BRK-Beschäftigter wehrte sich: Gerichtsverfahren treibt Mitglieder im Kreisverband Kelheim um

Nach vielen öffentlichen Querelen im Jahr 2024 ist es heuer ruhig geworden um den BRK-Kreisverband Kelheim. Intern jedoch treibt Beschäftigte und Mitglieder ein jetzt abgeschlossenes Verfahren am Arbeitsgericht um. Vor den finanziellen und emotionalen Folgen warnen Insider.
Mehrere Haupt- und Ehrenamtliche haben in den zurückliegenden Jahren dem Rot-Kreuz-Kreisverband Kelheim den Rücken gekehrt. Einer allerdings nicht freiwillig: Wie jetzt bekannt wurde, hat ein ehemaliger hauptamtlicher Rettungsdienstler Hilfe beim Arbeitsgericht Regensburg gesucht, um sich gegen eine sogenannte Änderungskündigung zur Wehr zu setzen. Das Ergebnis spricht Bände, findet der frühere stellvertretende BRK-Kreisvorsitzende Willi Dürr, der den Prozess mitverfolgt hat und im Gespräch mit unserer Zeitung die wesentlichen Ergebnisse schildert.
Demnach ging es in dem Verfahren um eine Zusatzaufgabe, die Jens W. (Name geändert) mehrere Jahre lang beim BRK-Kreisverband innehatte. Bei W.’s Ausführung der verantwortungsvollen Aufgabe habe es nie Probleme gegeben, sagt eine BRK-Insiderin auf unsere Nachfrage. Trotzdem sollte sie dem langjährigen Mitarbeiter entzogen werden; mittels einer Änderungskündigung, die ihm die damalige Rettungsdienstleiterin Ende 2023 schickte.
Prozessparteien schweigen
W. selbst und auch der BRK-Kreisverband äußern sich zu Details des Prozesses nicht – dies, begründen beide Seiten, sei Teil des letztlich getroffenen Vergleichs am Arbeitsgericht. Bis dahin war es allerdings ein längerer Weg, weiß Willi Dürr. Der Paintner Kommunalpolitiker war viele Jahre lang Vize-Kreisvorsitzender beim Kelheimer Roten Kreuz, ehe er im Juli 2024 zurücktrat, zusammen mit dem damaligen Vorsitzenden Christian Schweiger und der (später wiedergewählten) 2. Vize-Vorsitzenden Hannelore Langwieser.
Außer einer gemeinsam veröffentlichten Erklärung äußerte sich Dürr damals öffentlich nicht weiter zum Rücktritt. Rückblickend bestätigt er nun: „Der Fall von Jens W. war auf alle Fälle mit ein Grund: So springt man nicht mit langjährigen Mitarbeitern um!“ Damit habe er aber bei der Mehrheit des damaligen BRK-Kreisvorstands kein Gehör gefunden.
Folgenreiche Missstimmung
Dabei drangen schnell Gerüchte durch – auch zu unserer Zeitung und zur damaligen Vorstandschaft –, dass W. offenbar bei BRK-Geschäftsführer Christoph Kühnl und der damaligen Rettungsdienstleiterin (RDL) in Ungnade gefallen war. Welche Folgen dies für W. hatte, offenbarte aber erst so richtig der Prozess, schildert Willi Dürr, der die Verhandlung mitverfolgt hat.
Auch Dürrs Angaben will Christoph Kühnl mit Verweis auf die vereinbarte Vertraulichkeit nicht „bewerten oder einzelne Vorwürfe/Behauptungen öffentlich ,nachverhandeln‘“. Denn das sei „erfahrungsgemäß unvollständig“ und ungeeignet „für eine belastbare Einordnung“, schreibt Kühnl.
Laut Dürr hat Jens W. dem Gericht berichtet, dass er für drei Monate an eine andere Rettungswache des Kreisverbands versetzt und von der RDL mit schwersten Vorwürfen konfrontiert worden sei: Per Mail und schriftlich sei ihm unter anderem vorgeworfen worden, dass er seine Aufgaben vernachlässigt habe.
Das freilich hat offenbar in den Rettungswachen ein Fass zum Überlaufen gebracht: In die damalige Zeit fiel nämlich ein „Brandbrief“, in dem acht Wachleitungen aus dem ganzen Landkreis „verfehlte Personalentscheidungen und mangelhafte Informationspolitik“ sowie einen „völlig untragbare(n) Führungsstil“ des Kreisgeschäftsführers und der RDL kritisierten. Die beiden wiesen damals die Vorwürfe als „weitestgehend widerlegbar“ und auch als teils unkonkret und unbewiesen zurück.
Arbeitsrechtlich seien die Vorwürfe gegenüber Jens W. starker Tobak gewesen, befindet Willi Dürr, der selbst viele Jahre lang ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht war. „Das sollte man dann schon belegen können…“ Was der BRK-Geschäftsführung in der Verhandlung aber nicht gelungen sei, findet Dürr: „Die Vorwürfe waren einfach haltlos.“
Abfindung für Abgang
Dass das BRK eine Abfindung anbot, nur um den unliebsamen Mitarbeiter loszuwerden, war für Willi Dürr ein weiterer Grund, nicht mehr für die Vorstandschaft zur Verfügung zu stehen: „Ein Verein, der Spenden sammelt, kann doch nicht solche Vereinsgelder in Abfindungen stecken“; zumal, wenn es offenkundig keinen sachlichen Grund für die Kündigung gebe.
Letzteres folgert der in Arbeitsgerichts-Verfahren erfahrene frühere DGB-Regionsvorsitzende aus dem Vergleich, der auf Anregung des Gerichts im Sommer 2025 zwischen dem Kreisverband und Jens W. geschlossen wurde und der zur Beendigung von W.’s Arbeitsverhältnis führte: „Die Höhe der Abfindung lässt klar darauf schließen, dass die Vorwürfe gegen W. entkräftet sind.“
„Solche Verfahren sind einkalkuliert“
Auf die Frage, woher das Geld für die Abfindungszahlung kommt, teilt BRK-Geschäftsführer Kühnl mit: „Die Finanzierung eines solchen arbeitsrechtlichen Vergleichs erfolgt überwiegend aus Mitteln des Rettungsdienstes in Bayern; nur ein kleiner Anteil ist vom BRK-Kreisverband selbst zu tragen. Solche Verfahren sind – wie in jedem anderen personalführenden Betrieb auch – grundsätzlich und pauschal einkalkuliert.“ Er ergänzt: „Der Vorgang wurde selbstverständlich durch übergeordnete Verbandsgliederungen geprüft und ordnungsgemäß genehmigt.“
Urteil mit Signalwirkung
Der Prozessausgang habe dem verbliebenen Personal aber auch signalisiert, dass missliebig gewordene Beschäftigte im Fall des Falles hinausdrängbar seien, sagt eine Insiderin: Entsprechend demotiviert seien viele. Etwa zehn hätten allein heuer aufgehört. Das sei falsch, widerspricht Christoph Kühnl: „Dem Weggang von einem Mitarbeitenden stehen 18 neue Mitarbeitende gegenüber.“