Neumarkter Anwalt berichtet: Wenn es wegen des Betriebsausflugs vor Gericht geht

Von Mittelbayerische Zeitung · 30. Juni 2024 um 11:00

Der Betriebsausflug. Manche lieben ihn, andere haben einen guten Hausarzt, wenn der große Tag wieder einmal naht. Bisweilen führt er sogar bis vor das Gericht. Der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta hat skurrile Fälle in den Gerichtsakten gefunden.

Auch die Mitarbeiter eines Seniorenzentrums in Köln hatten diesen einen Tag, an dem sie Party schoben, statt Rollstühle. Und unter ihnen war dieser eine Mitarbeiter, für den man eine spezielle Lösung gefunden hatte, weil er mit dem Chef bis aufs Blut zerstritten war.

Kündigen ging nicht, deshalb war besagter Mitarbeiter unter voller Weiterbezahlung der Bezüge unwiderruflich „freigestellt“ worden. Zwei Jahre lang, bis zum Renteneintritt. So lässt es sich gut leben! Nur eines machte den Dauerurlauber unglücklich: nie wieder am legendären Betriebsausflug teilnehmen? Warum eigentlich nicht? Als er seinen Plan kundtat, ging der Chef natürlich an die Decke und die Sache landete vor dem Arbeitsgericht Köln.

Gericht entscheidet: Es gibt keinen Anspruch auf einen Betriebsausflug

Dort wurde salomonisch entschieden: Ein Mitarbeiter hat keinen Anspruch darauf, dass ein Betriebsausflug durchgeführt wird (da hat der Chef sicher erstmal tief durchgeatmet). Wenn aber ein Betriebsausflug stattfindet, dürfen auch alle mitmachen – auch die Freigestellten, es sei denn es liegt ein „sachlicher Grund“ vor, der einen Ausschluss rechtfertigt (da wurde der Chef dann vermutlich rot wie eine Tomate). Disharmonie zwischen Angestellten und Vorgesetztem ist jedenfalls kein ausreichend sachlicher Grund, also durfte der Mann mitkommen. Ob der Chef daheimgeblieben ist, weiß ich nicht (Az. 8 Ca 5233/16).

Üblicherweise landen Betriebsausflüge ja immer dann vor Gericht, wenn was passiert ist. Stichwort „gesetzliche Unfallversicherung“. So auch im folgenden Fall: Da war diese Lohnbuchhalterin aus einer Steuerkanzlei. Insgesamt war das Team zu zehnt, aber nur drei fanden wirklich Zeit, zusammen an einer Wanderung teilzunehmen. Es war nicht irgendeine Wanderung – auch 2500 andere waren gekommen und das aus gutem Grund. Alle paar Meter nämlich wurde bei dieser Veranstaltung Bier ausgeschenkt, weshalb sich die Sause „Bierwanderung“ nannte. Und kurz nach der vorletzten „Bierstation“ lag die Lohnbuchhalterin dann flach.

Was ist ein Betriebsausflug und was nicht?

Als sie den verletzten Unterarm allerdings als Arbeitsunfall melden wollte, traf man sich mit der Berufsgenossenschaft vor dem Hessischen Landessozialgericht wieder und letzteres befand: „Das war gar kein Betriebsausflug!“ Erstens waren nicht alle dabei. Zweitens diente es nicht der Klimaverbesserung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Und drittens war es keine betriebliche Veranstaltung, sondern wurde von einem fremden Organisator betrieben. Dass es viertens ein Massenbesäufnis war, stand der Definition „Betriebsausflug“ offensichtlich nicht im Weg? Jedenfalls wurde der Arbeitsunfall abgelehnt (Az. L 9 U 205/16).

Ganz blöd ist freilich, wenn man nach dem Betriebsausflug eine Mordsgrippe hat. Ist das dann eigentlich auch ein Arbeitsunfall? In einem besonderen Fall bejahte das Bundesverwaltungsgericht das. Der „Betriebsausflug“ eines Polizeivollzugsbeamten samt seiner kompletten Abteilung führte nämlich direkt zum Amtsarzt, der schon die Spritze mit der Grippeimpfung bereitgelegt hatte. Das Gericht bestätigte den resultierenden seltenen Impfschaden als Arbeitsunfall, da er sich in der „vom Dienstherrn beherrschten Risikosphäre“ zugetragen habe (Az. BVerwG 2 C 1.12).

Geedo Paprotta ist Anwalt in Neumarkt und schreibt wöchentlich eine etwas andere Rechtskolumne. Foto: Paprotta