Wenn das Leben im Eimer landet: Anwalt beleuchtet kuriose Rechtsprechung

Von Mittelbayerische Zeitung · 12. Oktober 2025 um 11:00

Ob Lehrerin mit Hygienefimmel, Mieterin mit Zielsicherheit oder Dieb mit Eimertrick, manchmal landet das Leben wirklich im Eimer – jedenfalls, wenn es nach deutschen Gerichten geht. In seiner wöchentlichen Kolumne seziert der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta mit spitzer Zunge absurde Urteile, groteske Begründungen und juristische Kuriositäten aus dem Gerichtssaal.

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Heute ist alles im Eimer. Naja, das klingt jetzt vielleicht ein bisschen fatalistisch, was ich eigentlich meinte ist: Heute besprechen wir eimerweise Urteile deutscher Gerichte – über Eimer. Wenn wir über amerikanische Gerichte sprechen wollten, dann wäre sicherlich dieses Urteil aus San Diego erwähnenswert: Da hatte eine Lehrerin von ihrer Schülerin verlangt, Pipi in einen Eimer zu machen und den Inhalt danach vor der gesamten Klasse ins Waschbecken zu kippen.

Ob die Pädagogin damit einfach nur verhindern wollte, dass das Mädel heimlich auf dem Klo raucht, weiß ich nicht. Sicher ist, dass das Kind noch Jahre später von Mitschülerin wegen dieser Aktion gemobbt wurde. Die junge Frau bekam dafür 1,25 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen.

Erbrochenes als Beweismittel vor Gericht

Ein bisschen anders lag der Fall, den das Oberlandesgericht München zu entscheiden hatte. Losgegangen war die Sache beim Landgericht Augsburg. Dort sollte sich ein Mann wegen Steuerhinterziehung verantworten. Er tauchte allerdings nicht im Sitzungssaal auf. Angeblich hätte er sich „den Magen verdorben.“

Doch das wollte das Gericht ihm nicht glauben und ordnete an, der Steuerstrolch solle den Eimer mit dem Erbrochenen zwecks Untersuchung aufheben und abliefern. Aber das fand das OLG dann doch zu eklig. Die Anordnung des Landgerichts sei grob rechtswidrig und stelle einen erniedrigenden Eingriff in die Menschenwürde des Angeklagten dar. Ob der Mann wirklich das Finanzamt beschissen hat, ob er ehrlich krank war und was mit dem Eimer samt Inhalt am Ende passiert ist, weiß ich zum Glück nicht (Az. 3 Ws 662/13).

Eimer Wasser über die Vermieterin gegoessen

Das Amtsgericht Hanau hatte sich gleich mit zwei Eimern auseinanderzusetzen. Vermutlich war es nur ein Eimer, aber der war zweimal mit eiskaltem Wasser gefüllt worden. Selbiges war sodann aus dem ersten Stock in den Innenhof eines Mietshauses geschüttet worden und traf dort beide Male mit voller Wucht die Vermieterin des Anwesens. Klitschnass sei sie gewesen, so ein Zeuge.

Dass das ein Versehen war, wollte der Richter der Mieterin nicht glauben. Beide Male nämlich hatte das Opfer der kalten Ergüsse just versucht, das verbotswidrig abgestellte Fahrrad ihrer eimerschwingenden Mieterin aus dem Hof zu schaffen. Gerichte sind bei solchen „Zufällen“ immer besonders argwöhnisch. Die Aktion führte entsprechend zur fristlosen Kündigung. (Az. 34 C 92/23).

Überwachungskamera manipuliert

Der Verkäufer eines Einzelhandelsgeschäftes, der sich vor dem Landesarbeitsgericht Hamm gegen seine fristlose Kündigung wehrte, behauptete hingegen, er habe keinen Eimer gehabt. Er behauptete auch, er habe nicht stangenweise Zigaretten in diesen Eimer hinein gefüllt, zur Tarnung Papier oben drauf gestopft und dann so getan, als wolle er den Abfall entsorgen.

Er dachte wohl, es würde nicht auffallen, weil er vorher ja extra die Überwachungskamera weggedreht und noch einen Pappkarton davor gestellt hatte. Aber sowohl das Arbeitsgericht in Detmold als auch das LAG hatten bei Sichtung der halb verdeckten Videos keinerlei Zweifel, dass sie da einen Dieb in flagranti ertappt hatten (Az. 16 Sa 1629/13).

Geedo Paprotta ist Rechtsanwalt mit einer eigenen Kanzlei in Neumarkt. In seiner wöchentlichen Kolumne beleuchtet er skurrile Themen aus dem Juristenalltag. - Foto: Geedo Paprotta