Landratsamt Neumarkt fällt erste Entscheidung zu Tempo 30 auf Berger Ortsdurchfahrt

Von Wolfgang Endlein · 15. Februar 2026 um 11:00

Seit Herbst 2024 liegt ein Antrag der Gemeinde Berg zur Entscheidung im Neumarkter Landratsamt. Die Gemeinde will Tempo 30 auf der ganzen Ortsdurchfahrt und zwei Radfahrschutzstreifen. Der Antrag beruft sich auf die geänderte Gesetzgebung für den Straßenverkehr. Nun hat das Landratsamt entschieden – allerdings nur teilweise und noch nicht abschließend.

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Der Ansatz, Tempo 30 aus Lärmschutzgründen zu erlassen, ist aus Sicht der Unteren Verkehrsbehörde nicht gegeben. Man habe sich mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmt, erklärt Pressesprecher Michael Gottschalk. Es gebe in Berg keine Überschreitungen von Grenzwerten.

Eine frühere vom Staatlichen Bauamt durchgeführte Lärmberechnung hatte hingegen ergeben, dass an einigen Gebäuden tagsüber und nachts Grenzwerte erreicht sowie teilweise überschritten werden.

Ganz vom Tisch ist das Thema Tempo 30 dadurch nicht. Denn im überarbeiteten Straßenverkehrsgesetz (StVG) findet erstmals der Klimaschutz im deutschen Straßenverkehrsrecht Eingang. Das Landratsamt werde daher prüfen, ob ein Tempolimit aufgrund von Klimaschutzaspekten (beispielsweise weniger Feinstaub, weniger CO2) möglich ist, erklärt Gottschalk. Eine Entscheidung soll zügig fallen, heißt es aus dem Landratsamt.

Das gilt auch für einen weiteren Inhalt des Berger Antrags: die Radfahrschutzstreifen. Das für den baulichen Zustand der Staatsstraße zuständige Staatliche Bauamt in Regensburg hatte sich im vergangenen Jahr dazu ablehnend geäußert. Frühere Verkehrsschauen mit Verkehrsbehörde und Polizei hätten die Streifen nicht befürwortet. Zudem gibt es Zweifel daran, dass die Straßenbreite ausreicht, um einerseits die nötige Breite für die durch gestrichelte Linien gekennzeichneten Radstreifen zu ermöglichen und andererseits noch genügend Platz für Autos und Lkw zu haben.

Berger Bauamt sieht genügend Platz für Radfahrstreifen auf Ortsdurchfahrt

Bergs Bürgermeister Peter Bergler sieht das anders. Er hat das Bauamt der Gemeinde nachmessen lassen. Die Ortsdurchfahrt sei durchgängig so breit, dass zwei 1,25 Meter breite Radstreifen möglich sind und dennoch mindestens fünf Meter Straße bleiben. Das entspreche den rechtlich nötigen Mindestmaßen, sagt Bergler.

„Das Ziel ist, dass weniger Autos durch Berg fahren. Aber aber das ist bekanntermaßen schwierig“, sagt Bergler zur Gesamtsituation. Er will zunächst die Entscheidung des Landratsamts und das Ergebnis der Bürgermeisterwahl abwarten. Dann werde man sehen, welche weiteren Schritte Berg gehen wird.