Kontroverse Baumfällungen in Regensburg – Illegaler Kahlschlag noch ohne Konsequenzen

Von Benedikt Baumgartner · 3. Januar 2026 um 15:00

Der Untat folgt die Strafe auf dem Fuß. So sollte es zumindest sein. Dass es sich beim Kahlschlag auf einem zuvor dicht bewachsenen Grundstück in Kumpfmühl im Oktober 2024 um eine Untat handelt, ist seit einem Jahr klar. Im Januar 2025 erklärte die Stadt auf MZ-Anfrage, dass zehn der dort umgeschnittenen Bäume unter die Baumschutzverordnung fielen. Ein Antrag auf Fällung habe nicht vorgelegen, die Rodung war also in zehn Fällen illegal.

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Bloß: Bis heute hatte der zehnfache Baumfrevel keinerlei Konsequenz. Auf neuerliche Nachfrage antwortet Stadtsprecherin Juliane von Roenne-Styra: „Das Verfahren läuft noch.“ Die mögliche Höchststrafe erscheint zudem kaum abschreckend.

Lesen Sie dazu einen Kommentar von Redakteur Benedikt Baumgartner: Die Stadt muss wirksame Hebel finden

„Derzeit werden noch die notwendigen Ermittlungen betreffend den Tatvorwurf und den möglichen Täterkreis verwaltungsintern durchgeführt“, teilt von Roenne-Styra mit. Ein Bußgeldbescheid sei dementsprechend noch nicht ergangen. Ein zeitlicher Horizont sei nicht abzusehen, da Rechtsbehelfsmöglichkeiten bestehen und sich ein Verfahren am Amtsgericht anschließen könnte. Klar ist laut der Stadtsprecherin dagegen, „dass der Bußgeldrahmen für alle tateinheitlich gefällten Bäume zusammen theoretisch bis 50 000 Euro reicht“.

„Schwieriges Signal“

Daniel Gaittet, Grünen-Fraktionssprecher im Stadtrat, verfolgt die Debatte um den illegalen Kahlschlag genau. Als „schwieriges Signal“ wertet er, dass nach wie vor kein Bußgeldbescheid ergangen ist. So werden Grundstückseigentümer nicht dazu gebracht, im Vorfeld von Baumfällungen mit dem Umweltamt in Kontakt zu treten.

Zehn geschützte Bäume wurden im Oktober 2024 gefällt – ohne Antrag, also illegal. - Foto: Stepien/Archiv

Bäume mit einem Stammumfang von mehr als einem Meter in einem Meter Höhe fallen unter die Baumschutzverordnung. Um solche Gehölze fällen zu dürfen, bedarf es eines Antrags am städtischen Umweltamt, das Nachpflanzungen oder eine Ersatzzahlung anordnet. Im Stadtwesten hat ein Grundstückseigentümer das Fällen einer alten Stieleiche beantragt – trotz Genehmigung der Stadt steht die Eiche noch, er fetzt sich nun mit Nachbarn um die Baumfällung.

Das Umweltamt ist für mich ein Baumfällgenehmigungsamt.Jakob Friedl, Ribisl-Stadtrat

In der Landshuter Straße wurden dagegen in einem großen, rückseitigen Garten Fakten geschaffen – unter kontroversen Umständen. Während die Stadt damals mitteilte, dass lediglich Sträucher und Bäume, die nicht von der Verordnung geschützt waren, gefällt worden seien, zeichnet Ribisl-Stadtrat Jakob Friedl ein anderes Bild. Er war vor Ort und beteuert, dass zwei Bäume über 100 Zentimeter Stammumfang aufwiesen. Das hat er auch in einem Video festgehalten. „Das Umweltamt ist für mich ein Baumfällgenehmigungsamt“, schimpft er nach wie vor. Friedl bemängelt, dass es keine Gebietskulisse gebe, in der geschützte Bäume verzeichnet sind. Auch die 50 000 Euro Höchststrafe für illegale Fällungen auf Grundstücken, die Millionen wert sein können, hält er für „absolut lächerlich“.

Nachschärfen? Laut Umweltamt unmöglich

Im Umweltausschuss regte Friedl kürzlich an, bei illegalen Baumfällungen eine Ersatzpflanzung an Ort und Stelle durchzusetzen. Er blitzte mit dieser Idee bei Umweltbürgermeister Ludwig Artinger (FW) ebenso ab wie ÖDP-Stadträtin Astrid Lamby mit dem Vorschlag, schon Bäume mit 80 Zentimeter Stammumfang in die Schutzverordnung einzuschließen. Die möglichen Orte von Ersatzpflanzungen festzulegen, würde laut Umweltamtschefin Tina Voigt „alleine daran scheitern, dass man niemandem vorschreiben kann, dass auf dessen Grundstück ein Baum als Ersatz für einen anderen gepflanzt wird“. Friedl kontert mit Blick auf drei zusammengestutzte Linden bei der Polizeiwache am Minoritenweg, dass dort ohne Probleme auf nahen Flächen nachgepflanzt werden könnte. Stattdessen begnüge sich die Stadt mit einer „lächerlich geringen Ablöse“.

Der Fall in Kumpfmühl zeigt, dass es so nicht funktioniert.Daniel Gaittet, Grünen-Fraktionsvorsitzender

Daniel Gaittet will ein Nachschärfen bei der Baumschutzverordnung dennoch nicht verwerfen. „Darüber muss man noch einmal reden“, sagt der Grünen-Stadtrat. „Der Fall in Kumpfmühl zeigt, dass es so nicht funktioniert.“ Er belege aber auch, dass die Stadtgesellschaft bei dem Thema mittlerweile sensibilisiert sei. Ohne Meldung und Dokumentation der Nachbarn hätte die Stadt von dem zehnfachen Baumfrevel im Hau-Ruck-Verfahren wahrscheinlich gar nicht Wind bekommen. Dass die zehn Bäume unter die Baumschutzverordnung gefallen sind, weiß die Stadt ebenfalls nur aus Zufall – weil schon 2022 ein Bauantrag für das Grundstück gestellt wurde, samt Angaben zu Baumbestand und -größe.

Bleibt Rodung ohne Nutzen?

Damals verhinderte vor allem eine fehlende Feuerwehrzufahrt die Bebauung. Zu eng ist der Weg zu dem Grundstück. Nach erfolgter Rodung soll nun ein neuer Anlauf für eine Bebauung unternommen werden, wie Stadtsprecherin von Roenne-Styra bestätigt: „Der Stadt liegt eine Bauanfrage für das Grundstück vor.“ Doch Gerhard Wingerter, dem mit seiner Frau mehrere Wohnungen in dem Haus gehören, das mit dem Vorgarten eine breite Feuerwehrzufahrt verhindert, beteuert: „Bei der Eigentümergemeinschaft gibt es kein Umdenken.“ Auch andere Immobilienbesitzer wollen dem Vernehmen nach keine Wege abtreten.

Aus grüner Oase wird „Gammelfläche“

Bleibt die Fällung schlussendlich nutzlos? Auch Wingerter kann nur spekulieren: „Die gehen auf Tauchstation und warten bis in Sachen Baugenehmigungsverfahren Erleichterungen eintreten, vermute ich.“ Das gerodete Grundstück sei nun eine „Gammelfläche“, sagt eine Nachbarin: „Ich habe total Sorge, dass da so ein riesiger Klotz reingestellt wird.“ Gaittet hofft derweil, dass eine Signalwirkung ausgeht vom Kumpfmühler Kahlschlag. „Es kann nicht sein, dass die Leute, die sich nicht an die Regeln halten, profitieren“, sagt er, während die Rechtschaffenen, die mit dem Umweltamt zusammenarbeiten, in die Röhre schauen.