Regensburg wählt: Termine, Briefwahl, Kandidaten – Das müssen Sie zur Kommunalwahl wissen

Von Philip Hell · 26. Januar 2026 um 15:00

Die Domstadt wählt: Am 8. März schreiten die Regensburger zur Urne, um bei der Kommunalwahl einen Oberbürgermeister und einen neuen Stadtrat zu wählen. Dabei gilt es aber einiges zu beachten – ein Überblick.

Wer darf bei der Kommunalwahl 2026 in Regensburg wählen?

Wahlberechtigt ist jeder volljährige EU-Bürger, der seit mindestens zwei Monaten seinen Lebensschwerpunkt in Regensburg hat. Menschen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen freilich auch bei der Kommunalwahl nicht abstimmen, sagte Rechtsreferent Walter Boeckh bei einer Pressekonferenz am Montag. Es gibt in Regensburg 116.000 Wahlberechtigte, 122 Stimmbezirke und 101 Briefwahlbezirke.

Wer wird bei der Kommunalwahl 2026 in Regensburg gewählt?

Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer tritt nicht mehr an. Regensburg wird also ein neues Stadtoberhaupt bekommen. Um den Posten bewerben sich zwölf Personen. Für die Wahl des Stadtrats haben 14 Parteien und Gruppierungen eine Liste eingereicht. Nicht zugelassen wurde laut Boeckh das BSW, da es die erforderlichen Unterstützerunterschriften nicht zusammenbekommen hat.

Hier finden Sie Alles zur Kommunalwahl 2026 aus der Stadt Regensburg

Wie viele Wahlhelfer gibt es bei der Kommunalwahl 2026 in Regensburg?

Laut Boeckh braucht die Stadt bei der Kommunalwahl 2200 Wahlhelfer, diese hatte man bereits im Dezember beisammen. Darüber hinaus gibt es 300 Helfer in Reserve. Am Wahltag sind zudem 150 Personen aus der Stadtverwaltung im Einsatz.

Wann werden die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl 2026 in Regensburg versandt?

Ab dem 29. Januar erhalten Wahlberechtigte eine Benachrichtigung. Die Zustellung muss bis zum 15. Februar abgeschlossen sein. Wer bis dahin kein entsprechendes Schreiben bekommen hat, soll sich unter der Telefonnummer 0941/5074444 oder per Mail an wahl@regensburg.de an das Wahlamt wenden. Ab Mitte Februar soll laut Boeckh ein Musterstimmzettel online einsehbar sein.

Ab wann gibt es Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl 2026 in Regensburg?

Ab dem 16. Februar werden Briefwahlunterlagen ausgegeben, sagte Wahlamtsleiter Christopher Dirrigl bei der Pressekonferenz. Aufgrund einer Gesetzesänderung sei eine frühere Ausgabe nicht möglich, worüber man „nicht glücklich“ sei. Diese recht kurze Frist könne für Regensburger, die sich im Ausland aufhalten, mitunter für Probleme sorgen. Die Briefwahl kann über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, schriftlich oder persönlich im Wahlamt oder den Bürgerbüros Nord und Burgweinting beantragt werden. Die beiden letzteren Optionen sind bis 6. März, 15 Uhr, möglich. Online gilt eine Frist bis 1. März, 0 Uhr. Per Telefon kann man keine Briefwahl beantragen. Die Stimmzettel müssen rechtzeitig zurückgesandt werden. Die persönliche Abgabe ist bis zum Wahltag, also dem 8. März, bis 18 Uhr möglich. Dafür gibt es Briefkästen im gesamten Stadtgebiet.

Wie funktioniert die Briefwahl bei einer möglichen OB-Stichwahl bei der Kommunalwahl 2026 in Regensburg?

Regensburger können laut Dirrigl schon vor der Hauptwahl Briefwahlunterlagen für eine mögliche OB-Stichwahl am 22. März beantragen. Die Briefwahlunterlagen gibt es dann ab dem 11. März. Anders als bei anderen Wahlen wird den Regensburgern die Wahlbenachrichtigung im Wahllokal wieder mitgegeben, für den Fall einer Stichwahl. Wer seine Benachrichtigung verliert, kann einen Ersatz beantragen.

Wann werden die Ergebnisse der Kommunalwahl 2026 in Regensburg bekanntgegeben?

Die Ergebnisse der OB-Wahl werden laut Boeckh am Wahlabend gegen 19.30 Uhr bekanntgegeben. Vorläufige Ergebnisse zur Stadtratswahl gibt es ab etwa 22 Uhr. Mit endgültigen Ergebnissen ist im Laufe des Montags zu rechnen. Alle Informationen am Wahltag gibt es auch in einem Liveticker der Mittelbayerischen Zeitung für die Kommunalwahl 2026 in Regensburg.

Ermittlungen oder Vorstrafen: Was ist, wenn jemand gar nicht zur Kommunwahl 2026 in Regensburg antreten darf?

Knapp 700 Personen stellen sich in Regensburg zur Wahl – es ist nicht auszuschließen, dass manche davon gar kein Amt antreten dürfen, beispielsweise, weil sie rechtskräftig verurteilt sind. Wie Boeckh und Dirrigl am Montag auf Nachfrage sagten, wird ein solcher Fall erst im Fall einer tatsächlichen Wahl überprüft.