100 Jahre alter Baum in Regensburg soll Wohnbebauung weichen – es gibt Widerstand

Von Rainer Wendl · 25. Januar 2026 um 05:00

Nachverdichtung ist ein probates Mittel zur Linderung des Wohnungsmangels. Im Regensburger Stadtteil Stadtamhof fragen sich Anwohner aber, ob dafür ein uralter Baum früher als nötig gefällt werden muss.

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Wenn Andrea und Richard Schottenloher sowie ihr Nachbar Alexander Wullinger über diesen Baum reden, geraten sie auch im tiefsten Winter ins Schwärmen. Es fallen Worte wie „Augenweide“, „Naturspektakel“ oder „Prachtexemplar“. Ein besonders faszinierendes Schauspiel schildert Richard Schottenloher wie folgt: „Im Sommer kann ich in der Dämmerung Hunderte Fledermäuse beim Ausschwärmen beobachten. Wo gibt es so etwas noch?“

Spontan würde die Antwort wohl „irgendwo am Stadtrand“ oder „auf dem Land“ lauten. Doch der mehr als 20 Meter hohe Baum, von dem die Rede ist, steht mitten in Stadtamhof, nur eine Häuserzeile vom Trubel der Hauptstraße entfernt. „Ich wohne jetzt 60 Jahre hier. Der Baum war schon imposant, als ich noch ein Kind war“, erzählt Schottenloher.

Auf rund 100 Jahre wird das Alter des Riesen geschätzt. Allerdings besteht die sehr konkrete Möglichkeit, dass keines mehr dazukommt. Weil das Grundstück bebaut werden soll, muss der prächtige Feldahorn gefällt werden. Die Genehmigung dafür soll bereits vorliegen, obwohl der Baum alle Kriterien der städtischen Baumschutzverordnung erfüllt und in einem Verzeichnis der Stadt sogar als besonders schützenswert eingetragen ist.

Aus rechtlicher Sicht besteht keine Handhabe

„Da bricht einem doch das Herz, wenn der einfach umgehauen werden soll“, klagt Wullinger deshalb. Doch wie unabwendbar ist das Schicksal des Baums wirklich?

Von der Stadt kommt aus Gründen des Datenschutzes keine eindeutige Auskunft. Bestätigt wird lediglich, dass Baurecht für das bislang als Garten genutzte Grundstück besteht. Maßgeblich ist dabei Paragraf 34 des Baugesetzbuchs, bekannt als „Lückenschluss-Paragraf“. Ein Baukörper mit 21 Wohnungen und der ungefähren Höhe der links und rechts davon bestehenden Gebäude soll die Lücke füllen.

Was den Baum angeht, hat der Investor dem Vernehmen nach ein Sachverständigengutachten erstellen lassen. Weil dieses dem Feldanhorn nur noch eine Restlebenszeit von maximal 20 Jahren bescheinigt haben soll, blieb dem städtischen Umweltamt nichts anderes übrig, als der Fällung zuzustimmen. Das ist auch der Wissensstand von Grünen-Stadträtin Maria Simon. „Da besteht rechtlich keine Handhabe. Der Inhalt des Gutachtens ist seriös und nicht irgendein Wunsch des Investors“, meint sie.

Auch wenn der Baum nur noch 20 Jahre leben sollte, ist er doch ab jetzt 20 Jahre lang jeden Tag wertvoll.“Raimund Schoberer, Bund Naturschutz

Bekannt ist zudem, dass das Bauvorhaben im Oktober im nichtöffentlichen Teil des Gestaltungsbeirats behandelt wurde. Hier soll seitens der Stadt der Vorschlag gekommen sein, die Wohnanlage in zwei zeitlich versetzten Abschnitten zu errichten und damit dem Baum noch etwas Schonfrist zu gewähren. Weil darauf offenbar nicht eingegangen wurde, sagt Simon zu den weiteren Lebenschancen des aus ihrer Sicht „Stadtbild prägenden“ Feldahorns: „Es schaut schlecht aus, zu meinem großen Bedauern.“

Raimund Schoberer, der Kreisvorsitzende vom Bund Naturschutz, gibt sich hingegen kämpferisch. Er bezeichnet Nachverdichtung im Siedlungsbereich zwar „vielfach als möglich“, lehnt sie aber ab, wenn sie „mit signifikantem Verlust an Lebensqualität für die Bevölkerung wie auch dem Verlust an Klima- und Naturschutzgütern einhergeht“. Genau dieses Szenario drohe in der Gerhardingerstraße. Daher gelte: „Das ist ein toller Baum, der absolut erhaltenswert ist.“

Schoberers Hebel: Für bestimmte Vorhaben sieht auch Paragraf 34 ein öffentliches Beteiligungsverfahren vor. Weil in diesem Fall hochwertige Umwelt- und Naturschutzgüter betroffen seien, will er eine Stellungnahme einbringen.

Am 1. März beginnt die Schonzeit

Generell stört sich Schoberer daran, dass das Gutachten schon jetzt eine Fällung ermöglicht: „Auch wenn der Baum nur noch 20 Jahre leben sollte, ist er doch ab jetzt 20 Jahre lang jeden Tag wertvoll.“ An ein unmittelbar bevorstehendes Ende des Feldahorns glaubt Maria Simon indes nicht. „Der Bauantrag war bis jetzt nicht im Planungsausschuss, das wäre mir aufgefallen. Und ab 1. März dürfen bis Ende September keine Fällungen mehr erfolgen.“

Für Richard Schottenloher besteht also immerhin die Aussicht, dass er das Fledermaus-Spektakel auch in diesem Sommer genießen kann. An weiteren Protest denkt er ebenfalls: „Vielleicht stelle ich mich auf die Protzenweiherbrücke und sammel Unterschriften für den Baum – da bekomme ich in einer Stunde 100 zusammen.