Familienvater entgeht Haftstrafe knapp – Er baute bei Steinberg betrunken und bekifft Unfall

Für einen heute 44-Jährigen war der 26. September 2025 mehr als ein gebrauchter Tag: erst die Kündigung im Job, dann auch noch Familienstreitigkeiten. Der Familienvater greift zum Alkohol, konsumiert Drogen und fährt mit seinem Auto los. In seinem Rausch baut er bei Steinberg am See einen folgenschweren Unfall. Vor dem Amtsgericht Schwandorf schrammte er nun haarscharf an einer längeren Haftstrafe vorbei – auch weil die persönlichen Umstände des Angeklagten mit dem Krebstod seiner Tochter eine Rolle spielten.
Im Sitzungssaal vier sitzt am Donnerstagnachmittag ein sichtlich angespannter Mann auf der Anklagebank. Nach außen hin hat er sich zwar rausgeputzt, trägt Sakko und ein weißes Hemd. Doch wie es in ihm aussieht, kann der 44-Jährige nicht verbergen. Immer wieder drückt er nervös seine Hände zusammen und schüttelt ungläubig mit dem Kopf. Man könnte fast meinen, die Bilder des Verkehrsunfalls an jenem Freitagabend würden gerade nochmals in seinem Kopf rauf- und runterlaufen.
Es war ein heftiger Zusammenstoß am 26. September 2025 auf der Kreisstraße SAD2, auf Höhe des Parkplatzes zwischen Klardorf und Steinberg am See. Der Angeklagte war gegen 19.30 Uhr mit seinem Auto in den Gegenverkehr geraten, kolliderte dort mit einem Ford. Der wiederrum krachte in einen Toyota. Drei Menschen wurden verletzt, zogen sich unter anderem Brüche und Prellungen zu. Der Unfallverursacher nahm noch am Einsatzort alle Schuld auf sich und sagte der Polizei, dass er Alkohol getrunken und Drogen konsumiert hatte.
500 Euro an jeden Verletzten überwiesen
Der Prozess vor dem Schwandorfer Amtsgericht war die logische Folge. Staatsanwältin Silvia Schatz klagte den Familienvater wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen an. Weil der Angeklagte über seinen Verteidiger Matthias Haberl auch vor Gericht die Tat einräumte und den Verletzten schon vor dem Prozess jeweils 500 Euro zukommen ließ, war die Sache schnell klar. Und so drehte sich alles um die Frage, wie der Angeklagte von Richter Sebastian Eckl zu bestrafen ist.
Und diese Frage hatte es in sich. Denn für den 44-Jährigen war es nicht die erste Gerichtsverhandlung. Schon mehrmals war er in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten, vor allem sein Cannabiskonsum und der Handel mit dem Rauschgift hatten ihm wiederholt Probleme bereitet. Zum Unfallzeitpunkt stand der Familienvater auch noch unter offener Bewährung.
Dass Alkohol und Cannabis ein Problem im Leben des Angeklagten darstellen, war ebenso schnell wie die Schuldfrage klar. Mehrmals war der Mann deswegen schon in Behandlung, auch stationär. Der heute 44-Jährige schien auf dem richtigen Weg zu sein, das bestätigte auch eine Bewährungshelferin vor Gericht. Doch dann kam der Rückfall, und eben jener Unfall. Seitdem unterzieht sich der Angeklagte wieder einer Therapie. „Ich habe es noch nie so ernst gemeint“, versicherte er vor Gericht.
Krebstod seiner Tochter belastet Angeklagten noch heute
Doch wie konnte er überhaupt derart abhängig werden? Der Angeklagte sah den Auslöser für seine Sucht vor allem im Krebstod seiner Tochter. „Ab da ging es bei mir bergab“, berichtete er. Der Unfall habe ihn nun erneut in eine Lebenskrise gestoßen, seine Ehefrau hatte ihn danach sogar kurzzeitig verlassen. Beim Prozess am Mittwoch saß sie im Zuschauerraum und stand ihrem Gatten bei.
Die Justiz war in den vergangenen Jahren viel zu nett zu Ihnen.Staatsanwältin Silvia Schatz in Richtung des Angeklagten
Staatsanwältin Schatz ging in ihrem Plädoyer auf die Lebensumstände des Angeklagten ein. Sie rechnete ihm auch an, dass er sich geständig zeigt. Dennoch war für sie der Rubikon überschritten. „Die Justiz war in den vergangenen Jahren viel zu nett zu Ihnen“, sagte Schatz in Richtung des 44-Jährigen. Eine erneute Bewährung komme für sie daher nicht mehr in Frage. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Außerdem solle der Angeklagte frühestens in zwei Jahren wieder seinen Führerschein machen können.
Verteidiger sah „günstige Sozialprognose“ bei seinem Mandanten
Verteidiger Haberl hielt dagegen und wollte seinem Mandanten das Gefängnis unbedingt ersparen. Er sprach von einer „günstigen Sozialprognose“ und bat um eine „zweite Chance“ für den Angeklagten. Außerdem erinnerte er nochmals an den Krebstod der Tochter seines Mandanten. „Ich denke, dass würde jeden hier zum Wanken bringen“, sagte der Rechtsanwalt. Eine Strafe von einem Jahr und acht Montaten, jedoch ausgesetzt zur Bewährung, sei angemessen.
Richter Sebastian Eckl machte sich seine Entscheidung nicht leicht, verurteilte den Angeklagten aber letztlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre, ferner muss der 44-Jährige unter anderem eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro bezahlen und seine Therapie durchziehen. „Bei der Frage der Bewährung habe ich länger überlegt“, sagte Richter Eckl. In Richtung des Familienvaters auf der Anklagebank fand er abschließend deutliche Worte: „Nutzen Sie diese Chance. Das ist die letzte, die Sie bekommen!“
Sollte der 44-Jährige erneut straffällig werden oder gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, dürfte er jahrelang im Gefängnis landen. Da er von einer früheren Verurteilung bereits zwei Jahre auf Bewährung hatte, wären mit dem Urteil vom Donnerstag insgesamt drei Jahre und acht Monate abzusitzen. Letzteres wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.