Streit endet mit gebrochenem Handgelenk und deshalb vor dem Amtsgericht Neumarkt

Nach einer Geburtstagsfeier mit viel Alkohol eskaliert ein Streit vor einem Lokal in Neumarkt. Zwei Männer geraten aneinander, am Ende hat einer eine blutige Lippe, der andere ein gebrochenes Handgelenk. Vor dem Amtsgericht Neumarkt steht Aussage gegen Aussage – und genau das wird zum Problem.
Eine Geburtstagsfeier mit viel Alkohol, ein betrunkener Eifersüchtiger und ein anderer Geburtstagsgast mit einem gebrochenen Handgelenk: Richter Benedikt Niedermayer stand in der Verhandlung am Amtsgericht Neumarkt vor der undankbaren Aufgabe heraus zu finden, ob der Armbruch die Folge einer strafbaren Körperverletzung war oder eine Sturzverletzung, die im Gerangel entstanden ist.
Am Ende musste der Richter feststellen, dass Aussage gegen Aussage stehe und die genaue Aufklärung des Sachverhalts hohen Aufwand nach sich gezogen hätte, wovon Niedermayer aus Gründen der Prozessökonomie absah.
Wütend aus dem Lokal gestürmt
Es war ein lustiger Abend, so schilderten es Zeugen, bis der spätere Angeklagte (38) von der Toilette kam und den späteren Geschädigten (35) mit seiner Freundin im Gespräch vorfand, was dem Angeklagten nicht gefiel. Wütend stürmte er aus dem Lokal. Das wiederum konnte der Geschädigte nicht nachvollziehen und ging hinterher um die Situation zu klären, wie er als Zeuge sagte.
Da der zornige Mann aber nicht stehen blieb, wollte ihn der Jüngere stoppen. Soweit waren sich Angeklagter und Zeuge einig. Während der Angeklagte sagte, er sei an der Schulter herumgerissen worden, sagte der andere im Zeugenstand, er habe ihm an den Arm gegriffen. Jedenfalls lagen schließlich beide am Boden, der jüngere auf dem älteren.
Schildungerungen komplett widersprüchlich
Ab hier waren die Schilderungen der beiden Männer komplett unterschiedlich. Jeder behauptete, dass der jeweils andere ihn festgehalten habe und er sich selber deswegen mit Schlägen befreien wollte. Der Angeklagte zog sich bei der Schlägerei eine blutige Lippe und ein blaues Auge zu, sein Widersacher hatte am Ende ein gebrochenes Handgelenk.
Verteidiger Hermann Sättler sagte nach Verlesen der Anklageschrift, dass der Knochenbruch nicht durch seinen Mandanten verursacht sein könne, sondern vielmehr eine typische Sturzverletzung sei. Der Geschädigte war sich sicher, dass seine Verletzung entstanden seien, als er die Faustschläge mit seinem Arm abwehren wollte.
Verfahren nach drei Stunden eingestellt
Nach drei Stunden Verhandlung und einem Rechtsgespräch verkündete der Richter die Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage von 2500 Euro. Er begründete die Entscheidung damit, dass zum einen Aussage gegen Aussage stand und die einzige unbeteiligte Zeugin in die Karibik ausgewandert ist. Außerdem hätten sich in der Aussage des Geschädigten Widersprüche gefunden. So habe er laut Polizeivernehmung die Schläge mit rechts abgewehrt, gebrochen sei aber der linke Arm. Eine Sturzverletzung sei daher wahrscheinlich.
Um das alles lückenlos aufzuklären, bräuchte man noch mehrere Termin und das stehe in keinem Verhältnis, so der Richter.