Anklage wegen Sozialabgaben: Regensburger Sterne-Gastronom steht vor Gericht

Von Christian Eckl · 12. Januar 2026 um 19:00

Er ist ein Stern am Gastronomenhimmel Ostbayerns. Anton Schmaus zählt zu den bekanntesten und erfolgreichsten Köchen Deutschlands. Dem aus Viechtach im Bayerischen Wald aus einer alteingesessenen Gastronomenfamilie stammenden Wirt droht Ungemach: Wie die Mediengruppe Bayern bereits im April 2025 berichtete, ermittelte die Regensburger Staatsanwaltschaft gegen den Gastronomen.

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Seit Montag muss sich der Koch der Deutschen Fußballnationalmannschaft vor dem Regensburger Amtsgericht verantworten. Schmaus wird zusammen mit seiner früheren Büroleiterin wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 77 Fällen vorgeworfen.

Unter Vorsitz von Richter Patrick Tschech hat am Montag der Prozess gegen den Koch der Nationalelf begonnen. Doch sowohl Schmaus, als auch die mitangeklagte Büroleiterin schwiegen zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Auch Schmaus Anwalt Jörg Meyer äußerte sich auf Anfrage nicht zu der Anklage.

Lohn soll auf mehrere Personen gesplittet worden sein

Beim Prozess geht es um zwei türkische Reinigungskräfte, die in den unterschiedlichen Gastronomien von Schmaus angestellt waren. Schmaus betreibt in Regensburg mit dem Storstad und dem Aska zwei Sternerestaurants. Zudem ist Schmaus Geschäftsführer einer GmbH, die in der Unteren Bachgasse die Lokale Sticky Fingers und das Weinlokal Tipsy betreibt. Die Löhne der Putzkräfte sollen jedoch teilweise gesplittet und über Verwandte oder ihnen nahestehenden Personen abgerechnet worden sein. Mutmaßlich Geschädigte sind die Sozialkassen wie etwa die AOK, aber auch die Rentenkasse. Die Anklage summiert den mutmaßlichen Schaden für die Sozialkassen auf 47 000 Euro. Staatsanwältin Sabine Dümmel nannte dieses Vorgehen in der Anklage „Lohnsplitting“. Zudem wird Schmaus vorgeworfen, der früheren Büroleiterin eine Lohnerhöhung nicht ausgezahlt zu haben, sondern sie einfach als geringfügig Beschäftigte über eine andere GmbH angemeldet zu haben. Geringfügig Beschäftigte zahlen keine Steuern und geringfügig Abgaben. Dieses Vorgehen nannte Staatsanwältin Dümmel „Firmensplitting“

Aufmerksam wurden die Zollbehörden auf Schmaus, weil seine nun selbst angeklagte frühere Büroleiterin gekündigt wurde und laut Aussage einer Zollbeamtin mehrere Monate lang kein Gehalt erhalten haben soll. Sie lief zum Zoll und schilderte angebliche Verstöße gegen Arbeitszeiten und angebliche Tricksereien bei Anmeldungen. Eine Zollbeamtin schilderte die frühere Büroleiterin der Sternegastronomie als „aufgebracht“ und „persönlich involviert.“ Dass sie am Ende selbst auf der Anklagebank landen würde, hätte sie sich im August 2023, als sie zum Zoll ging, wohl nicht gedacht. Aus dem Sammelsurium von Vorwürfen blieb am Ende nur der Vorwurf gegen Schmaus und die Anzeigenerstatterin selbst, Putzfrauen unrichtig angemeldet zu haben.

Ein Zollbeamter berichtete im Zeugenstand, dass die Putzkraft selbst zur Büroleiterin gegangen sein soll und darum gebeten habe, ihr Gehalt auf mehrere Verwandte und Bekannte aufzuteilen. Sie sei zu Schmaus gegangen und habe sich von dem das Einverständnis für diese Konstellation geholt, die er gegeben habe.

Putzfrau erschien nicht vor dem Richter

Am Montag wurde zunächst eine der türkischen Putzfrauen, die in den Lokalen des Sternekochs tätig waren, als Zeugin geladen. Sie verweigerte die Aussage im Hinblick darauf, dass sie sich selbst belasten könnte. Ein Strafbefehl, der gegen die Frau vom Amtsgericht erlassen wurde, ist noch nicht rechtskräftig. Eine weitere ehemalige Putzkraft in den Gastronomien ließ dem Gericht ausrichten, dass sie Ende Dezember vergangenen Jahres in die Türkei geflogen und eine Rückkehr nicht absehbar sei. Eine ebenfalls für Montag geladene Zeugin kam einfach nicht und soll am Freitag polizeilich vorgeführt werden.

Beim Prozess wurde auch bekannt, dass gegenüber den früheren Putzkräften sowie die Personen, über die abgerechnet worden sein soll, bereits Strafbefehle vom Amtsgericht Regensburg erlassen wurden.

Auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Es gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung für den Gastronomen sowie für die Mitangeklagte uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. „Unser Mandant geht weiterhin von seiner Unschuld aus“, ließ Schmaus über eine Anwaltskanzlei ausrichten. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Dann sollen die Anwälte vernommen werden, die bereits in den vorangegangenen arbeitsrechtlichen Prozessen tätig waren. Am Freitag soll das Urteil fallen.