Schwarzarbeit beim Sternekoch: Anton Schmaus und seine frühere Assistentin verurteilt

Von Christian Eckl · 16. Januar 2026 um 16:14

Freiheitsstrafe für den Koch der Deutschen Fußballnationalmannschaft – allerdings auf Bewährung: Am Freitag verurteilte Amtsrichter Patrick Tschech den Regensburger Sternekoch Anton Schmaus wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 42 Fällen. Zudem muss der Stargastronom 37.000 Euro an die AOK sowie 9000 Euro Strafe an die Staatskasse zahlen. Würde das Urteil rechtskräftig, wäre Schmaus vorbestraft.

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Seine frühere Assistentin wurde zu einer Strafe von 200 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt. Der Richter berief sich bei seiner Urteilsbegründung zum größten Teil auf die Aussagen von zwei Zollbeamten, vor der die frühere Schmaus-Mitarbeiterin im August 2023 „reinen Tisch“ machte, wie die Frau selbst damals sagte. Sowohl Schmaus, als auch die frühere Mitarbeiterin hatten sich zu den Vorwürfen nicht vor Gericht eingelassen.

Zudem stützte sich der Richter bei seiner Urteilsbegründung auf eine Chatnachricht von Schmaus an seine Frau vom 1. März 2023. „Spätestens ab dem Zeitpunkt hat Herr Schmaus gewusst, dass da was nicht läuft“, sagte der Richter. Allerdings sei es dem Gastronomen nicht darum gegangen, die Sozialkassen zu schädigen. Vielmehr sei es der Versuch gewesen, bewährte Reinigungskräfte zu halten, da diese „nicht auf Bäumen wachsen“, so der Richter.

Typisch für Lohnsplitting

Schmaus gilt in Ostbayern als Ausnahmegastronom. Er betreibt in der Regensburger Altstadt in einem für ihn gestalteten Gastraum im Goliathhaus zwei Sterne-Gastronomien: Zum einen das Restaurant Storstad, indem der Spitzenkoch eine Art neuer skandinavisch angehauchter Küche serviert. Mit dem Aska und einem extra dafür engagierten Sushikoch hält Schmaus den einzigen Michelin-Stern für ein asiatisches Lokal in Deutschland. Zwei weitere Gaststätten betreibt er zudem in der Regensburger Altstadt, zeitweise hatte er auch ein Café im Fürstlichen Schloss der Familie Thurn und Taxis betrieben. Beim Prozess kam der Eindruck auf, Schmaus habe angesichts der vielen Engagements den Überblick verloren. Von 255 Arbeitstagen sei er allein 100 nicht in Regensburg anwesend, ließ er seinen Anwalt vor Gericht anführen. Als Chefkoch der Deutschen Fußballnationalmannschaft ist der 44-Jährige zudem auch über die Grenzen Bayerns hinaus bekannt.

Staatsanwältin Sabine Dümmler hatte dem Star-Gastronom Lohnsplitting in 77 Fällen bei zwei türkischen Putzfrauen vorgeworfen. Dümmler hatte in ihrem Plädoyer am Freitag auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten gegen Schmaus plädiert. „Dass Lohnsplitting bei den Reinigungskräften stattgefunden hat, das halte ich für erwiesen“, sagte Richter Tschech. Dafür seien Familienmitglieder der Reinigungskräfte angestellt gewesen, die gar nicht gearbeitet hatten. „Es war schon auffällig, dass nur Bekannte und Verwandte der Frau angestellt waren, was typisch ist für ein solches Lohnsplitting“, sagte der Richter. Zudem verwies er auf Lohnzettel, auf denen mit der Handschrift einer der Putzfrauen die Stunden abgerechnet wurden. Dass diese Zettel im Privatbesitz der Angeklagten und nicht im Büro von Schmaus aufgetaucht seien, sei nicht relevant. Während des Prozesses wurde bekannt, dass die Putzfrauen und auch die zu Unrecht angemeldeten Personen Strafbefehle bekommen hatten. Lediglich eine der Putzfrauen hat diesen bereits akzeptiert, er ist rechtskräftig.

Die Anwälte des Gastronomen hatten in den Plädoyers versucht, die Schuld an den Vorgängen auf die frühere Assistentin zu schieben. „Sie nimmt es mit der Arbeit nicht so genau“, sagte Anwalt Bernd Wittmann, „sie hat die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses provoziert“. Dann wollte sie Geld von Schmaus, sagte der Anwalt in seinem Plädoyer, „und lief zum Zoll, um dort Märchen zu erzählen“.

Auch sein Kollege Jörg Meyer zeichnete Schmaus als Muster-Gastronomen. „Man muss verstehen, wie Herr Schmaus dort hingekommen ist, wo er heute ist“, so Meyer. „Er hat in verschiedensten Ländern gearbeitet. Er hat Zeit und Geld investiert. Er arbeitet etwa 90 Stunden in der Woche, um da zu stehen, wo er heute steht“, so der Anwalt des Sternekochs.

„Nicht nachvollziehbar“

Meyer verwies darauf, dass Schmaus für alle Bereiche Spezialisten wie den Arbeitsrechtler Wittmann, einen BWL-Professor als Berater und PR-Spezialisten dafür beschäftigt habe, damit er frei sei für seine kreativen Aufgaben. Wörtlich sagte der Anwalt: „Er hat sein Unternehmen so strukturiert, dass er die Zeit hat, das zu machen, was er macht: Spitzengastronomie.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig. „Wir nehmen das heutige Urteil zur Kenntnis, vor allem den Teilfreispruch. Der Richter hat in der Urteilsbegründung keine Motivation für eine persönliche Bereicherung angenommen“, sagte Meyer. Man werde Rechtsmittel einlegen.