Steinbruch-Erweiterung in Burglengenfeld: Bei den Anwohnern herrscht Ernüchterung

Von Josef Schaller · 11. Februar 2026 um 19:00

Rund 320 Personen und Institutionen haben in den vergangenen Wochen ihre Einwendungen gegen die Erweiterung des Steinbruchs durch Heidelberg Materials eingereicht. Am Montagmorgen begann nun im VAZ der Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren. Wie berichtet, plant der Konzern eine Vergrößerung des Abbaugebietes um 45 Hektar.

In den ersten Tagen des Anhörungsmarathons, der noch bis einschließlich Freitag dauern wird, wurden die Belange der Bürgerinitiative „Heimat schützen – Steinbruch stoppen“ und der betroffenen Anwohner behandelt. Doch das hinterließ bei den Einwendern lange ein Gefühl der Ohnmacht. Ihre Anliegen schienen kein Gehör zu finden. Sie gewannen nach übereinstimmenden Angaben den Eindruck, der Konzern wolle Maximalforderungen durchsetzen. Erst am dritten Tag gab es doch ein gewisses Entgegenkommen von Heidelberg Materials.

Betroffener Verein nicht zum Termin zugelassen

Sehr besorgt wegen des Ausbauvorhabens ist unter anderem der Reit- und Fahrverein Dirnau, der im Falle einer Erweiterung um sein Pferdeparadies bangen muss. Der Verein wurde allerdings nicht zum Erörterungstermin zugelassen. Seine Einwendungen waren nicht fristgerecht beim Landratsamt eingegangen, wie Vorsitzende Sarah Reif mitteilte.

Zwar habe sie den Brief zusammen mit den eigenen persönlichen Einwendungen und denen ihres Mannes mehrere Tage vor Fristende in den Postbriefkasten geworfen. Zeitnahe Empfangsbestätigungen habe sie nach ihren Worten aber nur über den Eingang der persönlichen Belange erhalten, während der Brief des Vereins mit einem verspäten Eingangsstempel vom 3. Februar datiert worden war – zu spät.

Reif machte im Gespräch mit der MZ keinen Hehl daraus, dass sie sehr enttäuscht und verärgert sei. Sie habe keine Ahnung, wie es dazu kommen konnte, so die Vorsitzende des Reit- und Fahrvereins Dirnau. Weitere Nachforschungen wolle sie aber nicht anstellen.

30 der rund 250 Mitglieder des Vereins hatten am Montagmorgen im Eingangsbereich des VAZ demonstriert und mit Plakaten ihren Unmut bekundet – wegen der geplanten Steinbrucherweiterung, aber auch ihrer Aussperrung, „Rücksichtslose Kapitalmaximierung zerstört die Nachbarschaft“, war auf einem der Banner zu lesen. Nur diejenigen, die auch persönlich Einwendungen eingereicht hatten, bekamen beim Anhörungstermin ein Rederecht.

Bürgerinitiative kritisiert Sprengradius von 150 Metern

Wie berichtet, sind für die Bürgerinitiative unter anderem die Erweiterung des Sprengradius auf 150 Meter Abstand zur Wohnbebauung und damit verbundene Straßensperrungen nicht hinnehmbar. Gefordert wird auch eine Beweislastumkehr bei eventuellen Gebäudeschäden durch die Sprengungen. Alternativ dazu werden Gutachten über den Ist-Zustand der Immobilien ins Spiel gebracht, die auf Kosten von Heidelberg Materials erstellt werden sollen.

Die BI fordert zudem auch unabhängige Messstellen auf den Außengrenzen des Steinbruchs. Sie sollen Erschütterungen, Luftqualität, Mikroklima und die Auswirkungen auf die Umgebung erfassen. Das Trinkwassernetz zwischen Bubenhof, Dirnau und Richthof dürfe durch die Sprengungen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Weitere Forderungen betreffen eine Ausgleichsfläche für die Feldlerche im unmittelbaren Bereich des Steinbruchs sowie eine Renaturierung der Fläche nach Beendigung der Abbaumaßnahmen. Ein weitere Absenken des Grundwasserspiegels müsse verhindert werden.

Nach einer erneuten Vorstellung des Ausbauvorhabens von Heidelberg Materials (HM) durch Werksleiter Bernhard Reindl wurden die Einwendungen der BI in komplettem Umfang von Nicole Graf und Amelie Weingärtner (beide Landratsamt) vorgetragen. Das Verlesen dauerte über eine Stunde. Danach hatten Antragsteller und Einwender die Möglichkeit, ihre Sichtweise darzustellen. Heidelberg Materials wurde dabei durch seinen juristischen Berater Michael Hoppenberg vertreten. Auch Gutachter und Fachabteilungen des Landratsamts wurden in der Erörterung mit einbezogen.

Rechtsberater verweist auf gesetzliche Grundlagen

„Die eingeholten Gutachten geben das wieder, was die geltende Rechtslage vorsieht“, sagte Hoppenberg und kam auf diese Aussage im Laufe des Erörterungstermins immer wieder zurück. „Heidelberg Materials hat Ihnen nichts zugemutet, was Ihnen vom Gesetzgeber her nicht zuzumuten war“, so Hoppenberg. Was geltend gemacht werde, seien keine Einschränkungen der Freizügigkeit, sondern lediglich Beeinträchtigungen, die durch Recht und Grundgesetz möglich seien. Auch Erschütterungen beim Sprengen hielten sich im Rahmen dessen, was der Gesetzgeber zulasse.

Er vertrat die Interessen des Antragstellers: Michael Hoppenberg, juristischer Berater von Heidelberg Materials. - Foto: Josef Schaller

Besonders umstritten war die vom Antragsteller beabsichtigte Ausdehnung des Sprengradius Richtung Wohnbebauung von 300 auf 150 Meter. Zwar gebe es im Sprengrecht eine Basisforderung von einem 300-Meter-Abstand, wie Hoppenberg betonte. Ausführungsvorschriften machten es jedoch möglich, den Abstand zu verkleinern. Gregor Glötzl sprach in diesem Zusammenhang von einer Kann-Bestimmung, die allerdings eines genauen Abwägungsprozesses bedürfe. Ein solcher sei in dieser Sache sehr einseitig ausgelegt worden. „Eine Kann-Bestimmung muss man nicht in Anspruch nehmen, wenn Interessen anderer erheblich eingeschränkt werden“, so Glötzl.

Eine mögliche Grundwasserabsenkung von 18 Metern im Raum Pottenstetten bezeichnete Julia Gallert vom Wasserwirtschaftsamt bei derartigen Bauvorhaben als nicht ungewöhnlich. Sie sprach allerdings von einem rechnerischen „Worst-Case-Wert“, der in den oberen Erdschichten keine Auswirkungen hätte. Eine Beeinflussung des Mikroklimas in großem Umfang durch den Steinbruch wurde verneint.

Gutachter: Geschützte Arten wandern in die Nachbarschaft

Lebensraumverluste durch die Steinbrucherweiterung würden vollständig kompensiert, ein Rückgang der Biodiversität sei nicht zu erwarten, ergänzte ein Gutachter. Der später renaturierte Steinbruch werde dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Die Lebensräume besonders geschützer Amphibien würden sich nur in den unmittelbaren Nachbarbereich verschieben. Es bestünden keine Ausgleichsdefizite.

Dass 2066 endgültig Schluss sein werde mit dem Abbau, wollte HM nicht bestätigen. Wenn die Entwicklung es verlange und auch nach 2066 Zement ein wichtiger Baustoff sein werde, müsse neu entschieden werden, wie es weitergehe, so Hoppenberg.

Entgegenkommen in Details zeigte der Antragsteller schließlich doch noch. Der erst vor wenigen Jahren renovierten Feldkapelle in Saaß wurde bei Sprengmaßnahmen ein erhöhter Schutz zugesichert. Zur Überraschung aller gab es am dritten Tag des Erörterungstermins dann noch ein weiteres Entgegenkommen, nachdem kurz zuvor ein Betroffener auf die 100-jährige gute Nachbarschaft zwischen Heidelberg Materials und den Anwohnern hingewiesen und appelliert hatte, diese aufrecht zu erhalten. Werksleiter Bernhard Reindl kündigte an, die Abbaugrenze so zu verschieben, dass sich kein Wohngebäude im 150-Meter-Sprengradius befinden werde. Zwei Gebäude in Bubenhof und Saaß sollen davon betroffen sein, wie eine Anwohnerin erklärte.

Und so geht es weiter im Verfahren:

• Diskussion: Der Erörterungstermin dient dazu, den Sachverhalt zu vermitteln und erhobene Einwendungen und Stellungnahmen zu diskutieren und zusammenzufassen.

• Bewertung: Nun ist das Landratsamt an der Reihe, die Erkenntnisse des Austauschs zu bewerten und in ihren Entscheidungsprozess mit einzubeziehen. Dabei seien die Fachstellen allerdings auch an rechtliche Vorgaben gebunden, wie Nicole Graf bei der Veranstaltung betonte. „Es ist keine Wünsch-Dir-Was-Vorstellung. Wir können vom Antragsteller nur fordern, was rechtlich und fachlich möglich ist“, sagte sie.

Rund 60 Personen kamen, darunter auch die beiden BI-Vorsitzenden Thomas Hofmann (r.) und Josef Schießl (l.). - Foto: Josef Schaller