Prozess um Sozialabgaben: Regensburger Sternekoch Schmaus zu Bewährungsstrafe verurteilt

Zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, ist der Regensburger Sternekoch Anton Schmaus am Freitag am Regensburger Amtsgericht verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 77 Fällen vorgeworfen, in 42 Fällen sah das Gericht seine Schuld als erwiesen an.
Zudem muss Schmaus 37.000 Euro an die AOK zahlen. Seine Mitangeklagte frühere Bürochefin wurde zu einer Zahlung von 200 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger von Anton Schmaus hat angekündigt, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.
Weitere Informationen lesen Sie hier: Schwarzarbeit beim Sternekoch: Anton Schmaus und seine frühere Assistentin verurteilt