Grünes Licht für weitere Agri-PV-Anlage in Neuhaus bei Nittenau

Von Cornelia Lorenz · 21. Januar 2026 um 16:45

Nittenau entwickelt sich zu einem guten Standort für Agri-Photovoltaik: Im Bau- und Umweltausschuss wurde am Dienstagabend der Antrag für die vierte Anlage vorgestellt. Das Gremium hatte keine wesentlichen Einwände und erteilte für den Solarpark, dessen Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden kann, das gemeindliche Einvernehmen.

Für die Ortsteile Goppeltshof, Straßhof und Karghof sind bereits Agri-PV-Anlagen geplant, nun ist Neuhaus an der Reihe. Bürgermeister Benjamin Boml (FW) erläuterte den Räten das Vorhaben. Für diesen Standort habe man in der Vergangenheit einmal einen Antrag für eine Freiflächenphotovoltaikanlage behandelt. Seine Begeisterung für eine Agri-PV-Anlage an dieser Stelle in Neuhaus sei ähnlich gedämpft wie für den früher geplanten Solarpark, räumte Boml ein. Allerdings handle es sich um ein privilegiertes Vorhaben, weshalb eine Ablehnung durch die Stadt wenig Sinn habe.

Hinter den Plänen für die Agri-PV-Anlage in Neuhaus steht die Firma Feld.Energy GmbH aus Pöcking, die auch die geplante Anlage in Straßhof errichten will. In Neuhaus sollen nun für einen landwirtschaftlichen Betrieb sieben Solarmodulreihen mit Längen zwischen 154 und 247 Metern entstehen.

Wie Boml den Stadträten weiter erläuterte, ist das Grundstück im Flächennutzungsplan als Außenbereich ausgewiesen und liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Zwar sei keine Bauleitplanung erforderlich, aber eine Erlaubnis gemäß der Verordnung über das Schutzgebiet „Oberer Bayerischer Wald“.

Vorhaben erfüllt drei wichtige Bedingungen

Entscheidend sei auch, dass das Projekt „in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem Betrieb“ stehe und es für diesen keine weitere Agri-PV-Anlage gebe. Außerdem dürfe die Grundfläche der Solaranlage 25 000 Quadratmeter nicht überschreiten. Diese Bedingungen seien bei der in Neuhaus geplanten Agri-PV-Anlage dem Bauherrn zufolge erfüllt, erklärte der Bürgermeister weiter.

Christoph König (Grüne) betonte, zwar sei er grundsätzlich für Photovoltaik-Anlagen. Doch im konkreten Fall in Neuhaus habe er Bedenken bezüglich des Landschaftsschutzgebiets. Deshalb schlug er vor, dem Bauherrn eine Auflage zu machen: In unmittelbarer Nähe zum Landschaftsschutzgebiet solle eine Ausgleichsfläche ausgewiesen werden. „Wir brauchen die Energie und müssen die Anlage befürworten“, lautete Königs Fazit.

Boml konnte sich mit einer konkreten Forderung nach einer Ausgleichsfläche nicht anfreunden. Dies widerspreche dem Grundsatz der Gleichbehandlung, weil die Stadt solche Flächen bei ähnlichen Projekten nicht verlangt habe. Albert Meierhofer (CSU) sah das Thema entspannt. „Wir können dem Antrag getrost zustimmen“, sagte er. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde werde sich genau anschauen, ob Ausgleichsflächen geschaffen werden müssten oder nicht. Dieser Meinung schloss sich FW-Fraktionssprecher Michael Prasch an. Es handle sich um ein privilegiertes Vorhaben, dem die Stadt zustimmen sollte, sagte er. Das sahen die übrigen Ausschussmitglieder ebenso und erteilten den Plänen für die Agri-PV-Anlage in Neuhaus einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Neben den Bauanträgen für einige Einfamilienhäuser standen auch die Pläne für drei Reihenhäuser mit Carport und Stellplätzen an der Bodensteiner Straße 25 auf der Tagesordnung. Boml erinnerte die Räte daran, dass man dieses Vorhaben erst kürzlich behandelt habe. Daraufhin habe die Bauherrin noch einmal umgeplant. Bei der ursprünglichen Planungsvariante hatten sich einige Nachbarn gegen das Vorhaben ausgesprochen. Zur aktualisierten Fassung liege bislang nur von einem Nachbarn eine – überwiegend positive – Rückmeldung vor.

Wie Boml erläuterte, seien für die Realisierung der aktuellen Pläne Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nötig. Auf der West- und Südseite werde die Baulinie von den Reihenhäusern um 44,37 Quadratmeter überschritten. Außerdem passe die Länge von 22,33 Metern und die Breite von 10,99 Metern nicht zum im Bebauungsplan geforderten Seitenverhältnis von fünf zu vier. Auch die Erdgeschossfußbodenoberkante liege 35 Zentimeter tiefer als die geforderte Mindesthöhe von 350 Metern über Normalnull.

Bauherrin hat bei den Plänen nachgebessert

Die Räte werteten es als positiv, dass die Bauherrin im Vergleich zur ersten Planungsvariante Nachbesserungen durchgeführt habe. So sei die aktuelle Firsthöhe mit 9,23 Metern nun rund einen halben Meter niedriger.

SPD-Fraktionssprecher Florian Loibl (SPD) wies darauf hin, dass es wichtig sei, in Nittenau Wohnraum zu schaffen. Man solle nicht darauf hoffen, dass auf dem doch sehr großen Grundstück an der Bodensteiner Straße anstelle der drei Reihenhäuser nur ein Einfamilienhaus geplant werde. Am Ende erhielt das Vorhaben das Einvernehmen inklusive aller nötigen Befreiungen vom Bebauungsplan.