Wegen Steinbrucherweiterung in Burglengenfeld: Pferdeparadies Dirnau kämpft um Existenz

Von Josef Schaller · 14. Februar 2026 um 05:00

Nachdem bei der Erörterung der geplanten Steinbrucherweiterung in Burglengenfeld im Landkreis Schwandorf die Probleme aller Anwohner zur Sprache gekommen waren, befassten sich die Beteiligten am Donnerstag speziell mit den Auswirkungen auf das Pferdeparadies in Dirnau. Die Betreiber Thomas und Michael Hofmann fuhren dabei schwere Geschütze auf.

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Sie ließen nicht nur durch Georg Fink, einen Sachverständigen für Reitanlagen und Pferdehaltung, ein Gutachten erstellen. Mit Anna Kiermeier aus München und Professor José Martinez von der Universität Göttingen brachten sie auch zwei Fachanwälte mit. Letzterer ist zugleich geschäftsführender Direktor des Instituts für Landwirtschaftsrecht und internationaler Experte für Agrar-, Umwelt- und Tierschutzrecht.

Zu Beginn sagte der juristische Berater von Heidelberg Materials, Michael Hoppenberg, dass keine großen Auswirkungen zum Nachteil des Tierwohls zu erwarten seien. Er verwies darauf, dass nach dem Sprengrecht Tierschutz nur als Sachschutz eingestuft werde. Es würden alle technischen Vorkehrungen getroffen, damit es im 150-Meter-Sprengradius zu keinen Schäden durch Steinflug kommen werde.

Gutachten von Heidelberg Materials geriet unter Beschuss

Anschließend stellte der vom Unternehmen beauftragte Sachverständige für Pferdehaltung, Dr. Hinrich Köhne, sein Gutachten vor, das im Anschluss von den Anwälten der Pferdehofbetreiber aber stark unter Beschuss geriet. Kritisiert wurde unter anderem, dass das Gutachten wenig belastbare Daten enthalte und auch kein Gespräch mit dem Betriebsleiter der Pferdepension in Dirnau geführt worden sei. „Hier ist aus der Ferne ein verachtendes Urteil abgegeben worden“, so Rechtsanwalt Martinez.

Die Anwälte monierten ferner, dass sich Köhne auf veraltete Studien aus den 1950er und 1960er Jahren bezogen habe. Es seien keine Anhaltspunkte erkennbar, in welchem Umfang Messungen durchgeführt worden seien. Auch über mögliche gesundheitliche Auswirkungen des Kalkstaubs weise das Gutachten keine Angaben auf. Die Offenstallungen seien ebenfalls nicht thematisiert worden. „Das Gutachten von Dr. Köhne ist nicht transparent und für dieses Verfahren nicht verwendbar“, so die Bewertung der Anwälte.

Köhne wies darauf hin, dass er dem Antragsteller vorgeschlagen habe, die Pferdepension näher anzusehen und eigene Untersuchungen anzustreben. Dazu sei es aber nicht gekommen. Er könne nur das darstellen, was er wisse und in Erfahrung bringen konnte. „Es steht Ihnen frei, mit weiteren Gutachten zu versuchen, meine Ausführungen zu widerlegen“, so Köhne. Auf den Hinweis einer Pferdehalterin, dass Tiere auch sehr empfindlich auf bestimmte Frequenzen reagieren könnten, und die Frage, ob es diesbezüglich Erfahrungswerte gebe, sagte Köhne, dass er sich immer an die Lärmspitzen gehalten und mit Frequenzen noch nicht beschäftigt habe.

Haneder: Nachbarschaft muss man auch leben

Bauamtsleiter Franz Haneder ergriff schließlich ebenfalls das Wort, allerdings „als Privatperson“, wie er betonte. Hier werde offensichtlich vom Schreibtisch aus beurteilt, sagte er. Er sei selbst Sachverständiger auf einem anderen Sektor und würde erwarten, dass ein Gutachter sich zu unterschiedlichen Zeiten auf den Hof begebe und Messungen vornehme. Nachbarschaft dürfe man nicht nur predigen. Man müsse sie auch leben, so Haneder.

Köhne hatte vorher in seinem Bericht nur von einer einzigen Lärmmessung bei einer Sprengung gesprochen. Dabei habe ein Pferd lediglich mit einem Anheben des Kopfes reagiert, so seine Beobachtung. Die Messung sei allerdings bei einer Sprengung in 1000 Meter Entfernung gemacht worden, wie Michael Hofmann ergänzte.

Dass die Begleitumstände einer Steinbrucherweiterung und ein Heranrücken des Sprengbereichs an den Pferdehof zu einer existenziellen Gefährdung des Betriebs führen könnten, verneinte Hoppenberg. Es sei ein Unterschied zwischen Folgen und existenziellen Folgen, sagte er.

Michael Hofmann hat Vertrauen in das Landratsamt, dass es „die Sachlage richtig bewertet“, wie er auf Nachfrage am Freitag sagte. „Sollten wir uns allerdings in der Stellungnahme und im Auflagenkatalog nicht wiederfinden, werden wir den Rechtsweg einschlagen“, so der Betreiber der Pferdepension.