Fehler oder Absicht? Streit um Carport bringt Arrachs Bürgermeister ins Gespräch

Von Stefan Weber · 15. Dezember 2025 um 13:00

Ein Bauvorhaben hat in Arrach einen langjährigen Nachbarschaftsfrieden beendet. Seit dem Frühjahr streiten sich zwei Grundstückseigentümer über Maße, Abstände und Grenzfragen eines Carports. Brisant ist der Fall, weil einer der Beteiligten Bürgermeister der Gemeinde ist.

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Gerhard Mühlbauer und Günther Greiner sind Nachbarn. Beide leben seit über fünf Jahren auf gegenüberliegenden Seiten einer Straße in der Gemeinde Arrach, an der es eigentlich ruhiger nicht sein könnte: Gleich nach den Häusern zeigt sich der Bayerische Wald von seiner schönsten und dichtesten Seite, der Blick nach Osten über den Grenzkamm des Ossers ist frei. An dieser idyllischen Stelle hat Mühlbauer vor einigen Monaten einen Carport errichtet – und seit Mai ist über das schlichte Bauwerk ein Streit unter den Nachbarn entstanden, der nun auch Anwälte und das Landratsamt beschäftigt – denn Gerhard Mühlbauer ist nicht nur Nachbar, sondern auch Bürgermeister der Gemeinde.

Indem er die private Angelegenheit, wie Greiner sagt, bei der Bürgerversammlung Ende November öffentlich gemacht hat, habe er das Ansehens seiner Familie beschädigt. Mühlbauer wiederum argumentiert, sich als Privatperson nur gegen Gerüchte gewehrt und keine andere Möglichkeit gesehen zu haben.

Was war passiert? Anfang des Jahres hatte Gerhard Mühlbauer einen Bauantrag für eine Garage auf einem Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite der Straße eingereicht, das direkt an das von Günther Greiner angrenzt. Greiner hatte das Areal, auf dem sich ein großes Haus älteren Baujahres mit mehreren Einheiten befindet, vor gut fünf Jahren erworben. In Eigenleistung saniert er den Bau seitdem, um Wohnungen schaffen zu können.

Ich gebe ja zu, das war ein Fehler.Gerhard Mühlbauer, Bürgermeister in Arrach

Aus der Garage wurde schließlich die kostengünstigere Variante eines Carports. An sich kein Grund zur Beschwerde. Beide geben an, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt ein sehr gutes Verhältnis zueinander gepflegt hätten.

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Doch als der Bau stand, sei ihm aufgefallen, dass der Dachüberschuss wohl bereits auf sein Grundstück rage, erinnert sich Greiner. Die beiden Flurnummern begegnen sich an der Grenze in der Form von zwei Dreiecken. „Ich gebe ja zu, das war ein Fehler“, sagt Mühlbauer auch in der Bürgerversammlung. Die Breite des Dachüberschusses habe er schlicht vergessen. Nach Aufforderung seines Nachbarn habe er den Teil, der über dessen Grundstück ragte, entfernen lassen.

42 Zentimeter auf anderthalb Metern Länge gibt Greiner an – entscheidende Zentimeter, die ihm selbst auf seinem Grundstück fehlen würden, wenn er einen ebenfalls geplanten Carport für die Bewohner seines Hauses errichten wolle. Außerdem sei der Carport um 22 Zentimeter zu hoch gebaut und die Abstandsflächen zu seinem Grundstück somit nicht eingehalten worden. So genau weiß Greiner das, weil er das Vermessungsamt hat nachprüfen lassen. Die Prüfung hatte sogar dazu geführt, dass der Bau Ende Mai durch das Landratsamt eingestellt und Mühlbauer die geänderten Pläne neu hat einreichen müssen. Ein Vorgang, der öffentlich im Gemeinderat behandelt worden sei, anfallende Gebühren natürlich bezahlt worden seien, wie Mühlbauer sagt – inklusive Bußgeld. Das gelte auch für die nachträglichen Arbeiten, den Carport auf eine Höhe von drei Metern zu bringen – wobei, so Mühlbauer, auch hier keine Absicht bestanden habe, sondern die Bestimmung der Mittleren Höhe über dem abfallenden Urgelände dazu geführt habe.

Wie Gerüchten um Schwarzbau begegnen?

Im Zuge der Vermessung sei ein Metallpfosten als Grenzmarkierung genau an der Stelle aufgefallen, an der das Dach über Greiners Grundstück ragte. Ob der Bürgermeister den mutwillig versetzt hat, oder es sich – wie Mühlbauer argumentiert – um ein Versehen gehandelt hat, ist aktuell Gegenstand eines Strafverfahrens. Darum könne er sich auch nicht dazu äußern, sagt Gerhard Mühlbauer. Dass er Günther Greiner ein Kaufangebot für die Fläche gemacht hat, bestätigen beide – uneinig sind sich beide aber, ob das Angebot vor oder nach der amtlichen Vermessung gekommen sei.

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Von alldem hätte die Öffentlichkeit vielleicht gar nichts mitbekommen, wenn Mühlbauer im Zuge der Bürgerversammlung nicht den Entschluss gefasst hätte, sich zu Gerüchten zu äußern, der Carport wäre ein Schwarzbau. „Das stimmt einfach nicht“, sagt er. Beim Punkt „Anfragen und Bekanntgaben“ habe er sich als Privatperson an die rund 120 anwesenden Besucher gewandt und den Sachverhalt aus seiner Sicht geschildert. Für ihn die einzige Möglichkeit, wie er sagt, um auf die Gerüchte zu reagieren.

Warum also beschädigt Bürgermeister Mühlbauer mein Ansehen und das meiner Familie öffentlich?Günther Greiner

Den Namen des Nachbarn habe er dabei absichtlich nicht genannt. Günther Greiner, der selbst vor Ort war, wertet die Aktion, bei der Mühlbauer auch den Abschnitt des Daches unter dem Applaus von Zuschauer präsentierte, so: „Warum also beschädigt Bürgermeister Mühlbauer mein Ansehen und das meiner Familie öffentlich, obwohl die private Angelegenheit im Wesentlichen bereits geklärt war und mein Verhalten rechtlich begründet ist?“

Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht

Eine Frage, mit der sich derzeit auch die Rechtsabteilung am Landratsamt beschäftigt. Hier hat Greiner Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, weil er das Amt mit der Darstellung auf dem Podium missbraucht habe.

Der Ausgang der Beschwerde steht ebenso aus wie der der Strafanzeige. Zumindest bei der Beschwerde am Landratsamt – auch das gehört zur Geschichte des Konflikts zwischen Greiner und Mühlbauer – bringt Mühlbauer bereits Erfahrung mit: Eine gab es schon gegen die Art, wie er seine Gemeinderatssitzungen führt, eine weitere wegen des Baus des Carports – beide angestrebt durch seinen Nachbarn, beide wurden eingestellt.

Ob das auch bei der noch laufenden Beschwerde der Fall sein wird, das ist aktuell noch offen.

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels stand in der Überschrift „Streit um Carport bringt Arrachs Bürgermeister Mühlbauer vor Gericht“. Das ist falsch. Richtig ist, dass ein Strafverfahren läuft, dessen Ausgang offen ist. Die Redaktion hat diesen Fehler um 15.45 Uhr korrigiert.