Wie viel darf ein Hörgerät kosten? Neumarkter Anwalt erklärt, worauf es vor Gericht ankommt

Je älter man wird, desto höher die Wahrscheinlichkeit: Man hört schlecht und braucht ein Hörgerät. Qualität und Kosten unterscheiden sich stark – und darum landen Streits immer wieder vor Gericht. Welche Urteile es dort schon gab, stellt der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta in der neuesten Ausgabe seiner Kolumne „Paprottas Paragrafen“ vor.
Früher oder später erwischt es uns alle – wir sehen: Der Mund unseres Gegenübers öffnet und schließt sich, wir hören aber nicht, was herauskommt. Wie kann das sein? Klare Sache: Die Batterie vom Hörgerät ist wieder mal leer. Dabei sind diese kleinen Geräte ein echter Segen.
Früher waren sie freilich optisch nicht allzu beeindruckend. Es sah aus, als würde man eine rosafarbene Stereoanlage hinterm Ohr herumtragen. Heute sind die kleinen Wunderdinger hingegen praktisch unsichtbar.
Was muss man auf der Baustelle hören?
Trotzdem gibt es da in Sachen Qualität natürlich Unterschiede wie Tag und Nacht. Am besten kennen sich damit die Krankenkassen aus. Während bis vor Kurzem die Rentenversicherung zuständig war, müssen die nämlich inzwischen regelmäßig entscheiden, wie viel das Flüstern des kleinen „Mannes im Ohr“ kosten darf.
Das kommt dann wiederum darauf an, was man eigentlich hören will – oder muss? Vor das Hessische Landessozialgericht zum Beispiel zog der 55-jährige Projektleiter einer Großbaustelle. Als der bei seiner Krankenkasse ein ziemlich hochwertiges Hörgerät beantragte, wollten die ihn auf ein weit günstigeres „Festpreismodell“ vertrösten. Sie dachten sich vermutlich: Den Presslufthammer und den Bagger hört er auch damit sicher noch laut genug?
Aber der Kläger führte aus, genau das sei ja das Problem: Im einen Moment hört er den Bagger, im nächsten Moment muss er am Handy mit seinem Boss telefonieren und für diesen ständigen Wechsel brauche er ein Gerät mit automatisch wechselnder Lautstärke – sowas ist eben teuer. Das Gericht schenkte ihm Gehör und er bekam das Hochpreismodell bezahlt (Az. L 1 KR 229/17).
Schwerhöriger Chefkoch erhielt besseres Hörgerät
Ein ganz ähnliches Problem hatte ein schwerhöriger Chefkoch. Der stritt mit der Rentenversicherung über ein super neuwertiges digitales Hörgerät und die Versicherung wollte ihm lieber ein ganz billiges Teil hinter die Ohren schreiben. Fein schmecken muss er gut können, aber doch nicht gut hören?
Der Koch beschrieb dem Gericht, wie viele verschiedene Pieptöne seine Küchengeräte so von sich geben und wie ein unzufriedener Gast klingt, wenn die Küche einen Warnton zu spät gehört und den Braten verschmoren lassen hat. Auch hier erkannten die Richter die Not des „Chefs“ und er durfte dem Schmurgeln in den Pfannen ab sofort digital lauschen.
Als Versicherer, der Hörgeräte finanzieren soll, lernt man in der Tat sehr spannende Berufsgruppen kennen. „Simultanübersetzer beim Militär“ zum Beispiel. Sie ahnen es: Auch der wollte von der Rentenversicherung lieber das High-end-Gerät, das aber ein paar Euro teurer war. Das Sozialgericht Gießen ließ sich von ihm beschreiben, wie er als deutscher Angestellter der US-Streitkräfte in Deutschland gemeinsam mit amerikanischen Offizieren vor dem Computerbildschirm sitzen muss und wenn die nicht verstehen, ob das Gegenüber „Krieg“ oder „Frieden“ gesagt hat, muss er es eben simultan übersetzen. Da lohne es sich schon, genau hinzuhören!
Ich denke, wir alle sind dankbar, dass die Gießener Sozialrichter auch diesem Mann ein offenes Ohr geschenkt haben und er nicht nur das billige Kassengestell hinter die Lauscher stecken musste (Az. S 4 R 651/11).
