Wahlplakate ohne Impressum: MZ-Leser entdeckt Fehler, Landratsamt Schwandorf reagiert

Überall im Landkreis Schwandorf hängen derzeit Wahlplakate für die Kommunalwahl am 8. März. MZ-Leser Johannes Federer aus Schwarzach bei Nabburg ist dabei aufgefallen, dass auf manchen Plakaten das Impressum fehlt. Die Plakate seien daher „rechtswidrig“, findet der Mann. Das Landratsamt klärt auf.
Federer geht es um ein Detail. Er vermisst die Angabe „Verantwortlich im Sinne des Presserechts“ (V.i.S.d.P). Wer hier genannt wird, übernimmt die rechtliche Verantwortung für den Plakatinhalt. Dieser Passus fehlt beispielsweise auf Plakaten von SPD-Landratskandidatin Marianne Schieder oder vom Schwandorfer OB-Kandidaten Dieter Jäger (Freie Wähler).
Es gehe ihm hier nicht um „blinden Terror“, sondern um die Rechtsstaatlichkeit, schreibt Federer der MZ-Redaktion. „Es wirkt anmaßend, wenn Bewerber für politische Mandate sich nicht an einfachste gesetzliche Vorgaben halten“, findet der Mann, der nach eigenen Angaben über mehrere Jahre Mitglied der Freien Wähler war. Er habe mehrere Gruppierungen auf den Fehler hingewiesen. Manche hätten daraufhin gehandelt, andere nicht.
Im Bayerischen Pressegesetz stehen die Regeln
Landkreissprecher Manuel Lischka erklärt auf Nachfrage der MZ, dass aus der Sicht des Wahlamtes auch Wahlplakate als Druckerzeugnisse gemäß Artikel sieben des Bayerischen Pressegesetzes (BayPrG) der Impressumspflicht unterliegen. „Das Fehlen eines Impressums kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden“, heißt es aus dem Landratsamt.
Auch die Kreisbehörde sei auf Wahlplakate hingewiesen worden, auf denen das Impressum fehlt. Man habe diese Mitteilung zum Anlass genommen, „alle an den Landrats- und Kreistagswahlen am 8. März 2026 teilnehmenden Wahlvorschlagsträger darauf hinzuweisen, dass aus der Sicht des Wahlamtes die nach Art. 7 Bayerisches Pressegesetz (BayPrG) vorgeschriebene Pflicht zur Angabe des Impressums auf Druckwerken auch für Wahlwerbung gilt“.
Landratsamt Schwandorf sieht keine Beeinträchtigungen
Ebenfalls seien die Gemeinden im Landkreis über die Verpflichtung informiert und gebeten worden, ihre Wahlvorschlagsträger ebenfalls darauf hinzuweisen. „Die fehlende Angabe des Impressums auf Wahlwerbung beeinträchtigt aus der Sicht des Wahlamtes jedoch nicht das verfassungsrechtliche Gebot auf Chancengleichheit der politischen Parteien und Wählergruppen“, erklärte Pressesprecher Lischka abschließend.
OB-Kandidat Jäger reagierte auf Nachfrage der MZ gelassen: „Auf meinem Plakat steht nur mein Name und keine politische Botschaft. Das sollte Impressum genug sein“, sagte er. Man werde das nun dennoch prüfen und „gegebenenfalls nachbessern“.