Silvesterfeuerwerk: Das Städtedreieck bleibt so liberal wie möglich

Von Thomas Rieke · 30. Dezember 2025 um 05:00

Für die einen ist es ein festliches, farbenprächtiges Ritual, für die anderen Umweltverschmutzung, Brandgefahr, Tierquälerei und Geldverschwendung. Die Rede ist vom Silvesterfeuerwerk, das immer stärker zu polarisieren scheint. In Burglengenfeld hatte Bürgermeister Thomas Gesche (CSU) schon vor zwei Jahren einen Kompromiss angekündigt. Doch daraus wird auch heuer nichts.

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Rückblende: Rathauschef Gesche wohnte bis vor kurzem selbst in der historischen Altstadt und war daher stets Zeuge dessen, was sich rund um den St.-Georgs-Brunnen und vor den Lokalen abspielte. Auch wenn nichts Gravierendes vorgefallen ist – die vielerorts aufflackernden Diskussionen über Böllerverbotszonen verfolgte er trotzdem aufmerksam.

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Regensburg hat sich längst dazu entschlossen, solche Bereiche auszuweisen. Dadurch soll in der Silvesternacht das Verletzungsrisiko für Stadtbesucher durch fehlgeleitete Raketen und Knallkörper reduziert werden. Außerdem sinkt die Brandgefahr in den engen Gassen und für besonders sensible Gebäude.

Auch Gesche spielte mehrfach mit dem Gedanken, für die Burglengenfelder Altstadt bestimmte Regeln aufzustellen. Von einem generellen Böllerverbot hält er zwar nichts. Aber wäre es nicht sinnvoll, das Geschehen auf bestimmte Orte einzugrenzen und so zu steuern? Gesche schwebte eine kleine zentrale Silvesterveranstaltung im Herzen der Stadt vor, „aber ohne Böllerei“.

Thomas Gesche hat Idee wieder verworfen

Vor einem Jahr schien die Überlegung konkretere Züge anzunehmen, doch nun steht fest: Sie wurde verworfen. Es bleibt alles, wie es ist. Der Redaktion erklärte Gesche, weshalb: Die zwischenzeitlich gesammelten Erfahrungen und Meinungen hätten gezeigt, dass es am Burglengenfelder Marktplatz zum Jahreswechsel verhältnismäßig ruhig zugehe. Weder Polizei noch Ordnungsamt hätten von Problemen, verursacht durch unsachgemäßen Gebrauch oder übermäßigen Einsatz von Böllern, berichtet. Dies sei gewiss auch eine Folge der Präsenz des Sicherheitspersonals, das an Silvester um den Marktplatz herum aufgeboten werde, merkt Gesche an.

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Privat hat der Burglengenfelder Rathauschef übrigens nichts gegen die Böllerei – obwohl es in seiner Familie einen Hund gibt, der in der Silvesternacht tierisch leidet und immer wieder beruhigt werden muss. „Selbstverständlich ist mir bewusst, dass es ein schwieriger Abend für Haustierbesitzer sein kann“, erklärte Gesche dazu. Aber bei sachgemäßer Anwendung der Feuerwerkskörper halte er die Gaudi einmal im Jahr für in Ordnung.

Thomas Beer ließ früher selbst gern Raketen steigen

Das Teublitzer Stadtoberhaupt Thomas Beer (CSU) berichtete, er habe früher selbst gerne Feuerwerk abgebrannt, in den vergangenen Jahren aber bewusst darauf verzichtet. Als ehemaligem Hundebesitzer und jetzigem Katzenpapa sei ihm das Wohl der Tiere doch wichtiger.

Mangels Feier-Hotspots sieht Beer aktuell für Teublitz keine Veranlassung, Maßnahmen wie in Regensburg zu ergreifen. Im Übrigen setze er auf Aufklärung und die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Jeder solle am Ende für sich selbst entscheiden, wie er damit umgehe. Ein generelles Böllerverbot lehnt Beer ab.

Rudolf Seidl gibt keinen Cent dafür aus – schaut aber gern zu

Rudolf Seidl (UWM), Bürgermeister in Maxhütte-Haidhof, erklärte, er stehe dem Silvester-Feuerwerk neutral gegenüber, „solange es nicht übertrieben wird“ und solange es nicht aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs zu Personen- oder Sachschäden komme. Persönlich beteilige er sich nicht an der Knallerei und gebe keinen Cent dafür aus. Gleichwohl sehe er sich das Spektakel an Mitternacht gerne an.

Die Verwaltung, berichtete Seidl weiter, habe sich längst mit der Frage beschäftigt, ob in Maxhütte-Haidhof überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen für Böllerverbote erfüllt wären. Das Ergebnis: Nein. In Maxhütte gebe es an Silvester weder größere Menschenansammlungen, noch besonders gefährdete Denkmäler oder Fachwerkhäuser in engen Gassen, die es rechtfertigten, dass die Verwaltung unter Berufung auf die Richtlinien der Sprengverordnung Böllerverbote erließe.

Wären Einschränkungen unzulässig?

Würde die Stadt eine Verbotszone trotzdem einrichten, „nur weil man die Knallerei nicht haben möchte“, bedeutete dies laut Seidl eine unzulässige Einschränkung der Handlungsfreiheit der Bürger. Eine solche Anordnung wäre vor dem Verwaltungsgericht nicht haltbar, ist er überzeugt.

Von einem strikten, deutschlandweiten Böllerverbot hält das Maxhütter Stadtoberhaupt sowieso nichts. Ähnlich wie sein Teublitzer Kollege vertritt Seidl die Meinung, man solle jedem seine persönliche Freiheit lassen. Die ende freilich bei den gesetzlichen Bestimmungen.