Endgültiges Aus für die Gastronomie: Beim Hammermeier entstehen Wohnungen

Im November 2024 schloss die Gaststätte Hammermeier im Abensberger Ortsteil Sandharlanden (Landkreis Kelheim) für immer die Pforten. Eine kleine Hoffnung blieb, dass es dort eventuell doch noch mit einer Gastronomie weitergehen könnte. Die ist jetzt endgültig geplatzt.
Video Stand Februar 2025
Auf der Tagesordnung des städtischen Bauausschusses am Montagabend stand ein Antrag auf Vorbescheid zum Umbau einer Gaststätte zu Wohnungen sowie zu einer Werkstatt mit Betriebsleiterwohnung am Kirchplatz 4 im Ortsteil Sandharlanden. „Es handelt sich um den ehemaligen Hammermeier“, schob Bauamtsleiter Peter Schmid in der Sitzung gleich hinterher.
Einmal plant dort ein Investor im ehemaligen Gasthaus 13 Wohnungen. Zu diesem Detail gab es keine Wortmeldungen. Im Folgenden sah es anders aus: Im ehemaligen Saal soll ein Zimmerei-Betrieb Platz finden. Da gehe es laut Schmid bei der Genehmigung um Lärmschutz, da der Kindergarten und Wohnungen in der Nähe sind.
Er gehe davon aus, dass dies so nicht zu genehmigen sei. Ähnlich sieht das Gremiumsmitglied Claudia Ziegler (SPD): „Eine Zimmerei neben dem Kindergarten ist nix!“ Ähnliche Bedenken formulierte Sebastian Kneitinger (CSU).
Schützen können bleiben
Letztendlich müsse man laut Schmid schauen, auf welche Weise man den ehemaligen Saal genau nützen wolle. Ein Lager sei etwas anderes aus eine Produktion. Das sei derzeit aus dem Antrag noch nicht ersichtlich. Sicherlich habe man laut Kneitinger nichts gegen ein Gewerbe, das müsse aber zur Situation passen.
Entsprechend formuliert war dann der Beschluss, den das gesamte Gremium mittrug. Die fraktionslose Dagmar Kellner hob in einer Wortmeldung positiv hervor, dass der Schützenverein weiterhin im Objekt trainieren und Wettkämpfe abhalten kann. Seit vielen Jahren befinden sich dort dessen Schießstände.
Das Ende hat sich lange angekündigt
Das Ende der Traditionsgaststätte kündigte sich bereits vor fünf Jahren an. Damals war vom ehemaligen, mittlerweile verstorbenen Betreiber zu hören, dass er einen Nachfolger suche. Hier konnte er jedoch nie Erfolg vermelden. Da er wie berichtet die Ortsvereine nicht habe im Stich lassen wollen, öffnete er weiter für Vereinsveranstaltungen. Das ging bis November 2024 so, danach konnte er das aus Gesundheitsgründen nicht mehr leisten.
Im weiteren Verlauf der Sitzung des Gremiums spielte der sogenannte Bauturbo eine Rolle. Mit diesem Wort wird beschrieben, dass Bauherrn mittlerweile von bestimmten Gesetzesvorgaben befreit werden können. Schmid betonte, dass die endgültige Entscheidung jedoch nach wie vor beim Landratsamt liege.

So lag ein Antrag für zwei Einfamilienhäuser in der Nähe der Sandkreppe in Offenstetten auf dem Ratstisch. Bürgermeister Bernhard Resch (Landwähler Offenstetten) führte aus, dass es sich dabei um eine Bebauung im Außenbereich handle – wenn auch in unmittelbarer Nähe zum Baugebiet „Allinger“. Nach den bisherigen Vorgaben des Baugesetzbuches wäre in diesem Fall eine sogenannte Einbeziehungssatzung erforderlich gewesen. Dazu bräuchte es ein Verfahren vergleichbar zur Aufstellung eines Bebauungsplans.
Jetzt gäbe es die Möglichkeit, die Planungen jeweils als Einzelbauvorhaben vonseiten der Stadt zu befürworten. Laut Schmid wäre das gangbar, weil die Parzellen letztendlich an das Baugebiet anschließen. Weiter östlich und südlich sei aber keine Bauentwicklung möglich, da es keine Zufahrt gibt und sich die Bereiche innerhalb der Baumfallgrenze befänden. Ein Waldstück ist nicht weit entfernt. Diese Grenze umfasst das Areal, das betroffen wäre, wenn Bäume umstürzen.
Der Bauturbo macht in Offenstetten Sinn
Gremiumsmitglied David Haller (Grüne) wollte wissen, ob denn aufgrund des Projekts Bäume gefällt werden müssen. Das verneinte Schmid. Fritz Zeilbeck (Landwähler Offenstetten) stellte fest: „An dieser Stelle macht der Bauturbo Sinn.“ Das Gremium gab wie vorgeschlagen sein grüne Licht. Ähnlich liegt der Fall bei einem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Hauses mit fünf Wohneinheiten beim Brünnlweg in Arnhofen. Auch hier handle es sich rechtlich um einen Außenbereich, der aber direkt an die bestehende Bebauung anschließt. Auch in diesem Fall folgten die Gremiumsmitglieder dem Vorschlag der Verwaltung und gaben ihr grünes Licht für das Vorhaben.