Stress mit Glühwein und Feuerzangenbowle: Neumarkter Anwalt schilder kuriose Fälle

Von Mittelbayerische Zeitung · 28. Dezember 2025 um 11:00

Auf den inzwischen meist geschlossenen Weihnachtsmärkten sieht es ein bisschen nach Endzeit-Apokalypse aus. Aber so ein Weihnachtsmarkt ist nicht nur eine besinnliche Veranstaltung, sondern auch ein knallhartes Geschäftsmodell, damit die Glühweinkasse ordentlich Kling-Glöckchen-klingelingeling macht. Das läuft nicht immer friedlich ab, wie der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta in seiner Kolumne erklärt.

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Dieser dampfende Umsatzkelch war an einem Anbieter für weihnachtliche Heißgetränke vorübergegangen, der sich einen Stand auf dem Münchner Christkindlesmarkt ausgerechnet hatte. 14 Anbieter wurden auf die Bewerbung bei der Stadt München zugelassen, er war nicht dabei. Die anderen hatten nämlich 27 Bewertungspunkte kassiert, er nur 26. Also strengte er einen sogenannten Konkurrentenverdrängungsantrag an und landete vor dem Verwaltungsgerichthof München.

Dort zählte man die Punkte noch einmal nach: sie waren zum Beispiel für Zuverlässigkeit, Erfahrung und Originalität vergeben worden. Hier hatte sich der Bewerber besonders gute Chancen ausgerechnet! Er hatte nicht nur veganen Glühwein und Spezialglühwein für Diabetiker im Angebot (dafür gab es insgesamt vier Punkte). Den eine Punkt, der ihm zur Konkurrenz fehlte, wollte er mit einem besonderen Bonus für seinen frisch zubereiteten Ingwer-Glühwein als Alleinstellungsmerkmal erschlagen.

Regensburger Gericht gibt der Stadt Recht

Doch der Verwaltungsgerichtshof in München ließ sich vom frischen Ingwer genauso wenig wie die Stadt München überzeugen und urteilte, dass das Münchener Vergabeverfahren dem Weihnachtsfrieden ausreichend gerecht werde (Az. M 16 E 18.4249).

In Regensburg vergeben sie wesentlich mehr Punkte. 300 hatte ein Antragsteller vor dem dortigen Verwaltungsgericht zusammengesammelt, war aber nur auf Platz fünf gelandet. Das Problem war, dass nur vier neue Plätze vergeben wurden. Gemeinsam mit den Verwaltungsrechtlern zählte sein Anwalt noch einmal nach. Im Vorjahr seien doch auch fünf Stände zugelassen worden?

Doch das Gericht entschied, dies liege im freien Ermessen der Verwaltung. Weiterhin griff der Anwalt die mickrige Punktzahl im Bereich Standgestaltung an. Sein Mandant hätte doch einen wunderschönen Weihnachtsstand! Doch die Richter erkannten lediglich einen 08/15-Stand der Stadt Regensburg, spärlich aufgehübscht mit etwas Deko. Die vier anderen Bewerber hätten eigene Stände mitgebracht, liebevoll und kostenintensiv dekoriert. Dafür gibt es Punkte! Naja – nächstes Jahr ist auch wieder Weihnachtsmarkt (Az. RN 5 E 23.1795).

Kein Glück mit Feuerzangenbowle

Ein Feuerzangenbowle-Standbetreiber versuchte sein Glück vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes. Man hatte ihn fortgeschickt, ohne überhaupt Punkte zu zählen. Der Christkindlesmarkt in Saarbrücken nämlich wurde von einem privaten Veranstalter organisiert, der das öffentlich-rechtliche Vergabeverfahren nicht einhalten muss.

Doch der Feuerzangenbowler hatte eine clevere Idee: Er verklagte die Stadt, den Weihnachtsmarkt gefälligst öffentlich zu organisieren. Ein Christkindlesmarkt sei immerhin ein essenzieller Bestandteil der Daseinsfürsorge, ähnlich wie Krankenhäuser oder der öffentliche Nahverkehr. Das sei sozial und traditionsmäßig bedeutsam und dürfe nicht in private Hände gegeben werden.

Dennoch schüttete das oberste Verwaltungsgericht dem Kläger kaltes Wasser in seine Heißgetränke. Immerhin gäbe es ja auch einen weitaus prominenteren anderen Christkindlesmarkt in Saarbrücken, ganz förmlich von der Stadt in öffentlicher Trägerschaft betrieben. Der Antragsteller wird schon gewusst haben, warum er sich da erst gar nicht beworben hatte (Az. 2 B 312/18).