Schießerei in Neutraubling: Angeklagter muss in Haft – doch kommt nicht hinter Gitter

Von den schweren Vorwürfen blieb letztlich wenig übrig: Am Freitag fiel das Urteil in einem Prozess um eine Schießerei in Neutraubling – nur einer der Angeklagten bekommt eine Haftstrafe. Doch hinter Gitter muss auch er nicht.
Laut Anklage sollen vier Männer, die teilweise aus dem Landkreis Kelheim stammen, im September vergangenen Jahres einen Neutraublinger vor dessen Wohnhaus attackiert haben. Einer der Männer schoss auf das Opfer, das dabei verletzt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte das ursprünglich als gemeinschaftlichen Mordversuch angeklagt – das sah die Kammer aber bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung anders. Das Gericht ließ den Vorwurf abändern.
Auch davon blieb letzten Endes kaum etwas übrig. Der Hauptangeklagte wurde zu einem Jahr und einem Monat Haft verurteilt, weil er eine halbautomatische Schusswaffe führte und sich einer Sachbeschädigung schuldig machte. Es sei nicht auszuschließen, dass der Mann in Notwehr gehandelt hat, führte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer in seiner Urteilsbegründung aus. Man müsse zu seinen Gunsten davon ausgehen, dass er sich mit der Abgabe eines Schusses verteidigen wollte. Das Opfer war ebenfalls bewaffnet, allerdings nur mit einer Anscheinswaffe – das wiederum habe der Angeklagte nicht wissen können. Wegen Sachbeschädigung wurde er verurteilt, weil er auch auf das Haus schoss, in dem der Neutraublinger wohnte. In Haft muss der Mann allerdings nicht. Seine Strafe habe er bereits vollständig verbüßt, weil er entsprechend lang in Untersuchungshaft gesessen habe.
Zwei Freisprüche im Prozess um Schießerei in Neutraubling
Die beiden anderen verbliebenen Angeklagten wurden freigesprochen. Man habe nur feststellen können, dass sie am Tatort waren. „Das alleine reicht noch nicht für eine Tatbeteiligung“, so der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer.
Der Jurist betonte in der Urteilsbegründung, dass die Beweisaufnahme von zahlreichen Wendungen geprägt war. Beispielsweise saßen anfangs noch fünf Männer auf der Anklagebank. Gegen zwei wurde das Verfahren eingestellt. Darüber hinaus wurden im November die Haftbefehle gegen die Angeklagten aufgehoben. Das hatten die Verteidiger zuvor beantragt.
Völlig offen bleibt auch nach der Hauptverhandlung, warum es zu dem Vorfall kam. Der Mitbewohner des Opfers berichtete in seiner Zeugenaussage, dass es womöglich um eine angebliche Schutzgelderpressung gehe. Dabei spiele auch ein ominöser Tschetschene eine Rolle. Bei der Urteilsbegründung wurde bekannt, dass gegen die Angeklagten wohl auch in einem anderen Verfahren ermittelt wird.
Schießerei in Neutraubling: Opfer schweigt vor Gericht
Das Opfer selbst zog es vor Gericht vor zu schweigen. Gegen ihn wird wegen des Vorfalls ebenfalls ermittelt, daher kann er eine Zeugenaussage verweigern. Auch der Neutraublinger soll geschossen haben.
Gegen das Urteil haben die Prozessbeteiligten das Rechtsmittel der Revision. Dabei wird das Verfahren allerdings nicht neu aufgerollt, es wird lediglich auf mögliche Rechtsfehler hin überprüft.