Sexueller Missbrauch: Polizist aus dem Kreis Schwandorf bangt nach Urteil um seinen Job

Ein spezieller Fall hat sein vorläufiges Ende gefunden: Ein Polizeibeamter aus dem Landkreis Schwandorf musste sich am Dienstag vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Amberg wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Ein wirkliches Opfer hat es allerdings nie gegeben. Dennoch wurde der Beamte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Damit drohen ihm nun weitreichende Konsequenzen.
Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft Amberg bereits im März vergangenen Jahres Anklage in dieser Sache erhoben. Die Behörde berief sich auf Chats, die der Beschuldigte auf einer Internetplattform für Kleinanzeigen geführt hatte. Thema war sexuelle Gewalt an Kindern gewesen, also gegen Buben und Mädchen im Alter unter 14 Jahren.
Der Polizeibeamte hatte laut Anklage in mehreren Fällen angeboten, ein Mädchen zu realen Treffen mitzubringen. Das Kind sollte entweder beim Geschlechtsverkehr zusehen oder sogar selbst mitmachen. Das Ungewöhnliche an dem Fall: Das im Chat angebotene Kind hat nie existiert, die Angebote waren also rein fiktiver Natur. Auch zu realen Missbrauchshandlungen kam es demnach nicht.
Auch das bloße Anbieten ist strafbar
Doch das Gesetz sieht bereits eine Strafe vor, wenn ein Kind für sexuelle Handlungen angeboten wird. Der Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch von Kindern reicht von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Die Taten gelten also als Verbrechenstatbestand. Bei Fällen des Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt reicht der Strafrahmen hingegen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Der Polizeibeamte, der an einer Dienststelle im Landkreis Schwandorf eingesetzt war, ist seit Bekanntwerden der Vorfälle vorläufig vom Dienst freigestellt. Am Dienstag musste er sich nun vor Gericht verantworten. Eigentlich waren drei Verhandlungstage angesetzt, doch wenige Minuten nach Prozessauftakt wurde bekannt, dass es zwischen Oberstaatsanwalt Carsten Reichel und Strafverteidiger Prof. Dr. Jan Bockemühl im Vorfeld eine Verständigung gegeben hatte. Aber es kam dann doch alles anders.
Reichel stellte dem Angeklagten bei einem umfassenden Geständnis eine Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren in Aussicht, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Verteidiger Bockemühl war nach Rücksprache mit seinem Mandanten zunächst grundsätzlich einverstanden, sofern die Freiheitsstrafe unter zwei Jahren liegt. Reichel kam dem entgegen, forderte aber eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr und sechs Monaten.
Angeklagter Polizist räumte die Vorwürfe ein
„Die Chats werden von meinem Mandanten eingeräumt“, sagte Bockemühl schließlich vor Gericht. Warum der Polizist überhaupt derartige Nachrichten versendet hatte, blieb bis zuletzt dessen Geheimnis. Der 47-Jährige äußerte sich eher spärlich zu den Vorwürfen. Er habe auf der Plattform für Kleinanzeigen zunächst nach Schnäppchen gesucht und habe schließlich den Erotik-Bereich entdeckt. Über diesen wollte er eigentlich Frauen kennenlernen, doch dann hätten sich zwielichtige Chats entwickelt.
Die Interessenten hatten an der Ernsthaftigkeit der Offerte keinen Zweifel.Carsten Reichel, Oberstaatsanwalt
Die schienen den Polizisten aber offenbar nicht abgeschreckt zu haben – im Gegenteil. Er bot laut Anklage in mehreren Fällen seine vermeintliche Tochter, die er nie hatte, zum Sex oder zum Zuschauen an. Teilweise schickte er dazu Bilder von fremden Mädchen. All das wurde nun Gegenstand vor Gericht. „Die Interessenten hatten an der Ernsthaftigkeit der Offerte keinen Zweifel“, sagte Oberstaatsanwalt Reichel. Verteidiger Bockemühl hielt dagegen. „Als es darum ging, konkrete Treffen auszumachen, hat er immer abgeblockt“, beteuerte er im Namen seines Mandanten. Der Angeklagte bereue die Chats zutiefst.
Das Geständnis kürzte die Beweisaufnahme deutlich ab. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten auf die Befragung von Zeugen. Schließlich ergebe sich alles aus den vorliegenden Chats. Die Kammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsidentin Elke Escher wollte zumindest die polizeiliche Hauptsachbearbeiterin hören.
Diese gab Einblick in die Ermittlungen. Alles flog auf, als einer der Chatpartner Anzeige bei der Polizeiinspektion Weiden erstattete. Mehr als 2000 Chats wurden untersucht. Der Absender der Offerten, so ergaben es die Ermittlungen, war der nun angeklagte Polizist aus dem Landkreis Schwandorf.
Es ging um nichts anderes als um den Job
Für den 47-Jährigen stand am Dienstag nichts anderes als sein Job auf dem Spiel. Denn eine Verurteilung zu einer Haftstrafe über einem Jahr hat das sofortige Ende des Beamtenverhältnisses zur Folge – egal ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht. So will es das Gesetz. Damit würde der Angeklagte alle Bezüge und Pensionsansprüche verlieren und wäre faktisch arbeitslos. Und eine erneute Ernennung zum Beamten – auch in einem anderen Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst – ist nicht mehr möglich.
Das rief Verteidiger Bockemühl bei seinem leidenschaftlichen Plädoyer nochmals ins Gedächtnis und sorgte dann für eine faustdicke Überraschung. Entgegen der zuvor mit der Staatsanwaltschaft getroffenen Verständigung forderte der Anwalt plötzlich Freispruch für seinen Mandanten. Oberstaatsanwalt Carsten Reichel hatte zuvor verlauten lassen, die Vereinbarung einzuhalten. Er hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, sowie eine Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro gefordert.
Bockemühl gab zwar zu, dass sein Mandant grundsätzlich die Vorwürfe aus der Anklage einräumt. Doch sei er dafür überhaupt zu bestrafen? Wenn es nach dem Rechtsanwalt geht, lautet die Antwort nein. Er betrachte das Sexualstrafrecht generell kritisch. „Hands-On-Delikte“ würden unter den gleichen Strafrahmen gestellt wie „Hands-Off-Taten“, bei denen es zwischen Täter und betroffenem Kind /Jugendlichen nicht zu einem Körperkontakt kommt.
Rechtsanwalt Bockemühl: „Fiktiv reicht nicht aus“
„Außerdem muss man Willens und in der Lage sein, das Kind zur Verfügung zu stellen“, argumentierte Bockemühl. Das sei bei seinem Mandanten nicht der Fall. Denn die in den Chats angebotene Tochter gebe es nun mal gar nicht. „Es muss ein Schutzobjekt da sein, fiktiv reicht nicht aus“, fand der Anwalt. Sein Mandant hätte lediglich den Sachverhalt zugegeben. Ob dieser strafbar sei, sei aber die Entscheidung des Gerichts. „Sie müssen sauber subsumieren“, sagte der Anwalt zu Richterin Elke Escher und ihren Kollegen. Für seinen Mandanten stehe nichts anderes als die Existenz auf dem Spiel.
Es muss ein Schutzobjekt da sein, fiktiv reicht nicht aus.Prof. Dr. Jan Bockemühl, Rechtsanwalt
Das Plädoyer zeigte offenbar Wirkung. Gegen 14.30 Uhr unterbrach Escher die Sitzung und kündigte eine Entscheidung nicht vor 17 Uhr an. Als draußen die Abenddämmerung einsetzte, fiel drinnen das Urteil: ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss der 47-Jährige eine Geldauflage in Höhe von 5000 Euro an den Kinderschutzbund Amberg-Sulzbach zahlen.
Man habe wegen der Freispruchsforderung nochmals genau recherchieren müssen, gab Escher zu. Denn die Argumente von Verteidiger Bockemühl seien keine „Nebelkerze“ gewesen. Tatsächlich werde das Sexualstrafrecht in der Literatur kritisch betrachtet. Die Kammer stützte sich bei ihrem Urteil allerdings auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024. Es handele sich demnach um einen Missbrauchsfall, wenn das Angebot ernst genommen werde. Das sei hier der Fall gewesen. „Dass das Kind nur fiktiv war, ändert nichts am Tatbestand“, so Escher.
Das Urteil ist allerdings noch nichts rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, binnen einer Woche Revision einzulegen. Verteidiger Bockemühl schloss das nach Prozessende nicht aus.