Sexueller Missbrauch von Kindern: Anklage gegen Polizisten aus dem Kreis Schwandorf erhoben

Es ist ein außergewöhnlicher Fall: Die Staatsanwaltschaft Amberg hat Anklage gegen einen Polizisten aus dem Landkreis Schwandorf erhoben. Ihm wird sexueller Missbrauch von Kindern sowie „sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind“ vorgeworfen. Dabei gibt es gar kein wirkliches Opfer.
Wie Landgerichtssprecher Uli Hübner auf Nachfrage der MZ erklärt, beruft sich die Staatsanwaltschaft bei ihrer Anklage nämlich auf Chats, die der Beschuldigte in Internetforen verbreitet haben soll. Thema sei sexuelle Gewalt an Kindern gewesen, also gegen Buben und Mädchen im Alter unter 14 Jahren. Der Polizeibeamte soll dabei in mehreren Fällen angeboten haben, ein Kind zu realen Treffen mitzubringen. Inwieweit diese Angebote auch sexuelle Handlungen an dem Kind umfasst haben, ist nicht bekannt.
Im Chat angebotenes Kind ist nur fiktiv
Das Ungewöhnliche an dem Fall: Das im Chat angebotene Kind existiert nicht, die Angebote waren also rein fiktiver Natur. Auch zu realen Missbrauchshandlungen kam es demnach nicht. Das ist auch Oberstaatsanwalt Carsten Reichel wichtig zu betonen, der die Anklageerhebung auf Nachfrage ebenfalls bestätigt. Hinweise darauf, dass der Polizist mit den Chats am Ende nur potenzielle Straftäter locken wollte, gebe es indes nicht.
Das Gesetz jedenfalls sieht bereits eine Strafe vor, wenn ein Kind für sexuelle Handlungen angeboten wird. Der Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch von Kindern reicht laut Landgerichtssprecher Hübner von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Die Taten gelten also als Verbrechenstatbestand. Bei Fällen des Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt reicht der Strafrahmen hingegen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die Anklage liegt dem Landgericht vor. Die Zulassung steht laut Hübner noch aus. Wie immer gilt zunächst die Unschuldsvermutung.
Der Verdacht war vor rund einem Jahr durch anonyme Hinweise an die Presse und entsprechende Nachfragen bei den Behörden an die Öffentlichkeit gelangt. Auch gegen einen weiteren Polizisten hatte es schwere Vorwürfe gegeben. Die Staatsanwaltschaft Amberg ermittelte gegen ihn wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Beide Polizisten wurden vorläufig vom Dienst suspendiert – ein übliches Vorgehen, wenn Polizeibeamten Straftaten einer gewissen Schwere vorgeworfen werden. Schon der bloße Verdacht kann ausreichen.
Rückkehr in den Polizeidienst ist unklar
Während dem einen nun unter Umständen ein Prozess vor dem Landgericht Amberg blüht, wurde der andere Beamte bereits vor Monaten entlastet. Denn der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sei nicht haltbar gewesen, wie die Staatsanwaltschaft im Juli des vergangenen Jahres bekanntgegeben hatte. Wie Polizeisprecher Michael Zaschka nun auf Nachfrage schildert, wurde auch das Disziplinarverfahren gegen den Beamten mittlerweile eingestellt. Der Polizist ist wieder zurück im Dienst. Laut MZ-Informationen könnte er demnächst sogar befördert werden.
Ob der andere Polizist, der jüngst von der Staatsanwaltschaft angeklagt wurde, überhaupt nochmals in den Dienst zurückkehren darf, bleibt dagegen abzuwarten. Grundsätzlich gilt: Beamte, die von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt werden, scheiden automatisch per Gesetz aus dem Beamtenverhältnis aus.
Bei einer niedrigeren Verurteilung könnte es eine disziplinarische Maßnahme geben. Hier kann es sich beispielsweise um eine Degradierung oder eine Gehaltskürzung handeln.