder unerlaubten Führens einer Waffe. Auch ohne Führerschein war er gefahren – und das noch unter Drogeneinfluss. Erst im Juni 2025 hatte es eine Verurteilung am Amtsgericht Regensburg gegeben wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Er war dafür zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt worden, von der der Angeklagte momentan 100 Euro im Monat abbezahlt.

Der Mann erklärte, dass er den Kontakt zu den Leuten, für die er die Drogen verschickt habe, abgebrochen habe. Seit Herbst 2025 sei er auch „sauber“, versicherte er in Bezug auf seinen Drogenkonsum. Dass er nicht mehr konsumiere, daran zweifelte die Richterin – auch deshalb, weil er keine echte Therapie gemacht habe.

Sendungen gingen in einen geschützten Bereich

Die Staatsanwältin rechnete zu seinen Gunsten das Geständnis und seine Reue. Die vielen Vorstrafen würden dagegen zu seinen Lasten sprechen, ebenso der Umstand, dass er die Drogen in die JVA, einen geschützten Bereich, einschleusen wollte. Sie forderte eine Gesamtstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung.

Verteidiger Uwe Pohl sagte in seinem Plädoyer, ob man es nicht noch mal mit Bewährung und Therapie probieren sollte. Seine Forderung lautete: ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, verbunden mit sehr vielen Auflagen. In seinem Abschlussstatement sagte der Angeklagte, dass er nicht stolz auf seine Taten sei und hoffe, nicht wieder „in die Spirale geschubst“ zu werden, indem man ihn ins Gefängnis schicke.

Richterin Katharina Bauer folgte weitgehend der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Für eine Bewährung sah sie trotz Geständnis und Reue keine Rechtfertigung. Der Angeklagte kann gegen das Urteil noch Berufung oder Revision einlegen.