Gemeinderat im Landkreis Regensburg wegen sexuellen Übergriffs verurteilt

Von André Baumgarten · 29. Januar 2026 um 13:59

Ein Politiker greift der Tochter eines Nachbarn mehrfach unter den Rock – seine Entschuldigung kam im Prozess vor dem Schöffengericht in Regensburg reichlich spät. Das Urteil akzeptierte der Angeklagte noch im Gerichtssaal.

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Dieser Geburtstag ihres Vaters wird einer jungen Frau wohl für immer in Erinnerung bleiben. Auf einer Gartenparty im Sommer 2024 wird sie das Opfer eines sexuellen Übergriffs. Ein Nachbar kann die Finger nicht bei sich behalten und greift ihr am Lagerfeuer aus dem Nichts mehrmals unter das Kleid. Obwohl mehrere andere Gäste da sind. Der Fall birgt Sprengkraft: Denn der Täter ist ein Gemeinderat im Landkreis Regensburg und jetzt für ein Sexualdelikt verurteilt.

Dreimal muss die junge Frau die Hand des Mannes wegschieben, hält sie sogar eine Zeit lang fest von sich weg. So schildert sie es vor Gericht. Um dem Mann klarzumachen, dass er hier Grenzen überschreitet und sie das nicht toleriert. „Es war die einzige Reaktion, die ich hervorbringen konnte“, erklärt sie als Zeugin am Donnerstag dem Regensburger Schöffengericht.

Vater des Opfer schmeißt den Mann raus

Der Mann war spätnachts „sehr betrunken“ auf der Party aufgetaucht und eigentlich gar nicht eingeladen. Man kannte sich „vom Dorfleben und aus Vereinen“, sagt sie, „aber nicht näher“. Er wohnt unweit ihrer Eltern in der Nachbarschaft. „Bei uns darf jeder als Gast kommen.“ An besagtem Abend jedoch endete sein Besuch jäh. Die junge Frau vertraut sich ihrem Freund und der Mutter an, lässt ihren Vater den übergriffig gewordenen Gast schließlich rauswerfen.

Im Gerichtssaal nimmt der Mann gestern rechts von ihr Platz. Der Angeklagte meidet während ihrer Aussage jeden Augenkontakt – selbst erinnern, das kommt zwischen den Worten von Strafverteidiger Philip Roth schon durch, könne er sich an nichts mehr. Daher schweigt der Angeklagte zunächst vor dem Schöffengericht. Wie es sein gutes Recht ist, aber im Gegensatz zu seinem bürgerlichen Leben steht.

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Denn der Angeklagte ist seit Jahren in der Kommunalpolitik aktiv. Er sitzt im Gemeinderat und engagiert sich zudem in Vereinen. Im Prozess gibt er sich dagegen wortkarg, lässt zunächst nur den Verteidiger sprechen. Die Situation ist ihm sichtlich unangenehm. Und den Punkt, an dem es doch Zeit ist, Farbe zu bekennen, hätte der Politiker fast verpasst. Erst nach dem gut halbstündigen Rechtsgespräch, das die Richterin nach der stringenten, unaufgeregten Aussage des Opfers anregt, ergreift er doch das Wort und entschuldigt sich.

„Wenn es so gewesen ist, tut mir das wirklich sehr leid.“Der angeklagte Gemeinderat entschuldigte sich

„Die Vorwürfe sind schlimm und schwerwiegend“, sagt er vor Gericht. Er erklärt sich im Stehen, obwohl das gar nicht nötig wäre. Seine Erinnerung an jene Nacht im Juli 2024 seien rudimentär. Aber: „Wenn es so gewesen ist, tut mir das wirklich sehr leid.“ Dabei blickt er kurz in den Zuhörerbereich, wo die junge Frau mit ihrer Mutter im Anschluss an die Zeugenaussage Platz genommen hat. „Angekommen“, sagt das Opfer auf die Nachfrage von Richterin Nißl.

Tiefen Groll hegt die junge Frau offensichtlich keinen. Sie habe das Ganze gut verarbeitet, nur hin und wieder ploppe es mal auf. Es einfach auf sich beruhen zu lassen, ist ihr aber nie in den Sinn gekommen. Sie erstattet selbst Anzeige – womöglich auch, weil der Täter im Ort wohl einen „Ruf als Tatscher“ weghaben soll. So heiße es vom Hörensagen. Und: Weil sie das „sehr extrem“ finde, was da passiert ist. Vor allem „von jemandem in solcher Machtposition“, wie sie einst bei der Polizei aussagte.

Rechtskräftig: Angeklagter nimmt Urteil sofort an

Damit ist es für den Mann in Kürze aber auch vorbei. Er kandidiert bei der Kommunalwahl im März nicht wieder. Der Prozess endete für ihn gestern mit einer empfindlichen Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 90 Euro). Übereinstimmend hatten Anklage und Verteidiger einen minderschweren Fall eines sexuellen Übergriffes gesehen, aber auch „keine einfache Belästigung“, wie Staatsanwältin Dr. Blankenhorn betonte. Das Schöffengericht folgte den Anträgen.

Sein Urteil nahm der Mann noch im Sitzungssaal des Justizgebäudes an. Es ist damit rechtskräftig.