Was suchen die Winterstiefel vor dem Richter? Neumarkter Anwalt über kuriose Fälle

Von Mittelbayerische Zeitung · 24. November 2024 um 11:00

Vor Gericht kommt es manchmal auf Details an – zum Beispiel darauf, welches Schuhwerk die Angeklagten tragen. Von solch kuriosen Fällen erzählt der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta in der neuesten Ausgabe seiner Kolumne „Paprottas Paragrafen“.

In Anlehnung an Rilkes berühmte poetische, allerdings etwas fatalistisch daherkommende Herbstzeile „Wer jetzt kein Haus hat, baut sich keines mehr“, möchte ich angesichts des ersten Schnees anmerken: „Wer jetzt keine Stiefel trägt, sollte sich schleunigst welche beschaffen!“ Die Vorteile von Stiefeln im Winter liegen auf der Hand (beziehungsweise am Fuß).

Oder wollen Sie etwa Ihre Flipflops vor die Haustüre stellen, wenn demnächst der Nikolaus wieder durch die Straßen strolcht? Das Risiko, dass die Orangen und Nüsse in Ermangelung eines Stiefelschafts herauskullern, würde wohl kaum ein vernünftiger Weihnachtschrist eingehen – sowas fällt, wenn überhaupt, nur Juristen ein.

Wie in diesem Fall vor dem Amtsgericht München: Da hatte eine Frau sich morgens, als der Winter die ganze finstere Nacht hindurch mit Eis und Schnee gewütet hatte, extra die dicken Stiefel mit tiefem Profil angezogen, um nicht zu stürzen. Zunächst kam sie trotz Eisglätte gut voran, aber im Bereich eines Gullis war es dann doch dermaßen schattig, dass es ihr glatt die Stiefel wegzog. Das Resultat: Innen- und Außenbandriss sowie eine Deltabandverletzung setzten sie für mehrere Monate außer Gefecht. Vor der Amtsrichterin begehrte sie nun Schmerzensgeld von ihrem Vermieter. Der habe wohl noch nie was von Räum- und Streupflicht gehört? Ja ... hätte die Frau nun Flipflops angezogen bei dem Sauwetter, dann hätte sie den Fall vielleicht sogar gewonnen!

Was trägt der Nikolaus?

Aber ihre Winterstiefel wurden ihr zum juristischen Verhängnis. Offensichtlich, so die Richterin, habe sie genau gewusst, in welchem Zustand sich die Wege befinden – sonst hätte sie wohl kaum die dicken Stiefel mit dem starken Profil angezogen? Deshalb überwiege ihr eigenes Verschulden klar gegenüber den vernachlässigten Verkehrssicherungspflichten des Vermieters, denn wer sich sehenden Auges in Gefahr begibt, kommt eben darin um (Az. 212 C 12366/12). Wer findet, abgesehen vom Nikolaus, einen gut gearbeiteten, soliden Stiefel noch überzeugend? Die Feuerwehr in NRW jedenfalls nicht. Beziehungsweise – eben doch! Deshalb landeten deren Stiefel vor dem Verwaltungsgericht Aachen. Die Bezirksregierung in Köln hatte nämlich einem Stiefelhersteller verboten, seine Knobelbecher weiter an die Feuerwehr zu verkaufen und die Richter bestätigten auch hier: die Feuerwehr sollte auf Stiefel lieber verzichten – jedenfalls auf diese.

Schnürsenkel und Terrorismus

Mängel hätten sich bei den jeweils untersuchten Stiefeln hinsichtlich Senkeln, Reißverschluss, Nähten und Schnürsystem gezeigt. Die Teile schmolzen bei Hitze, zudem bestand ein erhöhtes Risiko, von Leitersprossen abzurutschen und wegen fehlender Antistatik kam es außerdem zu elektrischen Stromschlägen. Viel Spaß beim Löschen - dann doch lieber Flipflops! (Az. 3 L 383/08). Hätte eine Gruppe von Syrern wiederum Badeschlappen in die Heimat geschickt, wären sie wohl auch nicht wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ vom OLG Stuttgart eingesperrt worden. Aber sie hatten neben Krankenwägen und Funkgeräten unter anderem eben auch 7500 Paar Armeestiefel verschickt und wie zahlreiche abgehörte Telefongespräche und eine Vielzahl von Chat-Protokollen ergaben, landeten diese bei einer der terroristischen „Al-Nusra-Front“ und dem „Islamischen Staat“ nahestehenden Organisation, die mit dem festen Schuhwerk Guerilla-Krieg gegen die syrische Armee führte. Wer in diesem Fall „gut“ und „böse“ war, ist eine komplizierte ethische Frage, die sich vielleicht erst am Ende an den Stiefelabdrücken ablesen lässt (Az. 3 - 2 StE 8/15).